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Migration in Deutschland 1955-2004
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Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz |
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Migrationsgeschehen und Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik |
| Carolin Reißlandt |
1981-1990 Wende in der Ausländerpolitik
In der anschließenden Phase (1981-1990) blieb das
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Grillen im Görlitzer Park, Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
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Migrationsgeschehen weiterhin durch den Zuzug nachziehender Familienangehöriger aus den ehemaligen Anwerbeländern bestimmt. Mitte der 1980er-Jahre kamen vermehrt Asylsuchende und andere Flüchtlinge hinzu. Aufgrund wachsender Arbeitslosigkeit, steigendem Ausländerzuzug und einer oft emotional geführten Debatte in Politik und Medien wuchs auch das öffentliche Unbehagen angesichts der Konzeptionslosigkeit der Ausländerpolitik. Die Themen "Arbeitsmigration" und "Asyl" wurden zunehmend vermengt, das "Ausländerthema" politisiert und ideologisiert.
Rückkehrförderung
1981/82 wurde heftig darüber diskutiert, ob mit der Senkung des Kindernachzugsalters der Familiennachzug verringert und wie die freiwillige Rückkehr von Arbeitsmigranten in ihre Herkunftsländer gefördert werden könnte. Noch unter der damaligen SPD/FDP-Bundesregierung wurde im Juli 1982 ein zunächst eher symbolisches Maßnahmenbündel zur Rückkehrförderung beschlossen, das unter der folgenden Bundesregierung 1983 in ein "Gesetz zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern" überführt wurde.
Nach dem Regierungswechsel 1982 nahm Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die Ausländerpolitik in ein Dringlichkeitsprogramm auf und wertete sie symbolisch zu einem politischen Gestaltungsfeld von besonderer Wichtigkeit auf. Zentrale migrationspolitische Leitlinien waren die Aufrechterhaltung des Anwerbestopps, die Einschränkung des Familiennachzuges und die Förderung der Rückkehrbereitschaft. Daneben wurden erweiterte Integrationsangebote für hier lebende Ausländer und Ausländerinnen angekündigt.
Debatten um ein "neues" Ausländergesetz
Seit 1980 war ein zeitgemäßes Ausländergesetz zwar des Öfteren angekündigt, nicht aber realisiert worden, weil die entsprechenden Entwürfe wiederholt am Widerstand der Opposition und gesellschaftlicher Gruppen scheiterten. Erst Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gelang es, einen Entwurf einzubringen, der im Frühjahr 1990 eine parlamentarische Mehrheit fand und am 1. Januar 1991 in Kraft trat.
Die Bestimmungen des "neuen" Ausländerrechts über Aufenthaltsverfestigung und Familiennachzug, über Rechtsansprüche der Zweiten Generation und Einbürgerungen boten Inländerinnen und Inländern mit ausländischen Pass erstmals eine Art Einwanderungsstatus. Daneben erleichterte es Einbürgerungen von hier aufgewachsenen Jugendlichen und von bereits lange hier lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderern. Parallel wurde der Schutz von Ehepartnern und Kindern politisch Verfolgter ausgedehnt und eine so genannte Altfallregelung für geduldete Asylbewerberinnen und Asylbewerber eingeführt.
Gleichzeitig wurden aber auch Ausweisungsbefugnisse (z.B. bei Straftaten) verschärft und die Ermessensspielräume der Ausländerbehörden (z.B. hinsichtlich möglicher Aufenthaltsverfestigungen) erweitert. Die Reform wurde ambivalent bewertet: Das "neue" Ausländerrecht brachte zwar Fortschritte, wurde aber sehr kompliziert und schuf neue Widersprüche: Einerseits wurden Ausnahmen zur Anwerbung befristeter Arbeitskräfte zugelassen, obwohl generell der Anwerbestopp beibehalten wurde. Andererseits erhielt die Politik die Fiktion aufrecht, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei.
15. März 2005 |
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