
Arbeitsmigration |
| Marianne Haase/Jan C. Jugl |
Fazit zu Strategien im Bereich der Arbeitsmigration und Entwicklung
Die Strategie der Europäischen Kommission zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein "Geben und Nehmen" als Lösung für eine Reihe ungelöster Probleme der Migrationspolitik in der Europäischen Union vorschlägt. Diese betreffen in erster Linie den Bedarf an Arbeitskräften, die irreguläre Immigration, die mangelnde Kooperation der Drittstaaten bei der Rücknahme sowie die Konterkarierung entwicklungspolitischer Maßnahmen durch den "brain drain". Um diesen Herausforderungen strategisch und nachhaltig zu begegnen, will die Europäische Kommission Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit der temporären Arbeitsmigration eröffnen: Zugleich sollen die Herkunftsländer zu einer verstärkten Kooperation im Bereich der irregulären Immigration und der Rückübernahme bewegt werden.
Mit ihrer Strategie versucht die Kommission, einen Spagat zwischen Entwicklungshilfe und Arbeitsmigration zu machen, indem der Aspekt der Rückkehr als eine Form der Entwicklungshilfe im Sinne des "brain gains" oder der "brain circulation" angepriesen wird. Das Konzept der zirkulären Migration bettet sich damit in den größeren Rahmen der Außenbeziehungen der Europäischen Union ein. Dabei fühlt es sich "ethischen Grundsätzen" verpflichtet und versucht im gleichen Atemzug, den größtmöglichen Nutzen für die Mitgliedstaaten zu erzielen. Migrationspolitik und hier speziell die Arbeitsmigration wird damit zunehmend als Querschnittspolicy betrachtet, die sich auf unterschiedliche und auf den ersten Blick unzusammenhängende Politikbereiche erstreckt. Des Weiteren befindet sich das Politikfeld der Wirtschaftsmigration im Spannungsfeld von dem Primat des Nationalstaates und der Erfordernis der Vergemeinschaftung. Hier sind unterschiedliche Zugrichtungen erkennbar, welche die maßstabsgetreue Umsetzung der Strategie der Kommission gefährden.
Das Ziel der Strategie, irreguläre Migration durch die Eröffnung legaler, wenn auch begrenzter, Zuwanderungsmöglichkeiten zu verhindern, erscheint plausibel. Entscheidend für ihren Erfolg ist es jedoch, praktikable Rückkehrmöglichkeiten in Kooperation mit den Drittstaaten zu entwickeln. Sollten zurückkehrende Immigranten befürchten, in ihren Heimatländern keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr zu erhalten oder ihre Wiedereinreise in die EU nicht realisieren zu können, steht zu befürchten, dass sie ihren Aufenthalt in den Mitgliedstaaten auf illegale Weise verlängern und die Rückkehr in ihre Heimatländer vermeiden würden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in enger Absprache mit den Drittstaaten realistische Rückkehrmöglichkeiten zu schaffen.
05. November 2007 |
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