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Dossier bpb.de


Dossier: Parlamentarischer Rat

Grafiken

Deutschland ist ein Bundesstaat: 16 Länder, 16 Verfassungen. Und es ist ein Rechts- und Sozialstaat, in dem das Grundgesetz sowohl den Schutz jedes Einzelnen wie auch das "Wohl aller" als Ziele der Politik vorschreibt. Eine Bundesrepublik, in der die Demokratie Staatsform ist. Es sind diese fünf Säulen, die das Grundgesetz festlegt. Die Grafiken veranschaulichen das Werden des deutschen Staates vom Kaiserreich 1871 über Weimar bis heute.

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Die Verfassung von 1871

1867 gründeten die deutschen Staaten nördlich des Mains den Norddeutschen Bund unter preußischer Führung. 1871 traten auch die südlichen Länder bei: Das Deutsche Reich war entstanden.

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Die Verfassung der Weimarer Republik

Die Weimarer Verfassung von 1919 war die Grundlage für die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland. Doch zugleich wies die Verfassung strukturelle Fehler auf, die zum "Scheitern von Weimar" führten.

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Verfassungsorgane der BRD

Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Es zog Lehren und Konsequenzen aus dem historischen Erbe. Als Provisorium gedacht, hat es sich bis heute bewährt und wurde so zur Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands.

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Die Länder der Westzone 1948

Die Westzone war im Jahr 1948 in elf Länder unterteilt. Wie sah diese Unterteilung aus und wie viele Menschen lebten in den einzelnen Ländern?

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Der Weg zum Grundgesetz

Von den Londoner Empfehlungen bis zur Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat: Der Weg zur Verfassung der Bundesrepublik im Überblick.

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Grundrechte

Im Gegensatz zur Verfassung von 1871 und der Weimarer Verfassung setzten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Grundrechte an den Anfang des Verfassungstextes. Heute umfassen die Grundrechte 19 Artikel.

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Grundsätze der Verfassung

Republik, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat, Rechtsstaat - das sind die fünf Grundsätze des Grundgesetzes. Ihre Bedeutung veranschaulicht diese Grafik.


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Teilung der Staatsgewalt

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - so steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Auch schreibt das Grundgesetz die Teilung der Staatsgewalt in eine gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt vor.

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Bundesstaat

16 Länder - ein Bundesstaat. Der Föderalismus hat in Deutschland Tradition. Auch das Grundgesetz schreibt die bundestaatliche Ordnung vor. Die wichtigsten Artikel dazu im Überblick.

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Rechts- und Sozialstaat

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Das Grundgesetz schreibt daher sowohl den Schutz jedes einzelnen Staatsbürgers wie auch das "Wohl aller" als Ziele der Politik vor.

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Gesetzgebungskompetenz

Laut Grundgesetz haben die Länder das Recht des Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund diese Befugnis erteilt. Daraus resultiert ein Nebeneinander von ausschließlicher Gesetzgebung des Bundes und konkurrierender Gesetzgebung.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist der Hüter und Bewahrer des Grundgesetzes. Es überprüft, ob die Gesetzgebung des Bundes in Einklang mit der Verfassung steht. Wie das Gericht aufgebaut ist, zeigt diese Grafik.

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Länderverfassungen

16 Länder, das heißt auch: 16 Länderverfassungen. Hessen und Bayern haben die ältesten Länderverfassungen der Bundesrepublik. Die jüngste Landesverfassung hat Thüringen - sie stammt vom 25.10.1993. Zuletzt geändert wurde eine Landesverfassung 1995 in Berlin.
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