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Debatte: Verbotene Spiele?
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Einführung |
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Seit fünf Jahren wird in Deutschland lebhaft über "Killerspiele" diskutiert |
| Andreas Wilkens |
Forderungen nach einem Verbot von "Killerspielen"
Neuen Aufwind erhält die Debatte durch den im November 2005 nach den Bundestagswahlen vorgelegten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Dieser sieht ein Verbot von "Killerspielen" vor, wobei der Text unklar lässt, ob damit Computerspiele oder "Paintball"-Spiele gemeint sind, bei denen man sich per Druckluftpistolen mit Farbkugeln beschießt. Auch soll die Wirksamkeit der Selbstkontrolleinrichtungen im Medienbereich sowie das Modell der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat beim Jugendschutz überprüft werden.
Der FDP-Medienexperte und Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto bewertet das geplante Spieleverbot als einen "vagen populistischen Schnellschuss", der mehr auf die Wirkung bei einem wertkonservativen Publikum als auf Durchsetzbarkeit angelegt sei. Auch die Medienexpertin der Grünen im Bundestag, Grietje Bettin, kritisiert die Pläne der neuen Regierung.
Derweil geben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesländer im Oktober 2006 beim Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung eine umfassende Evaluation der Jugendmedienschutzreform von 2003 in Auftrag.
Der Amoklauf eines Schülers im westfälischen Emsdetten im November 2006 lässt jedoch Rufe nach einer sofortigen Verschärfung des Jugendmedienschutzes lauter werden. Der 18-Jährige spielte nach Angaben seiner Mitschüler intensiv "Counter-Strike". Angestoßen von niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU), einigt sich die Unionsmehrheit im Bundesrat, eine entsprechende Gesetzesinitiative einzubringen, die von Bayerns Innenminister Günther Beckstein entworfen wird. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht hingegen keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung; das Jugendschutzgesetz und die Ko-Regulierung mit Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft zur Kontrolle reichten aus.
Im Februar 2007 reicht Bayern den "Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Jugendschutzes" im Bundesrat ein. Neben Verschärfungen des Jugendschutzgesetzes schlägt dieser zwei neue Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) vor: Ein neuer §131a soll das Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen und sogar die Herstellung von "Virtuellen Killerspielen" verbieten, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen". Ein §118a sieht Geldbußen für das Durchführen oder Teilnehmen an "menschenverachtenden Spielen" vor – womit Paintball-Spiele gemeint sind.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und der Familienminister von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (beide CDU), kündigen dagegen am 13. Februar ein "Sofortprogramm" zur Verschärfung des Jugendschutzes an. Der Bundesrat vertagt daraufhin den bayerischen Gesetzentwurf. Außer Bayern sind alle Bundesländer der Meinung, dass der für den Herbst 2007 erwartete Evaluationsbericht des Bredow-Instituts abgewartet werden soll. Rheinland-Pfalz empfiehlt, die gerichtliche Praxis im Umgang mit "Killerspielen" zu untersuchen und mögliche Vollzugsdefizite der bestehenden Gesetzgebung aufzudecken. Noch sei kein Fall bekannt geworden, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragrafen 131 StGB zur Gewaltdarstellung für ein Verbotsverfahren nicht ausgereicht hätte.
Computerspielefans sehen wieder Anlass zu einem breiten Protest, nachdem das ARD-Politikmagazin "Panorama" am 22. Februar 2007 über "Killerspiele im Internet" berichtet. Ähnlich wie knapp fünf Jahre zuvor im Zusammenhang mit dem Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" lautet die vor allem online geäußerte Kritik, es sei unzureichend recherchiert worden. Einige Aussagen in dem Bericht entsprächen nicht der Wahrheit und ergäben ein "vollkommen falsches Bild einer Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Hobby teilen".
Bei einer Anhörung im Bundestags-Unterausschuss Neue Medien am 26. April 2007 warnt Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KfN), vor der Destabilisierung von Heranwachsenden durch brutale Computerspiele und spricht sich für ein "Killerspiele"-Verbot aus. Auch fordert der Kriminologe weitere Abschreckungsmaßnahmen gegen Spieleproduzenten und Schutzmaßnahmen für die Spieler.
Das KfN hatte sich schon zuvor als scharfer Warner vor negativen Folgen des Computerspielens profiliert. Gerade bei Jungen aus sozial schwachen Familien mit Migrationshintergrund führte intensives Computerspielen in Verbindung mit Männlichkeitsidealen und elterlicher Vernachlässigung zu Gewalt und sinkenden Schulleistungen, so das Ergebnis von umfangreichen Schülerbefragungen des KfN. Deren Methodik und Ergebnisse sind in der Fachwissenschaft jedoch nicht unumstritten.
Hartmut Warkus, Leiter des Zentrums für Medien und Kommunikation an der Universität Leipzig, widerspricht auf der Bundestagsanhörung der Abstumpfungstheorie Pfeiffers und stellt sich gegen weitere Verbotsforderungen. Bei den Erwachsenen sei mehr "Hintergrundwissen" zu Spielen notwendig, um überhaupt mitreden zu können.
13. August 2007 |
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Computerspiele
Sie sind ein Milliardenmarkt und fester Bestandteil unseres Alltags: Computerspiele haben sich still zu einem Leitmedium des 21. Jahrhunderts gemausert. Wie verändern sie unser Leben? |
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