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Hintergrund aktuell (11.03.2010)
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Zweitgrößter Schuldenzuwachs der öffentlichen HaushalteDie Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist Ende 2009 auf 1,69 Billionen Euro angewachsen. Mit einem Anstieg von 112,7 Milliarden Euro war dies der zweitgrößte Schuldenzuwachs seit Bestehen der Bundesrepublik. Dies teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag (11. März 2010) mit. Vor allem die Länder haben sich im letzten Jahr stark verschuldet.
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| Seit 1950 ist der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte in Deutschland stetig gestiegen. Foto: iStockphoto |
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Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes stieg die Verschuldung der öffentlichen Haushalte 2009 um 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Hauptteil der öffentlichen Schulden - 1,63 Billionen Euro - wurde am Kreditmarkt aufgenommen und diente der Finanzierung der Deckungslücke zwischen öffentlichen Ausgaben und Einnahmen. Dazu zählen Darlehen, die bei inländischen Kreditinstituten, Bausparkassen oder der Sozialversicherung aufgenommen wurden ebenso wie Wertpapierschulden in Form von Anleihen und Bundesschatzbriefe. Zusätzlich nahmen Bund, Länder und Gemeinden 59,1 Milliarden Euro an Kassenkrediten in Anspruch. Kassenkredite dienen dazu, vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken. Für die langfristige Kreditaufnahme sind sie nicht vorgesehen.
Im Verhältnis stiegen die Schulden der Länder am stärksten: Die Landeshaushalte nahmen im vergangenen Jahr 41,4 Milliarden Euro neue Schulden auf und verbuchten Ende 2009 eine Geldschuld in Höhe von 526,3 Milliarden Euro - 8,5 Prozent mehr als Ende 2008. Ein Grund dafür waren vor allem die Verluste der Landesbanken sowie deren Risikoabschirmung. Auch die rückläufigen Steuereinnahmen, insbesondere bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer, haben die Landeskassen belastet. Insgesamt sanken die Einnahmen der Länder im vergangenen Jahr um 5,4 Prozent auf 259,7 Milliarden Euro.
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Öffentlicher Haushalt Die öffentlichen Haushalte umfassen die staatlichen Haushalte des Bundes und der Länder, die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die kommunalen Haushalte und die gesetzliche Sozialversicherung. Seit dem Berichtsjahr 2006 zählen neben den Kernhaushalten des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände auch ihre jeweiligen Extrahaushalte. Extrahaushalte des Bundes sind unter anderem das Bundeseisenbahnvermögen, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, das ERP-Sondervermögen oder der Bundes-Pensions-Service für Post- und Telekommunikation e.V..
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Beim Bund stiegen die Schulden bis Ende 2009 um 68,1 Milliarden Euro auf rund 1,1 Billionen Euro. Das ist ein Zuwachs von 6,9 Prozent. Darin einberechnet sind auch die Schulden aus dem Sondervermögen wie dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (36,0 Milliarden Euro) sowie dem Investitions- und Tilgungsfonds (6,7 Milliarden Euro), die zur Bewältigung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise gegründeten wurden. Während die Kreditmarktschulden des Bundes um 7,8 Prozent gestiegen sind, sanken die Kassenkredite zur kurzfristigen Finanzierung gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent.
Anders hingegen bei den Gemeinden: Diese haben in den letzten Jahren immer häufiger Kassenkredite zur Finanzierung laufender Ausgaben eingesetzt. Während das Verhältnis der Kassenkredite zu den Kreditmarktschulden 1992 noch bei 1 zu 53 lag, beliefen sich die Kassenkredite (34,4 Milliarden Euro) im letzten Jahr in etwa auf die Hälfte der Kreditmarktschulden (77,7 Milliarden Euro). Im vergangenen Jahr stiegen die kurzfristigen Kredite der Kommunen um 15,2 Prozent. Damit erreichen die Gemeinden bei den kurzfristigen Krediten ein höheres Schuldenniveau als der Bund (rund 22 Milliarden) und die Länder (lediglich 2,8 Milliarden Euro). Insgesamt erhöhte sich der Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände um 3,2 Milliarden Euro (+3,0 Prozent) auf 112,1 Milliarden Euro.
Damit hat der Schuldenzuwachs der öffentlichen Haushalte im vergangenen Jahr ein Rekordniveau erreicht: Eine höhere absolute Steigerung der öffentlichen Schulden wurde mit umgerechnet 170,7 Milliarden Euro nur 1995 registriert. Damals wurden erstmals die Kosten, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung entstanden sind, statistisch in den öffentlichen Schuldenstand einbezogen.
Allerdings verbuchen die öffentlichen Haushalte bereits seit 1950 in fast jedem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen, wodurch der Schuldenstand kontinuierlich gestiegen ist. Von 1950 bis 1970 wuchs dieser von 9,6 auf 62,9 Milliarden Euro (ohne Kassenkredite). 1980 betrug die Verschuldung der öffentlichen Haushalte bereits 236,6 Milliarden Euro.
Mehr zum Thema
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Zahlen und Fakten
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Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes
Der hohe Schuldenstand hat zur Folge, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Mittel durch Zinsausgaben gebunden ist. Etwa ein Sechstel des Bundeshaushalts ist für Zinszahlungen reserviert. |
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Constanze Hacke
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Haushalt und Kontrollinstanzen
Die öffentlichen Haushalte müssen ihre Steuereinnahmen offenlegen und über deren Verwendung Auskunft geben. Bundesrat, Bundestag und Bundesrechnungshof überprüfen den Bundeshaushalt. Die Höhe der Verschuldung wird reglementiert durch das Grundgesetz und die "Maastricht-Kriterien" der EU. |
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Hintergrund aktuell (19.01.2010)
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Bundestag berät über Bundeshaushalt 2010
Der Bundestag berät von Dienstag, 19. Januar, bis Freitag, 22. Januar 2010 in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Bundeshaushalt 2010. Der Entwurf steht im Zeichen der Wirtschaftskrise: Steigende Ausgaben stehen sinkenden Einnahmen gegenüber. Der Bund will daher im Jahr 2010 85,8 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen – ein neuer Rekord. |
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09. Februar 2012
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Mehr Wissen |
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Stichworte aus den Lexika der bpb
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Zahlen und Fakten |
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Finanzierung
Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte sind die Grundlage für die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und der Sozialversicherung. |
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Informationen zur politischen Bildung (Heft 288) |
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Steuern und Finanzen
Steuerreformen sind ein zentrales Thema der öffentlichen Diskussion. "Steuern und Finanzen" erläutert Grundzüge unseres Steuersystems und stellt wesentliche Reformansätze vor. |
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Bund, Länder und Kommunen
Die Bürger zahlen Steuern, Abgaben und Gebühren. Diese werden von Bund, Ländern und Kommunen genutzt, um verschiedenste Aufgaben zu bezahlen: von der Bildung bis zur Verteidigung. |
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