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Europawahlen
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Die Wahlen zum Europäischen Parlament werden in den Mitgliedsstaaten nach den jeweils geltenden Wahlordnungen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Dieses gilt sowohl für die Anforderungen an das gesetzliche Wahlalter als auch an eventuell bestehende Sperrklauseln.

Allerdings gilt in allen Mitgliedsländern das Verhältniswahlrecht. Auch in Großbritannien werden die Abgeordneten zum EP seit 1999 nicht mehr nach dem Mehrheitsprinzip gewählt, welches für die Wahlen zum britischen Unterhaus gilt. In Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien wird mittels Parteilisten gewählt, deren Zusammensetzung die Parteien bestimmen. In Belgien, Dänemark und Finnland können die Wähler die Platzierung der Kandidaten auf sogenannten offenen Listen selbst verändern.

In der Bundesrepublik bedeutete dieses bislang, dass die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien sich auch in den Europawahlen erfolgreich behaupten konnten. Allerdings gilt für alle teilnehmenden Parteien wie auch bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag die Sperrklausel. Es werden nur diejenigen Parteien bei der Sitzverteilung berücksichtigt, die bundesweit einen Stimmenanteil von mindestens fünf Prozent auf sich vereinigen können. Bei der Europawahl 2004 traten insgesamt 24 Parteien an, sechs davon errangen Mandate im Europaparlament.

Wahlexperten beobachten, dass Wähler bei der Europawahl andere Parteien ankreuzen als bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag. Nach Ansicht von Parteienforschern machen die Wähler einen Unterschied zwischen einer nationalen Wahl und der Wahl zum Europäischen Parlament, da ihre Stimme nicht über die Zusammensetzung einer Regierungskoalition oder die Besetzung des Amtes des Regierungschefs entscheidet.

Einige Wähler nutzten der Literatur zufolge die Möglichkeit, großen Parteien ihre Unzufriedenheit mitzuteilen, indem sie für kleinere Parteien stimmen. (Manow/Döring 2004 und 2008) Dafür sprechen die relativ hohen Stimmenanteile für kleine Parteien am Rand des Parteienspektrums. Regelmäßig geben die Wähler in vielen Ländern den regierenden Parteien weniger Stimmen als in der vorherigen nationalen Wahl.

In den Medien werden die Europawahlen darum oft als Stimmungsbarometer oder Testwahlen interpretiert. Dabei wird außer Acht gelassen, dass immer mehr wichtige Entscheidungen im Europäischen Parlament getroffen werden. Die Arbeitsweise des EP, welche durch den Zwang zur Schaffung großer Mehrheiten für die entscheidenden Abstimmungen fraktionsübergreifende Kompromisse fördert, erschwert es den Parteien aber auch, einheitliche ideologische Profile im Europawahlkampf zu formulieren.

Die Ergebnisse der Europawahlen 1999 und 2004 zeigen zwei große Verschiebungen im Stimmenanteil. Während die CDU ihren Stimmenanteil beinahe erhalten konnte, haben sich bei der Europawahl 2004 weit weniger Wähler für die SPD entschieden. Ein auffälliger Unterschied zu den Wahlen zum deutschen Bundestag ist zudem, dass die CSU, welche im Bundestag eine gemeinsame Fraktion mit der CDU bildet, als eigenständige Partei antritt. Obwohl sie nur im Freistaat Bayern mit einer Landesliste antritt, gilt auch für sie die bundesweite Fünf-Prozent-Klausel. Sollte die CSU umgerechnet auf die gesamte Bundesrepublik keinen Stimmenanteil von mindestens fünf Prozent erreichen, würden ihre Kandidaten nicht im Europäischen Parlament vertreten sein. Ihre Stimmenanteile würden in diesem Fall bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Bei der Europawahl 2004 erhielt die CSU im bayerischen Wahlgebiet 57,4 Prozent, was umgerechnet auf die Bundesebene acht Prozent Stimmenanteil bedeutete.

Literatur

Manow, Philip/ Döring, Holger, Europas parteipolitische Zusammensetzung, Paper, Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung 2004.

dies., Electoral and Mechanical Causes of Divided Government in the European Union, Comparative Political Studies, Vol. 41, No. 10, 1349-1370 (2008).

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