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Dossier bpb.de

Migrationspolitische Handlungsfelder der EU

Arbeitsmigration

Marianne Haase/Jan C. Jugl
Inhalt
Arbeitsmigration in die EU seit den 1970er Jahren
Wofür braucht die EU eine Gemeinschaftsregelung der Arbeitsmigration?
Grünbuch zur Arbeitsmigration
Arbeitsmigration, Brain Drain und Entwicklung
Der "Strategische Plan zur legalen Zuwanderung" und die ihm folgenden Richtlinien
Schritte zu einem umfassenden Migrationskonzept
Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften
Fazit zu Strategien im Bereich der Arbeitsmigration und Entwicklung
Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften

Am 16. Mai 2007 legte die Kommission eine Mitteilung (KOM (2007) 248 endg.) vor, in der sie ihr Konzept der temporären Migration und der vertieften Kooperation mit Drittstaaten in den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene einbrachte.

Mit der Mitteilung über die zirkuläre Migration beabsichtigt die Europäische Kommission, mit den Auswandererstaaten "maßgeschneiderte" Verhandlungspakete ("Mobilitätspartnerschaften") zu schnüren. Des Weiteren schlägt sie vor, zirkuläre Migration zu ermöglichen. Drittstaaten sollen zudem dafür Sorge tragen, die irreguläre Migration in die EU zu unterbinden und die Rückkehr seiner Auswanderer zu unterstützen. Drittstaatsangehörigen sollen für einen zeitlich begrenzten Rahmen auf dem europäischen Arbeitsmarkt tätig sein, um dann schließlich wieder zurückzukehren. Der Vorteil für die "Entsendestaaten" bestünde darin, von der "brain circulation" insofern zu profitieren, als der Rückkehrer neu erlerntes Wissen ins Land bringt und damit dessen Weiterentwicklung dienen kann. Aus der Perspektive der Europäischen Kommission würde diese Art der Migration den spezifischen, da unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht. Die Migranten wiederum hätten einen legalen Zugang zu den europäischen Arbeitsmärkten.

Konkrete vorgeschlagene Maßnahmen für eine zirkuläre Migration sind Langzeit-Mehrfachvisa für zurückkehrende Migrantinnen und Migranten. Diese könnten bei ihrer erneuten Einreise in die EU bevorzugt behandelt werden, indem man ihnen durch Schnellverfahren mit geringer zeitlicher Verzögerung eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt. Schließlich könnte irreguläre Migration durch die Erfassung von Daten der immigrierten Drittstaatsangehörigen verhindert werden. Die EU-Kommission verweist zudem auf die im "Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung" vorgeschlagenen Richtlinienentwürfe. Sie dienen ebenso der zirkulären Migration.

Insbesondere Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl oder das Deutsche Institut für Menschenrechte übten Kritik an diesem Konzept der zirkulären Migration: Es erinnere in seiner Konzeption an die deutsche Praxis der Gastarbeiteranwerbung, die unter integrationspolitischen Gesichtspunkten als gescheitert gelte. Zudem bemängelten sie, dass unter dem Deckmantel der angeblichen win-win-Situation nur der Versuch stehe, Migration durch Rücknahmeabkommen namens Migrationspartnerschaften zu verhindern. Dahinter stehe eine restriktive Haltung gegenüber Zuwanderung, die sich diffuser äußere als das pauschale Nein der Mitgliedstaaten zur Vergemeinschaftung der Einwanderungsrechtsregime.


05. November 2007


 
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PDF-Dokumente

GTZ zu Brain Drain bzw. Brain Gain

Steffen Angenendt: Zirkuläre Migration
EU-Kommission:

Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung

Migration und Entwicklung – konkrete Leitlinien

Gesamtansatz zur Migrationsfrage

Hochqualifiziertenrichtlinie (blue-card-Vorschlag)

Rahmenrichtlinie über Gleichstellungsrechte
Rat der EU:

Daueraufenthaltsrichtlinie
Links ins Internet

www.eu-kommission.de: Konzept Arbeitsmigration

Gemma Pörzgen: Moderne Wanderarbeiter in Europa

Dietrich Tränhardt zum Konzept der zirkulären Migration

Europäische Kommission: Zugang zur Arbeit
Migration und Bevölkerung:

EU-Kommission schlägt "Blue Card" für Einwanderer vor

Remigration und Rückkehr

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