
Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU |
| Marianne Haase/ Jan C. Jugl |
Was ist Asyl?
Der Begriff "Asyl" stammt vom Griechischen "asylon" was so viel wie Heim oder Unterkunft bedeutet.
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Übergangswohnheim für Flüchtlinge in Berlin-Marienfelde © Susanne Tessa Müller
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Asylbewerberinnen und -bewerber suchen in einem fremden Land Schutz vor Verfolgung, weil sie in ihren Herkunftsländern politisch verfolgt werden. Allerdings betrifft Flucht- und Asylpolitik nicht nur die Gruppe politisch verfolgter Flüchtlinge, für die das Asylrecht im engeren Sinn gilt.
Es gibt vielmehr noch zwei weitere Flüchtlingsgruppen, die mittlerweile im europäischen Recht unterschieden werden: solche aus Bürgerkriegsgebieten, die nach einem Beschluss der EU vorübergehenden Schutz erhalten können sowie Flüchtlinge, die einen sog. subsidiären Schutz erhalten, weil ihnen im Herkunftsland Folter oder Gefahr für Leib und Leben droht.
Die (hier: europäische) Asylpolitik gewährt Betroffenen Schutz vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppe oder der politischen Meinung. Der Schutz basiert dabei auf dem völkerrechtlichen Grundsatz des "non-refoulement" (Nichtzurückweisung). Er besagt nach Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass man Flüchtlinge nicht dorthin abschieben darf, wo ihnen unmenschliche Behandlung, Strafe oder die Todesstrafe drohen.
Traditionell lagen die Zuständigkeiten für die Bereiche Migration und Asyl in Europa bei den Nationalstaaten. Erst die Zunahme der Flucht- und Asylzuwanderung in die EG-Mitgliedstaaten während der 1980er- und 90er-Jahre ließ die Staats- und Regierungschefs über gemeinsame Lösungen nachdenken. Die Zusammenarbeit der heutigen EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Asylpolitik begann allerdings schon 1986 und 2005 wurde die erste Stufe der Harmonisierung abgeschlossen.
27. November 2007 |
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