Was sind Parteien? – Bedeutung und Funktionen
28.8.2009
Im Kaiserreich und der Weimarer Republik war es nicht der Fall, in der heutigen Bundesrepublik Deutschland ist es Fakt: Trotz vielfältiger Kritik sind Parteien als ein Bestandteil des politischen Systems voll akzeptiert.
Diese Akzeptanz gründet auf der Feststellung, dass es in einer demokratischen Gesellschaft viele verschiedene, oft sogar entgegengesetzte Interessen gibt. Ein homogenes Gemeinwesen, in dem alle Menschen die gleichen Wünsche und Bedürfnisse haben, gilt als Illusion. So kann auch keine Partei oder Gruppe die Interessen aller Bürger zugleich vertreten.
Parteien spiegeln gesellschaftliche Konflikte wieder. Sie vertreten die vielen unterschiedlichen Interessen und bringen sie in die politischen Entscheidungsprozesse ein. Das Gemeinwohl ist demnach das Ergebnis von langwierigen Aushandlungsprozessen, von Konflikt und Konsens. Damit sind Parteien in westlichen Demokratien wie der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil eines lebendigen Konkurrenz- und Wettbewerbssystems.
Parteien im Grundgesetz
Im Grundgesetz ist die Rolle der Parteien festgelegt: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen." (Art. 21 I GG).
Damit hebt das Grundgesetz die Parteien in den Rang verfassungsrechtlicher Institutionen. Aufgrund ihrer Aufgabenfülle und ihrer starken Stellung in der Bundesrepublik wird oft – zum Teil auch kritisch – vom deutschen "Parteienstaat" bzw. einer "Parteiendemokratie" gesprochen.
Gleichzeitig müssen Parteien aber auch bestimmten Vorgaben entsprechen, um ihrer Rolle gerecht zu werden. So können Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen" (Art. 21 II GG), vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und damit verboten werden.
Bisher geschah dies zweimal: 1952 wurde die SRP (Sozialistische Reichspartei Deutschlands), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) verboten, 1956 die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands). Der Versuch, die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) zu verbieten, scheiterte 2003 aus formalen Gründen.
weitere Inhalte:
- Das Politiklexikon
- Demokratietheorien
- Die CDU nach der Bundestagswahl 2009
- Die CSU nach der Bundestagswahl 2009
- Die Grünen nach der Bundestagswahl 2009
- DIE LINKE nach der Bundestagswahl 2009
- DIE PARTEI
- Die SPD nach der Bundestagswahl 2009
- Kleines Lexikon der Politik
- PIRATEN
- Preisverleihung im Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2011 in München
Publikation zum Thema
Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland
Die Parteien haben eine wichtige Rolle im politischen System der Bundesrepublik. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und Wähler und versuchen, sie durch Teilhabe an der Macht politisch durchzusetzen. Weiter...
Publikation zum Thema
Das politische System Deutschlands
Das sich an ein breiteres Publikum wendende Grundlagenwerk informiert über die politischen Institutionen und analysiert wichtige politische Akteure und Einrichtungen. Es beleuchtet darüber hinaus das internationale Umfeld, das die deutsche Politik von Anfang an geprägt hat. Weiter...
Publikation zum Thema
Extremistische Parteien
Wann ist eine Partei extremistisch? Weder in der öffentlichen Diskussion noch in der Wissenschaft herrscht Einigkeit über den Begriff. Die neue APuZ bietet Definitionen, gibt einen Überblick über radikale Parteien in Europa und zeigt neue Entwicklungen extremistischer Parteien. Weiter...




