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Migration in Deutschland 1955-2004
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Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz |
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Migrationsgeschehen und Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik |
| Carolin Reißlandt |
1991-1998 Praktische Akzeptanz der Einwanderungssituation
Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Grenzöffnung der
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Jugendliche im Görlitzer Park, Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
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ehemaligen Ostblockstaaten stiegen die Zuzugszahlen von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sprunghaft an. Die meisten von ihnen stammten aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Nach der Einreise erhielten sie aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. Vergleichbar stark erhöhten sich in dem Zeitraum auch die Zuzugszahlen von Flüchtlingen, die zunächst mehrheitlich aus Asien und Afrika kamen, um in der Bundesrepublik Asyl zu suchen. Später kamen Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien hinzu.
Migrationsgeschehen in Ost- und Westdeutschland
Mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländerrechts am 1. Januar 1991 begann die fünfte Phase der Ausländerpolitik im wiedervereinten Deutschland. In den fünf neuen Bundesländern wurde infolge des Vereinigungsprozesses die Lage von ehemaligen Vertragsarbeitnehmerinnen und -nehmern (deren größte Gruppe Vietnamesen waren) unsicherer, so dass viele in ihre Heimatländer zurückkehrten.
In den alten Bundesländern kristallisierte sich eine wachsende Diskrepanz zwischen der langen Aufenthaltsdauer der Angeworbenen und ihrer Familien einerseits und des weiterhin ungesicherten Aufenthaltsstatus andererseits heraus. Verschärfend für hier geborene Kinder und Jugendliche ausländischer Staatsangehörigkeit kam hinzu, dass die Staatsbürgerschaft noch weitestgehend auf dem Ius-sanguinis-Prinzip basierte und Einbürgerungen daher nur unter vergleichsweise hohen Hürden (z.B. lange Zeiten des verfestigten Aufenthalts der Eltern) möglich waren. Diese Politik führte im Gegensatz zu den auf Einbürgerung abzielenden Integrationspolitiken anderer Einwanderungsländer im internationalen Vergleich zum hoch bleibenden Anteil einer nichtdeutschen Wohnbevölkerung.
Asylkompromiss und wieder erstarkter Rechtsextremismus
Im Vorfeld der mehrmonatigen Diskussionen um den so genannten Asylkompromiss flammten 1991/92 bundesweit – wie auch bereits 1989 vor der Ausländerrechtsreform – rechtsextreme Gewalttaten gegenüber Migrantinnen und Migranten (u.a. in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen) auf. Zuwanderung wurde verstärkt als ein von der Politik bislang ungelöstes Problem wahrgenommen. Eine teilweise kampagnenartig zugespitzte Diskussion wurde geführt über den angeblich "massenhaften Missbrauch" des in der Verfassung verankerten Grundrechts auf Asyl (Art. 16 GG) durch als solche titulierte "Wirtschaftsflüchtlinge".
Am 6. Dezember 1992 schlossen CDU/CSU, FDP und SPD den so genannten Asylkompromiss. Er schränkte das Grundrecht auf politisches Asyl durch die Drittstaatenregelung und das Flughafenverfahren stark ein und wurde am 1. Juli 1993 rechtskräftig. 1993 traten außerdem das neue Asylverfahrensgesetz und das nicht minder umstrittene Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Diese bilden bis heute (mit erneuten Nachbesserungen u.a. durch das Zuwanderungsgesetz) die Grundlage des Asylrechts in Deutschland.
Pragmatische Integrationspolitik
Kennzeichnend für die damalige Integrationspolitik war das offensiv vertretene Dementi der Einwanderungssituation durch die amtierende Bundesregierung, welches hieß: "Deutschland ist kein Einwanderungsland". Im Gegensatz zum offiziellen politischen Konsens bildete sich in der Praxis jedoch eine pragmatische, zunehmend kontinuierliche Integrationspolitik für bereits hier lebende Zuwanderer mit gesichertem Aufenthaltsstatus heraus.
1994 griffen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Sorge um die mangelhafte politische Gestaltung der Migration und ihrer Folgen im "Manifest der 60" die alte Forderung nach einer umfassenden Gesetzgebungskonzeption von Zuwanderung und Eingliederung in Deutschland auf. Ihrem Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik schlossen sich viele Bürgerinnen und Bürger an. Trotzdem fand es lange keine Beachtung auf der politischen Agenda. Es gab einige kleinere migrationspolitische Projekte wie z.B. das Rückführungsabkommen für Vietnamesinnen und Vietnamesen von 1995 oder die Novellierung des Ausländergesetzes 1996, wodurch die Einbürgerung und der Familiennachzug weiter erleichtert wurden. Aber die zentralen Probleme der Integration blieben weiterhin ungelöst.
15. März 2005 |
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