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Organisation der EU

Beitrittsperspektive stellt zweifelhafte EU-Politiken in Frage

Drei Fragen an Andreas Marchetti
 
Andreas Marchetti
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Andreas Marchetti
Mit dem Scheitern der Verfassungsreferenden in einigen europäischen Ländern steht auch die Organisation der EU wieder zur Debatte. Angesichts eines möglichen Beitritts der Türkei zur EU: Wie sollte sich die EU reformieren?

Wie auch immer das Projekt der europäischen Verfassungsgebung weitergeht, jede Reform der bestehenden Mechanismen muss sich an dem vom Europäischen Konvent vorbereiteten und von den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelten Verfassungsvertrag messen lassen. Doch selbst wenn alle Regelungen dieses Vertrags tatsächlich übernommen und implementiert würden, besteht darüber hinausgehender Handlungsbedarf. Entscheidend wird einerseits sein, die Regierbarkeit der EU mit potentiell 30 Mitgliedern zu gewährleisten – bereits jetzt sind mit 25 Mitgliedstaaten und den Regelungen des Vertrags von Nizza Probleme zu gewärtigen. Eine hohe Bedeutung kommt dabei einer weiteren Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen zu. Der Verfassungsvertrag sieht diese bereits vor, könnte aber sicher noch weiter gedacht werden. Dies würde zwar die Möglichkeit zur Verhinderung gegebenenfalls unliebsamer Entscheidungen verringern, andererseits aber die aktive Handlungsfähigkeit der Union als ganzes bedeutend erhöhen.

Zur Person
Andreas Marchetti
Geb. 1975, studierte Politische Wissenschaft, Geschichte und Anglistik in Bonn und Toulouse und ist seit 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) in Bonn. Er ist Mitherausgeber des ZEI EU-Turkey-Monitors, der die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei kontinuierlich begleitet.

Mit der Beitrittsperspektive der Türkei kann dies vielleicht eher durchgesetzt werden, würde doch damit auch das politische Gewicht der Türkei – und darum geht es vielen Kritikern – verringert, da sie dann in ein viel engeres kooperatives Arrangement eingebunden wäre. Andererseits sind einige EU-Politikbereiche zu überarbeiten, die sich immer weiter in die Breite entwickelt haben, bei denen aber bisher der Mut fehlte, Grundlegendes zu ändern. Die Beitrittsperspektive der Türkei stellt gerade einige der kostenintensiven und zumindest in ihrer jetzigen Ausprägung zweifelhaften EU-Politiken in Frage, wie beispielsweise die Gemeinsame Agrarpolitik. Die Auswirkungen eines Türkeibeitritts ohne vorherige Reform der Agrarpolitik wären verheerend, weshalb zu hoffen steht, dass das türkische Ansinnen im Sinne äußeren Drucks auf eine Änderung innerhalb der EU hinwirken kann. Die bisherige Integration hat gezeigt, dass die EU häufig erst aufgrund solcher Anforderungen in die Lage versetzt wurde, sich kreativ weiterzuentwickeln, wohingegen ein Ausbleiben dieses Drucks bisweilen zu einem Verwalten statt Ausgestalten der Integration führte.

In einigen Bereichen zeigt die EU noch erhebliche Strukturschwächen, zum Beispiel in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Wie würde ein Türkeibeitritt die Handlungsfähigkeit der EU beeinflussen?

Der vormalige Erweiterungskommissar Günter Verheugen mutmaßte, dass mit dem Beitritt der Türkei zur EU diese endgültig zu einem weltpolitischen Akteur aufsteigen würde. Dies bezieht sich zuvorderst auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit. Die Interessen der EU als Nachbar des Nahen Ostens liegen in einer mitgestaltenden Sicherung, der Gewährleistung des Zugangs zu wichtigen Ressourcen und der Lösung von Konflikten, deren Eskalation negative Auswirkungen auf die EU hätte. Aus der Gemengelage in der Region resultieren aber auch deutliche Bedenken, die sich besonders auf eine potentielle europäische Grenze mit dem Iran oder dem Irak beziehen, schließlich sieht zum Beispiel der Verfassungsvertrag eine gegenseitige Beistandsklausel im Falle eines bewaffneten Angriffs von außen vor. Dies relativiert sich allerdings dadurch, dass eine Beistandsverpflichtung für die meisten EU-Mitgliedstaaten bereits über den NATO-Vertrag auch gegenüber dem NATO-Mitglied Türkei gegeben ist. Für die EU, die viel weniger Sicherheitsinstitution ist als die NATO, würde sich in dieser Hinsicht somit kaum etwas ändern. Durch das Hineinwachsen in einen durchaus problematischen Raum könnte sich die EU aber auch hier veranlasst sehen, ihre Mechanismen zu überarbeiten und zu verbessern, um gerade in der GASP handlungsfähiger zu werden, wobei dies nicht heißen soll, dass sie die damit verbundenen Gefahren unterschätzen sollte. Im Konvent wurde bereits die Möglichkeit, selbst in der GASP zu Mehrheitsentscheidungen überzugehen, diskutiert, auch ist über eine stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments nachzudenken. Allerdings sind gerade hier die Souveränitätsvorbehalte der Mitgliedstaaten in Rechnung zu stellen.

Aufgrund des demographischen und damit auch politischen Gewichts der Türkei werden auch mit Blick auf die interne Handlungsfähigkeit der EU häufig Bedenken angemeldet. Über die konkreten Modalitäten eines Beitritts wird aber zunächst in den Beitrittsverhandlungen zu beraten sein, ebenso wie im Vorfeld dafür Sorge zu tragen ist, die Funktionsfähigkeit auch nach einem Beitritt zu gewährleisten. Es gibt keinen wie auch immer gearteten Beitrittsautomatismus, der die EU in die Handlungsunfähigkeit zwingen könnte. Das aktuell diskutierte Konzept der abgestuften Integration versucht gerade die durchaus verständlichen Ängste vor einer Überdehnung und die vorhandenen Hoffnungen einer ausgeprägteren Rolle der EU in der Welt miteinander zu verbinden: Im Gegensatz zu dem derzeitigen Ansatz könnte man bei Beibehaltung des Ziels einer Vollmitgliedschaft in unproblematischen Bereichen bereits früher eine Aufnahme in die EU gewähren, wohingegen in anderen Bereichen dies erst mit der Zeit vonstatten ginge. Der Ansatz hätte zudem den Vorteil, die beitrittsbedingten Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der EU unmittelbar zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig notwendige Neuerungen einzuführen.

Glauben Sie, dass nach einer Aufnahme der Türkei auch andere Länder beispielsweise des Nahen Ostens oder Nordafrikas in die EU aufgenommen werden könnten?

Mit der inzwischen sehr deutlichen Erweiterungsmüdigkeit in der EU und der bisher unbewältigten Verfassungskrise ist dies kaum anzunehmen. Bereits die heutigen Beitrittskandidaten müssen um ihren Beitritt bangen, haben doch einzelne EU-Mitgliedstaaten inzwischen verdeutlicht, dass sie weitere Beitritte zum Gegenstand von Referenden machen werden, deren Ausgang zur Zeit aller Wahrscheinlichkeit nach negativ wäre. Das Europäische Parlament hat zudem im März 2006 die Kommission aufgefordert, gerade in geographischer Hinsicht die "Aufnahmefähigkeit" der EU bis zum Jahresende zu präzisieren. Es steht zu vermuten, dass sich eine solche Präzisierung an der bereits weitgehend abseits öffentlicher Aufmerksamkeit erfolgten Unterteilung zwischen Beitrittskandidaten und Nachbarstaaten orientieren wird. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP), die vor dem Hintergrund der letzten Erweiterungsrunde ins Leben gerufen wurde, konsolidiert und festigt zwar das Verhältnis der EU zu ihren unmittelbaren Nachbarstaaten im Osten und Süden, schließt sie aber in allen zentralen Dokumenten von der Möglichkeit einer Mitgliedschaft aus. Die EU ist durchaus bereit, mehr als bisher in die Beziehungen zu diesen Staaten zu investieren und sie an einzelnen Politikbereichen wie beispielsweise dem Binnenmarkt teilhaben zu lassen. Über diesen "Ring von Freunden", der sich vom Maghreb über den Nahen Osten und den Südkaukasus bis nach Weißrussland erstreckt, bildet die EU eine Art Puffer zwischen sich und ihrer Peripherie aus. Dies kann aufgrund zunehmender Politikverschränkung durchaus für beide Seiten Vorteile generieren.

Allerdings gilt einigen Nachbarstaaten die ENP als erster Schritt zu einer Mitgliedschaft, während die EU vermittels dieser Politik die Frage nach ihrer finalité géographique zunehmend einer Beantwortung zuzuführen scheint. Ihren bisherigen Entscheidungen bleibt sie damit treu: Marokkos Antrag auf Mitgliedschaft wurde 1987 abgelehnt, während der Türkei bereits im Assoziierungsabkommen von 1963 eine Beitrittsperspektive eröffnet wurde. Die Türkei stellt somit eher eine Ausnahme dar und weniger ein Symptom für eine uferlose Ausdehnung der EU. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Ausbildung eines "Rings" zu Russland, das bereits an Finnland und die baltischen Staaten grenzt, notwendig ist, weshalb über Fälle wie die Ukraine sicherlich nochmals eingehend diskutiert werden müsste. Die vorläufige Klarstellung der geographischen Grenzen der EU würde aber zum einen die Erwartungen einzelner Nachbarstaaten und die Absichten der EU wieder näher zusammenführen und zum anderen vielfach artikulierte Befürchtungen zumindest mildern können. Ohne eine derartige allgemeine Präzisierung riskiert die EU, selbst hoffnungsvolle Beitrittskandidaten – zum Beispiel auf dem Balkan – enttäuschen zu müssen. Dies kann nicht im Interesse der EU sein.


19. Juni 2006


 
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