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Migration in Deutschland 1955-2004

Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz

Migrationsgeschehen und Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik
Carolin Reißlandt
Inhalt
Einleitung
1955-1973 Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte
1973-1979 Anwerbestopp und Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung
1979-1980 Konkurrierende Integrationskonzepte
1981-1990 Wende in der Ausländerpolitik
1991-1998 Praktische Akzeptanz der Einwanderungssituation
1998-2004 Deutschland, Einwanderungsland? Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgesetz
1973-1979 Anwerbestopp und Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung

Die zweite Phase bundesdeutscher Ausländerpolitik von 1973
Reinhardswaldgrundschule in Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
Grossansicht des Bildes
Reinhardswaldgrundschule in Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
bis 1979 war primär durch den Zuzug von Familienangehörigen, also von Ehegatten und Kindern der zuvor angeworbenen Arbeitnehmer, geprägt. Sie zielte jedoch auf eine vorübergehende Eingliederung für die Familien ab, die sich dauerhaft niederlassen wollten. Sie erhielten auf Grundlage des Ausländergesetzes von 1965 eine Aufenthalts- bzw. Zuzugsgenehmigung.

Die Verhängung des Anwerbestopps forderte den Familiennachzug geradezu heraus: Er war die einzig noch zugelassene Form von Zuwanderung. Außerdem stellte die Bundesregierung den Migrantenfamilien, die sich dauerhaft niederließen, eine bessere Eingliederungspolitik in Aussicht. Diese zweite Phase wird als "Phase der Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung" bezeichnet..

Integrationsprobleme und Bildung

Durch den Kindernachzug gerieten erstmals schulische Probleme und die Bildungsintegration in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Debatte um verstärkte Integrationsbemühungen für Ausländerkinder und -jugendliche führte zu ersten Maßnahmen – so wurde die schulische Integration z.B. durch Förder- oder Ausländerklassen unterstützt. Gleichwohl blieb die Ausländerpolitik insgesamt restriktiv. Das zeigte sich vor allem in der Rechtsunsicherheit, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten. Durch eine Zuzugssperre für "überlastete Siedlungsgebiete" (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg) von 1975 bis 1977 sollte überdies einem Nachzug von Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer entgegengewirkt werden.


15. März 2005


 
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