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Dossier Parteien

Was sind "Kleinparteien"?


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Julia Simoleit
In Deutschland gibt es eine Vielzahl kleiner Parteien. Einige sind nur auf kommunaler Ebene tätig, andere versuchen, auf die Landes- oder Bundespolitik Einfluss zu nehmen.

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Die Stimmzettel an Bundestagswahlen in Deutschland sind lang.

In der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sich die öffentliche Wahrnehmung in der Regel auf die großen, bekannten Parteien, die im Bundestag vertreten sind. Daneben existiert jedoch eine Vielzahl anderer Parteien, so genannte Kleinparteien. Dabei muss zunächst allerdings zwischen der populären und der wissenschaftlichen Verwendung des Begriffs "Kleinparteien" unterschieden werden.

Während beispielsweise in den Medien die – im Vergleich zu den traditionell "großen" Volksparteien CDU/CSU und SPD – kleineren Parteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dazu zählen, werden in der Politikwissenschaft unter "Kleinparteien" diejenigen Parteien verstanden, die in Wahlstatistiken oft unter "Sonstige Parteien" zusammengefasst oder mitunter abwertend als "Splitterparteien" bezeichnet werden: Parteien mit geringer Mitgliederzahl, niedrigen Wahlergebnissen und entsprechend geringem politischen Einfluss. Dieser zweiten Bedeutung soll in diesem Artikel gefolgt werden.

Was genau zeichnet Kleinparteien aus?

Der Politikwissenschaftler Dirk van den Boom schlägt folgende Definition für Kleinparteien vor "Eine Kleinpartei ist eine politische Partei, die sich aufgrund der rechtlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen und programmatischen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit nicht derart im politischen System durchsetzt, daß sie in signifikantem Maße aktiv und gestaltend am Entscheidungsprozess und an der Auswahl politischen Führungspersonals teilhat" (van den Boom 1999: 21).

Unter den Begriff "Kleinparteien" lassen sich demnach alle Parteien fassen, die einerseits nur über eine kleine Zahl aktiver Mitglieder und entsprechend über geringe Mitgliedsbeiträge verfügen und oft zu wenig Personal haben, um Parteiämter und politische Mandate zu besetzen und wirkungsvoll Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwerbung durchzuführen.

Sie erhalten andererseits aufgrund geringer Wahlerfolge auch keine oder kaum staatliche Parteienfinanzierungsmittel. Wenn keine längerfristigen größeren Wahlerfolge verbucht werden können, die ihnen dauerhaft Mandate sichern und die Parteien von anderen politischen Akteuren nicht als Verhandlungs- oder mögliche Koalitionspartner akzeptiert werden, bezeichnet man diese Kleinparteien auch als nicht-etablierte Parteien.

Sie können punktuell durchaus spektakuläre Erfolge erzielen, wenn es die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zulassen.

Kleinparteien unterscheiden sich von den größeren Parteien jedoch nicht nur durch die geringeren Ressourcen:
  • Häufig konzentrieren sie sich auf eng gefasste Zielgruppen und von den anderen Parteien vernachlässigte Themenfelder (Frauenpartei, Graue), entwickeln andererseits aber kein umfassendes Rahmenprogramm, das größere Wählergruppen ansprechen könnte.
  • Einige Kleinparteien beschränken sich auf regionale Schwerpunkte (Rheinlandpartei, Bayernpartei, Südschleswigscher Wählerverband (SSW). Als "Rathausparteien" werden dabei Parteien bezeichnet, die etwa aufgrund der lokalen Bekanntheit ihrer Kandidaten oder ihrer lokalpolitischen Zielsetzungen auf kommunaler Ebene von Bedeutung sind.
  • Teils handelt es sich um ideologisch motivierte Parteien, deren Mitglieder ihre politischen Vorstellungen nicht mit denen der großen Parteien vereinbaren können.
  • Teils entstehen sie als Protestparteien in – meist vorübergehenden – Situationen, in denen die größeren Parteien die Wähler nicht mehr an sich binden können.


28. August 2009

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Das Parteiengesetz ist die Basis für die Arbeit von politischen Parteien in Deutschland. So liefert es z.B. Vorschriften für deren innere Ordnung und den Umfang staatlicher Finanzierung.
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