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Debatte: Verbotene Spiele?
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Einführung |
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Seit fünf Jahren wird in Deutschland lebhaft über "Killerspiele" diskutiert |
| Andreas Wilkens |
Am 26. April 2002 erschoss Robert Steinhäuser am Gutenberg- Gymnasium in Erfurt 13 Lehrer, zwei Schüler, einen Polizisten und sich selbst. Er war ein "sehr aktives" Mitglied eines Schützenvereins und besaß Besitzkarten für langläufige Waffen. Laut des abschließenden Berichts der Untersuchungs- kommission, der knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf vorliegt, hat sich Steinhäuser am Morgen des 26. April 2002 mit dem Spiel "Quake III Arena" auf seine Tat "eingestimmt".
Der Bericht weist aber auch darauf hin, dass die Schule von älteren Schülern "nicht selten als entfremdetes System" empfunden wird, "in dem die Freude am Lernen keinerlei Rolle mehr spielt". Auch sei Steinhäuser von seinen Eltern überfordert worden. Zudem sollen sie sich nicht intensiv genug mit ihm auseinandergesetzt haben.
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Zur Person |
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Andreas Wilkens, Jahrgang 1964, ist Kulturwissenschaftler (M.A.) mit Schwerpunkt Sozialwissenschaft. Nach dem Studium behandelte er kulturpolitische Themen, wechselte dann zum Journalismus. Seit Oktober 2001 ist er Nachrichtenredakteur bei c't und heise online. |  |
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 |  | Nachdem im Oktober 2002 das Waffenrecht auch beeinflusst durch den Amoklauf von Erfurt verschärft wurde, ebbte die Diskussion über den Zugang zu Schusswaffen ab; die Debatte über Gewalt in den Medien, insbesondere in Computerspielen, hingegen nicht. Können gewalthaltige Computerspiele für Tötungshandlungen ursächlich sein? Der Untersuchungsbericht fasst die damaligen Positionen von Medienwissenschaftlern zusammen:
"Die Anhänger der Inhibitionstheorie glauben an eine Hemmung, Anhänger der Simulationstheorie an eine Förderung der Aggressionsbereitschaft und die Anhänger der Habitualisierungstheorie gehen davon aus, dass derartige Spiele jedenfalls einen Abstumpfungseffekt bewirken. Letzteres dürfte nach Auffassung der Kommission kaum zu bestreiten sein."
Diese Positionen hatten sich schon lange vor den Erfurter Ereignissen herausgebildet. Als Ursprung der Debatte wird landläufig die Diskussion um die Indizierung von Computerspielen 1976 anhand des Spiels "Death Race" in den USA angesehen.
"Counter-Strike" im Kreuzfeuer
Kurz nach dem Erfurter Amoklauf konzentriert sich die Berichterstattung auf den Ego-Shooter "Counter-Strike", obwohl es im Untersuchungsbericht heißt, dass Steinhäuser andere Spiele bevorzugte.
Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" beschreibt am 28. April 2002 unter dem Titel "Software fürs Massaker" das Spiel als eine Art Trainingscamp für den Amokläufer. Der Artikel löst heftige Kritik unter den Gamern aus, die ihm zahlreiche Fehlinformationen unterstellen. Die Zeitung nutzt die Vielzahl der Reaktionen dazu, eine grundsätzliche Online-Diskussion einzuleiten.
Es wird deutlich, dass das Internet dank seiner zunehmenden Verbreitung und dank der Tatsache, dass viele Computerspieler insbesondere online kommunizieren (und in Spielen wie "Counter-Strike" gegeneinander antreten), im Rahmen der Debatte ein wichtiges Medium darstellt.
Großes Interesse erregt im Mai 2002 die Nachricht, dass die Junge Union eine Netzwerk-Party nicht absagen will, auf der auch "Counter-Strike" gespielt werden soll: Für die Spieler selbst stehe nicht der virtuelle Tötungsakt im Vordergrund, sondern das Gemeinschaftserlebnis.
Die Junge Union folgt damit nicht der Linie des CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Er fordert bereits am 27. April 2002 ein Verbot von Gewaltdarstellungen in Computerspielen. Unterstützung erhält er von Uwe Wetter vom Berufsverband Deutscher Psychologen. Dieser meint, die Gewaltdarstellung auf dem Computer konditioniere potenzielle Täter. Zwei Tage später schaltet sich der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder in die Diskussion ein. Man müsse sich fragen, ob Horrorfilme und Gewaltvideos nicht zur Nachahmung anregten. Schröder wirft die Frage nach einer wirksameren Begrenzung von Gewaltprogrammen auf.
Novellierung des Jugendschutzgesetzes
Die Bundesregierung beschließt im Mai 2002 eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes, die am 21. Juni mit dem Bundesrat die letzte Hürde nimmt und im April 2003 in Kraft tritt. Sie enthält unter anderem schärfere Bestimmungen für gewaltverherrlichende Videofilme und Computerspiele. Auch bei Computerspielen gibt es nun eine verbindliche und nicht nur als Empfehlung zu verstehende Altersgrenze für Kinder und Jugendliche. Für Minderjährige wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere jene mit extremen Gewaltdarstellungen, verboten. Nicht mehr die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist nun für die Alterskennzeichnung der Spiele zuständig, sondern die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Die hatte sich bereits 1994 als Teil des Berliner Fördervereins für Jugend und Sozialarbeit e. V. gegründet und unverbindliche Altersempfehlungen ausgesprochen. Das neue Gesetz erkennt die USK nun offiziell an.
13. August 2007 |
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Dossier |
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Computerspiele
Sie sind ein Milliardenmarkt und fester Bestandteil unseres Alltags: Computerspiele haben sich still zu einem Leitmedium des 21. Jahrhunderts gemausert. Wie verändern sie unser Leben? |
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