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Migrationspolitische Handlungsfelder der EU
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Visapolitik |
| Marianne Haase/Jan C. Jugl |
Was ist Visapolitik?
Visapolitik regelt die Form und die Bedingungen eines im Ausland ausgestellten Besuchs- oder Aufenthaltstitels für Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten.
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Ausländerbehörde in Berlin © Susanne Tessa Müller
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Die Auslandsvertretungen eines Staates prüfen in der Regel vor der Vergabe eines solchen Einreisedokuments, ob ein Migrant die durch die Visapolitik festgelegten Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in dem Zielstaat erfüllt.
Seit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Kontrolle ihrer Binnengrenzen weitgehend verzichten, ist eine gemeinsame europäische Politik gegenüber Angehörigen von Nicht-EU-Mitgliedstaaten - so genannten Drittstaatsangehörigen - notwendig geworden. Die europäische Visapolitik zielt daher auf eine Vereinheitlichung der rechtlichen Bestimmungen aller Mitgliedstaaten für einen kurzzeitigen Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern innerhalb der EU ab. Sie beschäftigt sich etwa mit der Frage, welche gemeinsamen Kriterien die Mitgliedstaaten bei Einreisepapieren für Drittstaatsangehörige festlegen und für welche Herkunftsländer diese notwendig sein sollen. Visapolitik ist damit ein bedeutendes Instrumentarium zur Steuerung von Migration.
Die europäische Visapolitik ist im Bereich der irregulären Migration insofern bedeutsam, als der Großteil der später irregulär aufhältigen Zuwanderer zunächst auf legalem Weg einreist, also mit einem gültigen Visum, schließlich aber länger bleibt, als es das Visum erlauben würde ("overstayers"). Der anfänglich legale Aufenthalt ist damit illegal geworden. Die europäische Visapolitik ist bestrebt, Mechanismen zu entwickeln, welche einen solchen Missbrauch aufdecken und verhindern.
23. Dezember 2007 |
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