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Türkei und EU

Menschen- und Minderheitenrechte: die Türkei und die europäischen Standards

Amke Dietert
Patriarch Bartholomäus I.
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Bartholomäus I. könnte der letzte Patriarch von Konstantinopel sein: Der türkische Staat verbietet der orthodoxen Kirche die Priesterausbildung. Foto: AP
Bericht der Eu-Kommission

Die EU-Kommission hat mit ihrem Bericht an den Europäischen Rat vom 6. Oktober 2004 der Türkei die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien im institutionellen Sinne bescheinigt – also die Existenz stabiler demokratischer Strukturen und einer menschenrechts-
konformen Gesetzeslage. Bezüglich der Wahrung der Menschenrechte in der Praxis wurden in dem Bericht jedoch nach wie vor gravierende Mängel aufgeführt. Obwohl man angesichts dieses Befundes schwerlich von einer Erfüllung der politischen Kriterien sprechen kann, wurde die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen dennoch empfohlen, allerdings unter strikten Auflagen. In den zusätzlich zu dem Fortschrittsbericht vorgelegten Empfehlungen schlägt die Kommission eine "Drei Säulen-Strategie" vor:

1. Die Entwicklung in der Türkei sollen kontinuierlich überwacht und sorgfältig untersucht werden. Dies geschieht auf der Grundlage einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten für den weiteren Reformprozess festgelegt werden. Auch die jährlichen Fortschrittsberichte der Kommission sollen fortgeführt werden.

2. Die Kommission wird "bei einem schwerwiegenden und dauerhaften Verstoß gegen die Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, auf denen die Union beruht, die Aussetzung der Verhandlungen empfehlen". Die Kommission empfiehlt dem Rat, für jedes Kapitel der Beitrittskriterien Richtgrößen für die Bewertung des Standes ihrer Erfüllung festzulegen.

3. Aufbau eines politischen und kulturellen Dialogs zwischen den Menschen aus der EU und der Türkei. Zu den Themen dieses Dialogs gehören u.a. kulturelle und religiöse Unterschiede, Fragen der Migration sowie Sorgen im Hinblick auf Minderheitenrechte und Terrorismus.

Zur Person
Amke Dietert
Amke Dietert studierte Germanistik, Philosophie und Orientalistik/Turkologie. Sie ist Mitglied bei amnesty international und ehemaliges Bundestagsmitglied der GRÜNEN.

Reaktionen auf den Bericht

Diese Empfehlungen tragen einerseits den bestehenden Vorbehalten bezüglich der Erfüllung der Kriterien durch die Türkei Rechnung, andererseits der Befürchtung, eine erneute Verschiebung der Beitrittsverhandlungen könnte zu ernsthaften Verwerfungen in den Beziehungen zur Türkei führen. Hinsichtlich der Chancen für eine Konsolidierung des politischen Reformprozesses und für weitere Verbesserungen bei der Achtung der Menschenrechte kann die vorgeschlagene Doppelstrategie durchaus sinnvoll sein. Nach wie vor besteht in der Türkei das Problem, dass Reformen zur Verbesserung der Menschenrechtslage nur auf äußeren Druck auf den Weg gebracht und unzureichend in die Praxis umgesetzt werden. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass sowohl Politiker als auch Angehörige von Justiz und Polizei in der Türkei die Weiterentwicklung einer demokratischen Gesellschaftsstruktur und die Wahrung der Menschenrechte nicht als einen Prozess begreifen, der im eigenen Interesse des Landes liegt. Sie sehen darin eher eine Anforderung von außen, die erfüllt werden muss, um den EU-Beitritt zu verwirklichen.

Bereits Anfang 2005 wurde von Medien, Politikern und Menschenrechtsorganisationen ein Stillstand bei den Bemühungen der Türkei um eine Verbesserung der Menschenrechtslage kritisiert. Dies betraf sowohl die Verfolgungen aufgrund von politischer Meinungsäußerungen als auch die unzureichende Gewährung von Minderheitenrechten, die andauernde Praxis der Folter und die fehlende juristische Verfolgung der dafür Verantwortlichen.

Nach der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 hat die Europäische Kommission neue Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen für einen Beitritt der Türkei vorgelegt. In dem separat veröffentlichten Fortschrittsbericht wurden der Türkei zwar wesentliche Schritte auf Anpassung der rechtlichen Grundlagen an europäische Normen bestätigt, aber weiterhin und teilweise in noch kritischerem Ton als in dem Bericht von 2004 auf die Probleme bei der Umsetzung aufmerksam gemacht.

Fortschrittsbericht 2005

Der Fortschrittsbericht vom November letzten Jahres lobt ausdrücklich die am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetze, das neue Strafgesetz, die Strafprozessordnung sowie das Gesetz über den Strafvollzug. Zu Recht kritisierte die Kommission jedoch, dass viele Bestimmungen, mit denen politische Meinungsäußerungen bestraft wurden, in dem neuen Strafgesetz beibehalten wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik stand ein Strafverfahren wegen "Herabsetzung des Türkentums" gegen den bekannten türkischen Schriftsteller Orhan Pamuk, der sich zu dem Völkermord an den Armeniern und massenhaften Morden an Kurden geäußert hatte.

In dem Verfahren, das schließlich auf Grund des internationalen Aufsehens aus formalen Gründen eingestellt wurde, hätten Pamuk bis zu drei Jahren Haft gedroht. Dies ist nur ein Beispiel für die Verfolgung von unliebsamen Meinungsäußerungen; der internationale PEN sprach von über 60 Strafverfahren gegen Journalisten, Schriftsteller und Verleger in der Türkei, denen ähnliche "Vergehen" zur Last gelegt wurden. Aufsehen erregte auch das Verbot einer Konferenz zu dem Völkermord an den Armeniern sowie die massiven Angriffe und ein Anfang 2006 eingeleitetes Strafverfahren gegen zwei Mitglieder des Beirats für Menschenrechte des türkischen Ministerpräsidenten, die einen Bericht über die mangelnde Umsetzung von Minderheitenrechten in der Türkei vorgelegt hatten.

Ausblick

Die gescheiterten Referenden über die Europäische Verfassung, die in zahlreichen Kommentaren von Journalisten und Politikern in Westeuropa mit einer Ablehnung des EU-Beitritts der Türkei in Verbindung gebracht wurden, haben sowohl in Europa als auch in der Türkei zu einem Nachlassen der Beitrittsdynamik geführt. In der Türkei haben seit dem Frühjahr 2005 nationalistische Tendenzen, die sich u.a. gegen die von Europa aufgezwungenen Reformen wenden, in der öffentlichen Diskussion an Boden gewonnen. Außenminister Abdullah Gül hatte bereits im Kontext der Diskussionen um den Pamuk-Prozess den Erwartungen auf eine Abschaffung der Gesetze, die politischen Meinungsäußerungen unter Strafe stellen, eine Absage erteilt. Derzeit (im Frühjahr 2006) wird im türkischen Parlament die Vorlage eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus diskutiert, in der vor allem der Straftatbestand der Unterstützung von Terrorismus so weit gefasst ist, dass er ein breites Spektrum gewaltloser politischer Aktivitäten und Meinungsäußerungen umfassen würde.


17. Juli 2006


 
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