
 |
Migrationspolitische Handlungsfelder der EU
 |
 |

Arbeitsmigration |
| Marianne Haase/Jan C. Jugl |
Wofür braucht die EU eine Gemeinschaftsregelung der Arbeitsmigration?
Obgleich Antworten auf die beschriebenen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen prinzipiell auch auf der Ebene der Nationalstaaten gesucht werden könnten,
 |
 |
 |
 |
Kommissionspräsident Manuel Barroso © Mediathek der EU
|
 |
|  |
 |
spricht die Logik des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes dagegen: Die Grenzen zwischen den Schengen-Staaten sind weitgehend offen, nach Übergangsfristen werden auch die Kontrollen an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa entfallen. Mit der Umsetzung des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs haben die Mitgliedstaaten Teile ihrer Souveränität im Bereich der Migrationspolitik abgegeben. Falls einzelne Staaten ihre Arbeitsmärkte für Drittstaatsangehörige öffnen würden, hätte dies Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte anderer EU-Staaten. Aufgrund dessen forderte der Europäische Rat von Tampere in seinem ambitionierten Programm zur Asyl- und Einwanderungspolitik eine rasche Entscheidung über die Annäherung der nationalen Politiken im Bereich der Arbeitsmarktzuwanderung.
Einen ersten Vorschlag für eine gemeinschaftliche Regelung der Arbeitsmigration legte die Kommission 2001 mit einem Entwurf der "Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit" vor. Der Entwurf sah vor, europaweit und sektorunspezifisch Regelungen zum Zugang von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu schaffen. Eine Einigung über den Vorschlag konnte nicht erzielt werden. Vor allem die Regierungen Deutschlands und Österreichs lehnten den Entwurf unter Hinweis auf die zu hohe Arbeitslosigkeit in ihren Ländern ab. Die derzeit etwa 5 Millionen in der EU arbeitenden Drittstaatsangehörigen (bis 2030 wird mit 20 Millionen weiteren Arbeitsmigranten gerechnet) stoßen so weiterhin auf 27 verschiedene nationale Regelungen des Arbeitsmarktzugangs.
Weiterhin erheblicher Klärungsbedarf
Offensichtlich besteht vor einer möglichen Vereinheitlichung der Arbeitsmigration unter den Mitgliedstaaten der Union weiterhin erheblicher Klärungsbedarf. Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission und Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, ließ in einer Pressemeldung mitteilen: "Ich weiß, dass die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände und die anderen Akteure in dieser Frage unterschiedlicher Meinung sind und unterschiedliche Bedürfnisse haben". Der amtierende Kommissionspräsident Manuel Barroso stellte jedoch fest, dass eine langfristig angelegte Politik der Arbeitsmigration eine "wirtschaftliche Notwendigkeit für Europa" sei.
Die EU-Kommission hat daher einige ambitionierte Vorschläge zur Vergemeinschaftung der Arbeitsmigration vorgelegt, darunter auch eine europäische "Blue Card" sowie einzelne Richtlinien für spezielle Zuwanderergruppen (Saisonarbeiter, Wekvertragsarbeitnehmer, Auszubildende). Einige Mitgliedstaaten sehen diesen Teilbereich aber als nationale Kompetenz an und wachen über den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten mit dem Argument, dass ein "europäischer Arbeitsmarkt" noch nicht existiere.
05. November 2007 |
|

|
 |
 |
PDF-Dokumente |
 |
 |
 |  |
 |
 |
 |
 |
EU-Kommission:
Rat der EU:
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Links ins Internet |
 |
 |
 |  |
 |
 |
 |
 |
Migration und Bevölkerung:
|
 |
 |
 |
 |

|