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NS-Staat

Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft

Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 zeigte sich, dass die Nationalsozialisten das Prinzip der parlamentarischen Regierung generell ablehnten. Den Reichstagsbrand nutzten sie, um sich mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 die volle gesetzgebende Gewalt anzueignen.

SA-Einheiten vor dem Brandenburger Tor
Nach der so genannten Machtergreifung marschieren am 30. Januar 1933 stundenlang SA-Einheiten durch Berlin. Foto: AP


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Auszug aus:
Nationalsozialismus I, Informationen zur politischen Bildung (Heft 251)
Thamer, Hans-Ulrich
Inhalt
Einleitung
Regierungsübertragung
Formierung der Diktatur
Strategie der Machteroberung
Reichstagsbrand
Ausnahmezustand
Wahlen vom 5. März 1933
Gleichschaltung der Länder
Tag von Potsdam
Ermächtigungsgesetz
Einleitung
Es ist fast ein Traum", notierte Joseph Goebbels am 30. Januar 1933 in seinem Tagebuch. "Die Wilhelmstraße (Sitz der Reichskanzlei und verschiedener Ministerien, Anm. d. Red.) gehört uns. Der Führer arbeitet bereits in der Reichskanzlei." Auch wenn der neue Reichskanzler Adolf Hitler nach der spektakulären Machtübertragung alles tat, um den Eindruck eines honorigen Staatsmannes zu erwecken, die Macht im Regierungsviertel gehörte den Nationalsozialisten noch keineswegs. Das Bild von der "nationalsozialistischen Machtergreifung", das von der NS-Propaganda sofort in die Welt gesetzt wurde und am Abend des 30. Januar mit einem Fackelzug durch das Brandenburger Tor wirkungsvoll unterstrichen wurde, war zunächst ebenso eine Propagandaformel wie die Behauptung, hier vollzöge sich eine "legale Revolution".



Auszug aus:
Nationalsozialismus I, Informationen zur politischen Bildung (Heft 251)


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