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Migration in Deutschland 1955-2004
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Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz |
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Migrationsgeschehen und Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik |
| Carolin Reißlandt |
Einleitung
Der Wandel in Deutschland seit dem späten 19. Jahrhundert von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland
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"Knofi" - Türkischer Feinkostladen in Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
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manifestierte sich in der jungen Bundesrepublik nach der Integration von ca. 13 Millionen Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges zunächst mit den Verträgen zur Anwerbung ausländischer Arbeitsmigranten in den 1950er- und 60er-Jahren.
Darauf folgten verschiedene Phasen der Ausländerpolitik, die in der Fachliteratur unterschiedlich datiert und begründet werden. Rückblickend begünstigte die Migrationspolitik zwischen 1955 und 2004 den Wandel vom Aus- zum Einwanderungsland - zunächst im statistischen, zunehmend auch im gesellschaftlichen und mit dem neuen Zuwanderungsgesetz zumindest für Hochqualifizierte erstmals auch im rechtlichen Sinn. Die folgende Einteilung von Phasen der Ausländerpolitik orientiert sich an den Darstellungen in der einschlägigen Fachliteratur.
Die Zuwanderung nach Deutschland wandelte sich seit den 1950er-Jahren mehrfach grundlegend, woraus sich die verschiedenen Formen von Zuwanderung bildeten, die heute üblicherweise unterschieden werden. Zunächst zogen angeworbene ausländische Arbeitskräfte aus dem Mittelmeerraum zu. Nach dem Anwerbestopp 1973 folgten ihre Familienangehörigen und später vermehrt Flüchtlinge.
Insgesamt liegt die Zahl von Ausländern in der Bundesrepublik heute bei 7,3 Millionen. Dazu kommen etwa vier Millionen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie eingebürgerte Zuwanderer, die als Deutsche nicht mehr in die Ausländerstatistik eingehen.
15. März 2005 |
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