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Migration in Deutschland 1955-2004
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Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz |
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Migrationsgeschehen und Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik |
| Carolin Reißlandt |
1973-1979 Anwerbestopp und Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung
Die zweite Phase bundesdeutscher Ausländerpolitik von 1973
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Reinhardswaldgrundschule in Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
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bis 1979 war primär durch den Zuzug von Familienangehörigen, also von Ehegatten und Kindern der zuvor angeworbenen Arbeitnehmer, geprägt. Sie zielte jedoch auf eine vorübergehende Eingliederung für die Familien ab, die sich dauerhaft niederlassen wollten. Sie erhielten auf Grundlage des Ausländergesetzes von 1965 eine Aufenthalts- bzw. Zuzugsgenehmigung.
Die Verhängung des Anwerbestopps forderte den Familiennachzug geradezu heraus: Er war die einzig noch zugelassene Form von Zuwanderung. Außerdem stellte die Bundesregierung den Migrantenfamilien, die sich dauerhaft niederließen, eine bessere Eingliederungspolitik in Aussicht. Diese zweite Phase wird als "Phase der Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung" bezeichnet..
Integrationsprobleme und Bildung
Durch den Kindernachzug gerieten erstmals schulische Probleme und die Bildungsintegration in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Debatte um verstärkte Integrationsbemühungen für Ausländerkinder und -jugendliche führte zu ersten Maßnahmen – so wurde die schulische Integration z.B. durch Förder- oder Ausländerklassen unterstützt. Gleichwohl blieb die Ausländerpolitik insgesamt restriktiv. Das zeigte sich vor allem in der Rechtsunsicherheit, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten. Durch eine Zuzugssperre für "überlastete Siedlungsgebiete" (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg) von 1975 bis 1977 sollte überdies einem Nachzug von Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer entgegengewirkt werden.
15. März 2005 |
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