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Kontraste - Auf den Spuren einer Diktatur

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Akteneinsicht

Es gibt unterschiedliche Kategorien von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS):

1. die sogenannten Opferakten, Akten über einzelnen Personen/Personenzusammenhänge

2. IM-Akten (also Akten "Inoffizieller Mitarbeiter"), die wie die "Opferakten" auch nur beschränkt für die Forschung zugänglich sind (Persönlichkeitsschutz der Opfer, aber auch Intimschutz der Täter)

3. Akten aus dem Arbeitszusammenhang der MfS-Mitarbeiter einschließlich der Personalakten von MfS-Mitarbeitern

4. Akten der allgemeinen Sachablage, also Akten, die zwar Personen, aber auch Vorgänge, Ereignisse oder dergleichen betreffen

5. Akten, die nicht aus der Arbeit des MfS entstanden sind, aber aus unterschiedlichen Gründen vom MfS verwahrt worden sind.

Seit Januar 1992 haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, die über sie angelegten Akten des MfS zu lesen. Betroffene erhalten auf Antrag bei der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des MfS (BStU) entsprechend des Stasiunterlagen-Gesetzes (StUG) Einsicht in ihre Personen-Akten. Die Daten anderer Betroffener und Dritter werden dabei anonymisiert. Die Namen der MfS-Mitarbeiter bleiben ungeschwärzt. Wenn die auf die Betroffenen angesetzten Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS dort lediglich mit Decknamen genannt sind, können die Betroffenen einen Antrag auf Bekanntgabe des Klarnamens stellen. Außerdem bekommen sie, falls sie das wünschen, die zu ihrer Person vorhandenen Unterlagen als Duplikate ausgehändigt.Nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist auch die Akteneinsicht für Wissenschaftler, Journalisten u.a. geregelt. Sie können neben der Einsicht in allgemeines Schriftgut auch die Einsicht in die Akten der Mitarbeiter des MfS beantragen. Für die Opferakten brauchen sie eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen.

Aktenvernichtung

Im November 1989 begann in der DDR die systematische Aktenvernichtung durch das MfS (Ministerium für Staatssicherheit). Dadurch gingen zum Teil unwiederbringliche Informationen über die Struktur und Arbeitsweise des MfS verloren. Erst im Dezember gelang es Bürgerkomitees gelang es erst im Dezember 1989, die Aktenvernichtung zu stoppen, in der Zentrale in Berlin erst im Januar 1990.

Teile der Bürgerkomitees ließen sich später von den staatlichen Auflösern dazu animieren, einer Vernichtung wesentlicher Teile aus verschiedenen Hauptabteilungen des MfS zuzustimmen. Sie taten dies mit der Begründung, dass mit diesen Akten nur neues Unrecht geschaffen würde und der Frieden im Land gefährdet sei. Man berief sich auf eine angeblich drohende Lynchjustiz. So stimmte der Runde Tisch der Selbstauflösung der Hauptverwaltung Aufklärung zu und ließ die elektronischen Datenträger des MfS vernichten, ohne zu wissen, was überhaupt auf diesen gespeichert war.

Tausende Aktensäcke mit so genannten vorvernichteten Akten (mehrfach zerrissenen, aber noch nicht mit einem Reißwolf zerstörten Dokumenten) werden in der BStU wieder zusammengesetzt. Diese Arbeit wird voraussichtlich noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

Alexanderplatz

Der Alexanderplatz als zentraler Platz in Ost-Berlins Mitte war in der DDR immer wieder Ort für spontane Demonstrationen und Willensbekundungen. 1989 war er Zentrum der Demonstrationen gegen die Wahlfälschungen der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989. Von hier gingen auch die ersten Demonstrationen in Berlin im Oktober 1989 aus. Seine größte Demonstration erlebte der Alexanderplatz am 4. November 1989 mit über einer halben Million Menschen.

Der Alexanderplatz wurde durch ferngesteuerte Kameras flächendeckend überwacht. Die Bilder waren durch MfS und das Innenministerium direkt zu empfangen. So konnten noch bis zur Wendezeit Demonstranten ausgespäht und festgenommen werden.

Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)

Am 17. November 1989 gab Ministerpräsident Hans Modrow (SED) bekannt, dass das MfS in ein Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt werde. Wolfgang Schwanitz, vormals Stellvertretender Minister für Staatssicherheit, wurde als dessen Leiter eingesetzt.

Dieser auf möglichst geringen Reibungsverlust angelegte "Umwandlungsprozess" wurde jedoch durch den Widerstand der Bevölkerung gestoppt. Sie versammelte sich vor den MfS-Objekten und protestierte wütend mit der Parole "Stasi in die Produktion". Damit war die Auflösung des MfS gemeint.

Höhepunkt der Proteste waren die Besetzungen der Bezirksverwaltungen des MfS und ihrer Kreisdienststellen durch Gruppen der Bürgerbewegungen seit dem 4. Dezember 1989 (z. B. Bezirksverwaltungen Erfurt und Leipzig). Unter diesen Umständen beschloss die Regierung am 14. Dezember 1989, das AfNS aufzulösen und stattdessen ein Amt für Verfassungsschutz einzurichten.

Armeegeneral

Höchster militärischer Dienstrang der DDR. Er wurde während der SED-Diktatur vom militärischen Oberbefehlshaber der Land-, Luft- und Seestreitkräfte der DDR getragen. Darüber hinaus trug der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, den Dienstrang des Armeegenerals.

Ausbürgerung/Ausreise

Ausbürgerung bedeutet Verlust der Staatsangehörigkeit durch zwangsweisen Entzug oder Aberkennung. Besitzt die Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos. Mit dem DDR-Staatsbürgerschaftsgesetz konnte Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb der DDR wohnten bzw. sich außerhalb der DDR aufhielten, die Staatsbürgerschaft "wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden". Damit griff die SED-Diktatur auf ein Mittel zurück, das von den Nationalsozialisten eingeführt worden war. Nach Art. 16 Grundgesetz darf in der Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden.

Bausoldaten

Bausoldaten waren in der DDR Kriegsdienst- bzw. Totalverweigerer. Ihnen wurde jedoch von der SED-Regierung nicht ein Zivildienst, sondern ein waffenloser Dienst innerhalb der Armee zugewiesen. Sie trugen die übliche Uniform mit einem goldenen Spaten auf der Schulter. So wurde ein waffenloser Wehrersatzdienst für diejenigen möglich, die "aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen".

Die ersten 220 Bausoldaten wurden im November 1964 eingezogen. Bis Ende 1989 dienten insgesamt 12.000 bis 15.000 junge Männer als Bausoldaten, insgesamt weniger als ein Prozent aller Wehrpflichtigen. Mit der Entscheidung, als Bausoldat in der Nationalen Volksarmee (NVA) zu dienen, waren vielfältige Repressionen verbunden. Sie stellte jedoch eine Alternative zur Totalverweigerung dar, die bis etwa 1985 mit Gefängnisstrafen geahndet wurde.

Die Forderung nach einem Zivildienst ("Sozialer Friedensdienst") wiederholte sich bis zur Revolution 1989/90. Bausoldaten stellten ein wichtiges Reservoir für die Opposition in der DDR dar. Ohne sie hätte es die späteren Basisgruppen der DDR-Opposition nicht gegeben, weil sie die wichtigsten Keimzellen für die unabhängigen Friedensbewegung waren, aus der sich wiederum die DDR-Opposition entwickelte.

Berufssoldatenförderungsverordnung

Die Berufssoldatenförderungsverordnung war Teil eines eigenen Sozialsystems des MfS. Dessen Mitarbeiter hatten eine privilegierte Stellung gegenüber der restlichen Bevölkerung. Unabhängig vom staatlichen Sozialsystem waren alle Fragen, die soziale Leistungen betrafen, gesondert geregelt. Es handelte sich u.a. um Vorgehensweisen beim Ausscheiden aus dem Dienst. Auch gab es Sonderregelungen für MfS-Mitarbeiter bei Dienstunfähigkeit, Mutterschaft, Rente, Sozialversicherung und bei der Beschaffung von Kindergartenplätzen.

Befehlsnotstand

In vielen Ländern gilt im Strafrecht die Notstandsvorschrift. Demnach kann ein Straftäter straffrei ausgehen, wenn er unter unausweichlicher Gefahr für Leib und Leben gehandelt hat. Im Falle, dass eine Straftat befohlen wird, ist nicht der Ausführende oder Weitergebende rechtlich verantwortlich, sondern der Anordnende, der den Befehl ursprünglich gibt. Das liegt daran, dass der Befehl als verbindlich einzustufen ist und die Nichtausführung zu empfindlichen Strafen führen könnte. In den Prozessen um die "Mauerschützen" in der DDR haben die Angeklagten daher immer wieder vorgebracht, sie hätten nur Befehle ausgeführt, deren Verweigerung mit einer Haftstrafe verbunden gewesen wäre.

Bewaffneter Dienst

In der DDR waren unter dem "Bewaffneten Dienst" neben der Nationalen Volksarmee (NVA) auch die Einheiten der Polizei, der Kasernierten Volkspolizei (Vorläuferin der NVA), der Seestreitkräfte, der Grenztruppen, der Luftstreitkräfte und des MfS zusammengefasst.

Bundesgrenzschutz (BGS)

Abkürzung für den Bundesgrenzschutz der Bundesrepublik Deutschland, die Polizei des Bundes, gegründet 1951. Seit dem 1. Juli 2005 heißt der Bundesgrenzschutz offiziell Bundespolizei.

Blauhemd

Einheitskleidung der Freien Deutschen Jugend (FDJ): Ein blaues Oberhemd (männl.) oder eine blaue Bluse (weibl.), auf deren linken Oberarm das FDJ-Symbol aufgenäht war.

Blockparteien

Die in der DDR zugelassenen Parteien (SED, CDU, LDPD, NDPD, DBD) bildeten den "demokratischen Block", der unter Führung und Anleitung der SED arbeitete. Die Parteien (ohne SED) wurden deshalb auch "Blockparteien" bzw. im Volksmund ironisch "Blockflöten" genannt, weil sie kein eigenes von der SED unabhängiges politisches Profil hatten.

Bundesgrenzschutzdirektion Ost

Zum Schutz der neuen Passkontrolleinheit (PKE) der Ostgrenze der Bundesrepublik, die durch die Deutsche Einheit entstand, bildete der Bundesgrenzschutz (BGS) eine neue Direktion Ost. In die Einheiten des Bundesgrenzschutzes Ost wurden nach oberflächlicher Überprüfung auch Hunderte von ehemaligen MfS-Mitarbeitern übernommen. Diese hatten bis zum Ende der DDR als Angehörige der Passkontrolleinheiten (PKE) des MfS den grenzüberschreitenden Verkehr kontrolliert.

Bürgerkomitee

Informelle Gruppen, die Ende 1989 landespolitische bzw. kommunale Forderungen durchzusetzen versuchten. Im Zuge der Wende übernahmen Bürgerkomitees oft legislative und exekutive Machtfunktionen auf kommunaler Ebene. Offizielle Anerkennung fanden die neuen Machtorgane der friedlichen Revolution am 14. Dezember 1989, als der Ministerrat der DDR die Verordnung über die Tätigkeit von Bürgerkomitees verabschiedete. Die Hauptaufgabe der Bürgerkomitees bestand in der Auflösung des MfS und der Sicherung der MfS-Akten.

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler

Seit den 1980er Jahren fanden sich in der DDR Menschen zusammen, die die Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten forderten. Mit verschiedenen Aktionen versuchten die Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler auch auf fehlende Demokratisierung und mangelnden Umweltschutz aufmerksam zu machen. Mit der "Initiative Frieden und Menschenrechte" entstand in Berlin 1986 die erste kontinuierlich arbeitende Gruppe. Mit ihr verbunden waren christliche Friedenskreise und die Berliner Umwelt-Bibliothek. Aber auch außerhalb von Berlin, z.B. im Leipziger Kreis um den Pfarrer Christoph Wonneberger, schlossen sich Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler zusammen.

Durch ihre Aktionen und Publikationen gerieten viele Gruppen unter Druck durch das MfS. Trotz Verhaftungswellen im Jahr 1988 und 1989 gelang es, unter dem Schutz der Kirchen Protestaktionen, Mahnwachen und Fürbittegottesdienste zu organisieren. Diese Veranstaltungen bereiteten den Boden für die Gründung der Bürgerbewegungen und Parteien im Herbst 1989.


18. Mai 2006


 
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