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Wie geht es weiter mit der EU?

Migration

Eckart D. Stratenschulte
Die große Mehrheit der irregulären Einwanderer haben in ihrer Heimat keine oder nur sehr schlechte Lebensperspektiven. Gelingt ihnen die Einreise, werden sie in den europäischen Zielländern häufig wegen des fehlenden Aufenthaltsstatus in die Illegalität gedrängt.

Gerettete afrikanische Flühtlinge auf einem Boot der italienischen Küstenwache.
Gerettete afrikanische Flühtlinge auf einem Boot der italienischen Küstenwache. Foto: AP

Oft werden unter dem Stichwort "Innere Sicherheit" die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und die Steuerung der Migrationsbewegungen in einen Topf geworfen. Hierbei handelt es sich allerdings um verschiedene Themenbereiche. Auch die irregulären Einwanderer kommen in der Regel nicht in die EU, um dort kriminellen Aktivitäten nachzugehen, sondern um sich und ihren Familien durch Arbeit ein besseres Leben zu ermöglichen. Allerdings verstoßen sie schon durch die Einreise gegen geltende Gesetze und werden in den Zielländern dann wegen des fehlenden Aufenthaltsstatus in die Illegalität gedrängt.

Witschaftsmigration

Die große Mehrheit dieser Menschen kommt in die Länder der EU, weil sie zu Hause keinerlei oder sehr schlechte Lebensperspektiven haben. Die Eindämmung dieser Art von Immigration wird nicht nur durch polizeiliche Maßnahmen und intensiven Grenzschutz gelingen, sondern nur, wenn es der EU gelingt, durch entwicklungspolitische Maßnahmen dazu beizutragen, die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern zu verbessern.

Die Europäische Union ist auf diesem Gebiet nicht untätig. Kein Staat oder Bündnis leistet finanziell einen größeren Beitrag als die EU und ihre Mitgliedstaaten. Durch das Abkommen von Cotonou unterstützt die EU die 77 sogenannten AKP-Staaten sowie Kuba und Südafrika in ihrer wirtschaftlichen und politischen Entwicklung. Oftmals stoßen solche Maßnahmen an Grenzen, die in den Staaten selbst liegen und mit autoritärer Herrschaft, Korruption und schlechter Regierungsführung zu tun haben. Wie es gelingen kann, einen Weg zu finden, um diesen Staaten zu helfen, ohne lediglich ihre politische Elite zu bereichern, ist eine der Fragen, mit denen die EU sich weiterhin wird befassen müssen.

Asyl

Ein weiterer Aspekt des Themas Immigration ist die Aufnahme von Asylsuchenden. Hierbei handelt es sich um Menschen, die um Schutz vor Verfolgung bitten, die ihnen aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen in ihrem Heimatland droht. Seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags 1999 ist die Asylpolitik eine Zuständigkeit der EU. Die Union hat sich mittlerweile auf gemeinsame Kriterien der Anerkennung von Asylsuchenden und ihrer Unterbringung und Betreuung geeinigt. Jeder Flüchtling muss mittlerweile in dem Land Asyl beantragen, das er zuerst betritt. Dort wird sein Verfahren abgewickelt.

Gestrandetes Flüchtlingsboot. Foto: AP
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Gestrandetes Flüchtlingsboot an der sizilianischen Küste. Foto: AP
Die EU-Verträge sehen auch vor, dass die Lasten, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehen, gemeinsam getragen werden. Die Hauptzielländer der Flüchtlinge aus dem Süden, das sind vor allem Griechenland, Malta, Italien und Spanien, beklagen allerdings, dass die Union sie nicht ausreichend unterstütze. Die Europäische Union versucht nun, durch eine Verstärkung der Grenzkontrollen die Einreise von Flüchtlingen zu verhindern. Von Menschenrechtsgruppen wird dieses Vorgehen heftig kritisiert, weil damit den Menschen auch die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, faktisch genommen wird. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Grenzschutzbereich hat die EU die Agentur Frontex gegründet.

Blue Card

Die dritte Gruppe, von der im Zusammenhang mit der Immigration die Rede ist, sind Menschen, die legal in das Gebiet der EU einreisen, weil es für sie persönliche Gründe wie Eheschließung gibt oder weil sie eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen. Letztgenannte werden insbesondere dann von den EU-Staaten angeworben, wenn sie über Fachwissen verfügen, das in der EU nicht hinreichend vorhanden ist.

Die Europäische Union hat dafür eine "Blue Card" geschaffen - in Anlehnung an die "Green Card" in den USA, die dort ausländischen Arbeitskräften den Aufenthalt ermöglicht. Bis 2011 müssen die Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Großbritanniens, Dänemarks und Irlands, die an der Initiative nicht teilnehmen) die entsprechende Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Dann kann eine Blue Card, also eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wer aus einem Drittland stammt, einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine spezifische Berufsausbildung vorweisen kann und außerdem ein Arbeitsangebot hat, mit dem er mindestens 50 Prozent mehr als der Durchschnitt des jeweiligen Landes verdient. Die Aufenthaltserlaubnis gilt bis zu vier Jahren, kann aber verlängert werden und in einen festeren Aufenthaltsstatus münden.

Der Inhaber der Blue Card genießt dieselben wirtschaftlichen und sozialen Rechte wie die EU-Bürger und darf auch seine Familie nachholen. Die Entscheidung, ob ein Bewerber tatsächlich eine Blue Card erhält, bleibt bei dem jeweiligen Mitgliedstaat. Ob es tatsächlich gelingt, mit dieser Regelung den akuten Fachkräftemangel der europäischen Wirtschaft in einigen Bereichen zu verringern, wird sich ab 2013 zeigen, wenn Daten über die ausgegebenen Blue Cards erhoben werden sollen. Da die europäischen Gesellschaften überaltern, erhofft man sich von dem legalen Zuzug von Arbeitskräften auch eine Verjüngung der Gesellschaft.

Die Steuerung der Migration wird für die EU in den nächsten Jahren eine wichtige Aufgabe bleiben, zumal die irreguläre Einwanderung sich nur wirksam vermeiden lassen wird, wenn man den Menschen in den Herkunftsländern auch - zumindest beschränkte - Möglichkeiten der legalen Einwanderung anbietet.


20. Oktober 2010


 
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