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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist die älteste Gemeinschaftspolitik – und auch die umstrittenste. Die EU gibt hierfür über 40 Prozent ihres Budgets aus.

Die ersten Marktordnungen im Bereich der Landwirtschaft traten bereits 1962 in Kraft. Ihr Ziel war es, einerseits eine ausreichende Lebensmittelversorgung zu garantieren und andererseits den Landwirten das Auskommen zu sichern.

Die GAP hat aus diesem Grund den EG-/EU-Markt vor landwirtschaftlichen Gütern aus Drittstaaten abgeschottet und den Landwirten eine Abnahmegarantie zu einem festgesetzten Preis gegeben. Konnten die Bauern ihre Produkte nicht auf dem freien Markt verkaufen, wurde diese von der EG aufgekauft und "aus dem Markt genommen", das heißt, entweder aufwändig gelagert oder vernichtet. Durch diese Abnahmesicherheit einerseits und den Fortgang der agrotechnischen Entwicklung andererseits entstanden bald große Mengen landwirtschaftlicher Güter, für die es keine Interessenten gab. Man sprach vom "Butterberg" und vom "Weinsee". Da die EG-Preise deutlich über denen des Weltmarkts lagen, waren die EG-Agrarprodukte außerhalb der Grenzen der Gemeinschaft weitgehend unverkäuflich. Durch Ausfuhrsubventionen wurde es den Landwirten möglich gemacht, ihre Güter in Drittstaaten an den Mann zu bringen: Sie verkauften zu einem niedrigen Preis und erhielten die Differenz zum Binnenpreis von der EG erstattet. Diese Ausfuhrsubventionen, die es bis heute gibt, sind auch entwicklungspolitisch höchst umstritten, weil sie in Entwicklungsländern dazu führen, dass EU-Produkte billiger sind als die Erzeugnisse der heimischen Landwirtschaft, die dadurch massiv geschädigt wird. Die GAP ist seit ihrer Einführung mehrmals grundlegend reformiert worden. So wurden die Preisgarantien weitgehend abgeschafft. Die Landwirte müssen in diesen Fällen ihre Erzeugnisse auf eigenes Risiko verkaufen.

Allerdings erhalten sie von der EU zum Ausgleich eine direkte Beihilfe. Gleichzeitig sind die landwirtschaftlichen Betriebe ab einer bestimmten Größe verpflichtet, einen Teil ihrer Fläche stillzulegen, wofür ihnen eine "Stilllegungsprämie" gezahlt wird. Für Milch gibt es bis 2015 eine Quotenregelung. So wird die Höchstmenge festlegt, die von den EU-Staaten und in diesen von den einzelnen Landwirten geliefert werden darf. Wer in der EU Milch produzieren und verkaufen will, benötigt daher nicht nur eine Kuh, sondern auch eine Quote. So gibt es Landwirte, die ihren Betrieb aufgegeben haben, aber weiterhin über eine Milchquote verfügen, die sie gegen Entgelt weitergeben (sog. Sofamelker).

In den letzten Jahren hat die EU den Anteil der Ausgaben für die Landwirtschaft an den Gesamtausgaben kontinuierlich abgesenkt, er liegt jetzt unter 50 Prozent. Außerdem werden die Mittel zunehmend für die Entwicklung des landwirtschaftlichen Raums, für die Landschaftspflege und für eine ökologisch hochwertige Agrarproduktion eingesetzt. Seit 2009 werden die Nutznießer von Agrarsubventionen im Internet veröffentlicht (www.agrar-fischerei-zahlungen.de). Dabei wird deutlich, dass die großen Betriebe auch die relevanten Beträge erhalten, die Agrarförderung also keine spezielle Unterstützung kleinerer und mittlerer Betriebe darstellt.

Die Kritiker der GAP bemängeln, dass diese Politik sich nicht mit den Grundsätzen der Marktwirtschaft verträgt, sondern ein unüberschaubares Geflecht staatlicher Eingriffe darstellt. Die Befürworter verweisen darauf, dass mit der GAP eine Reihe wichtiger Ziele erreicht werden, die auch auf der Folie dargestellt sind.





 
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