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Sophie Scholl und Die Weiße Rose

Die Verhörprotokolle – sichere Quellen?

Kirsten Schulz
Hans und Sophie Scholl wurden am 18. Februar 1943 vormittags verhaftet und ins Wittelsbacher Palais, die Münchener Zentrale der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), gebracht. Dort begannen sofort in getrennten Räumen die Vernehmungen der Geschwister, die mit Pausen bis zum 21. Februar andauerten.

Beide stritten zunächst ab, irgendetwas mit den in der Hochschule gefundenen Flugblättern zu tun zu haben und konnten, wie der Gestapo-Beamte Robert Mohr später in einem Bericht schrieb, offenbar glaubwürdig ihre Unschuld vermitteln. Nach einer Hausdurchsuchung war die Beweislast jedoch erdrückend. Die Polizei fand unter anderem eine Schreibmaschine, mehr als 100 Briefmarken, eine Schablone mit dem Schriftzug "Nieder mit Hitler" sowie eine Armeepistole samt Munition. Laut Protokoll legte Hans Scholl daraufhin ein Geständnis ab. Als Robert Mohr Sophie mitteilte, dass ihr Bruder gestanden habe, gab auch sie ihre Mitarbeit zu. Beide nannten in den Verhören bereits recht früh Namen, versuchten aber unabhängig voneinander ihre Freunde zu entlasten oder zu schützen, in dem sie sich als verantwortliche Hauptakteure darstellten.

Die Verhörprotokolle im Zusammenhang mit dem ersten "Weiße Rose"-Prozess vom 22. Februar 1943 haben den Krieg unbeschadet überstanden, waren jedoch jahrzehntelang öffentlich nicht zugänglich. Zu DDR-Zeiten befanden sie sich im Zentralen Parteiarchiv des Instituts für Marxismus und Leninismus der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in Ost-Berlin bzw. im Archiv der Staatssicherheit in Dahlwitz-Hoppegarten. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten sind diese Dokumente in den Bestand des Bundesarchivs übergegangen und können dort eingesehen werden.

Die Nutzung dieser zeitgeschichtlichen Quellen zur Rekonstruktion der Ereignisse erfordert jedoch eine grundsätzlich kritische Herangehensweise. Schließlich handelt es sich dabei um Aufzeichnungen der vernehmenden Kriminalbeamten der Gestapo und ihrer Mitarbeiter. Diese Dokumente geben weder Auskunft über die Bedingungen, unter denen die Vernehmungen stattfanden – wurde etwa Folter angedroht? – noch ist nachvollziehbar, inwiefern Aussagen manipuliert oder interpretiert wurden. Man kann davon ausgehen, dass die erfassten Aussagen die Anklagepunkte für einen späteren Prozess untermauern sollten. Insofern bieten diese Protokolle also per se kein exaktes Abbild der historischen Wahrheit. "Wer waren die Urheber dieser Quellen?" Diese Frage muss dazu gehören, wenn man sich mit derartigen Zeitdokumenten beschäftigt.


20. April 2005


 
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