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Triebkräfte

Vermischung der Triebkräfte

Dr. Steffen Angenendt
Nationalstaaten und internationale Organisationen haben die Zuständigkeiten für Wanderungsbewegungen danach geordnet, ob diese freiwillig oder unter Zwang erfolgen, ob es sich also um Migranten oder Flüchtlinge handelt.

Flucht: GFK und UNHCR

Für Flüchtlinge gibt es eine völkerrechtliche Definition. Sie ist Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Konvention
Liberia - Montserado: Flüchtlingslager
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Liberia - Montserado: Flüchtlingslager
© EC/ECHO

verpflichtet die Unterzeichnerstaaten nicht, einem Flüchtling individuelles Asyl zu gewähren, sondern lediglich dazu, ihn nicht in ein Land auszuweisen oder zurückzuweisen, in dem sein Leben oder seine Freiheit gefährdet wäre ("Refoulement-Verbot"). Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde 1950 für die Betreuung von Flüchtlingen das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars (UNHCR) geschaffen. Die Organisation hat den Auftrag, als „Hüterin der Konvention“ für die Einhaltung der Prinzipien des Flüchtlingsschutzes zu sorgen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Arbeit von UNHCR grundlegend gewandelt: Während die Organisation früher hauptsächlich als Finanzier von Hilfseinsätzen anderer Organisationen auftrat, ist sie inzwischen selbst operativ tätig, insbesondere in der humanitären Hilfe und der Repatriierung von Flüchtlingen.

Arbeitsmigration: IOM, ILO und UN-Konvention

Für Arbeitsmigranten gibt es keine vergleichbar verbindlichen völkerrechtlichen Definitionen und Zuständigkeiten. Der 1951 gegründeten Internationalen Organisation für Migration (IOM) obliegt die organisatorische und technische Unterstützung bei der Bewältigung von Wanderungsbewegungen. Sie organisiert im Auftrag ihrer Mitgliedstaaten unter anderem die Anwerbung und Betreuung von Arbeitskräften und bietet Regierungen und Nichtregierungsorganisationen Foren für die Diskussion migrationspolitischer Strategien. Seit einiger Zeit leistet IOM auch humanitäre Hilfe in Massenfluchtsituationen und unterstützt die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen.

Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ist seit 1919 unter anderem für die Förderung der Gleichbehandlung von Einheimischen und Arbeitsmigranten sowie für die Koordinierung der Migrationspolitik zwischen Staaten, Arbeitgebern und Gewerkschaften zuständig.

Auch die Vereinten Nationen selbst sind in diesem Bereich aktiv geworden und haben 1990 die „Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen“ verabschiedet. Diese Konvention hat unter anderem zum Ziel, irreguläre Wanderungsbewegungen zu verhindern, will aber zugleich die Rechte von Irregulären verbessern. Bislang haben sich insbesondere die Industriestaaten gescheut, entsprechende Verpflichtungen einzugehen.

Neben diesen internationalen gibt es zahlreiche bilaterale und multilaterale regionale Vereinbarungen über Arbeitsmigranten. Nach wie vor liegt die Entscheidung über eine Aufnahme dieser Menschen aber in der nationalen Souveränität der Aufnahmestaaten – selbst in der EU, wo die politische Integration bereits weit vorangeschritten ist.


01. Juni 2009


 
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Konvention zum Schutze der Menschenrechte

International Organisation for Migration

UNHCR

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