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Sophie Scholl und Die Weiße Rose
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Justiz im Dritten Reich |

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Politische Strafjustiz vor und nach 1945 (Auszug) Heribert Ostendorf
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Die NS-Unrechtsgesetze wurden von der Strafjustiz nicht nur willfährig und extensiv gegen "gewöhnliche" Straftäter angewendet. Daneben wurde insbesondere das politische Straf-"Recht" als Mittel zur Unterdrückung jeglicher Opposition verwand. Nicht nur der Volksgerichtshof (1934), sondern auch die Sondergerichte sowie die Kriegsgerichte wurden so zu Instrumenten des Terrors. Die Sondergerichte wurden bereits im März 1933 eingesetzt. Sie waren zunächst gegen politische Gegner gerichtet; später (1938/39) wurde ihr Aufgabenbereich auf die schwere und mittlere Kriminalität ausgeweitet. Über die Anzahl der von der NS-Justiz gefällten Todesurteile ist in den letzten Jahren ein Streit entstanden. Gezählt wurden zunächst nur die Todesurteile in der Ziviljustiz.
Die Todesurteile, die gerade in den letzten Kriegsmonaten zunehmend ausgesprochen und vollstreckt wurden, sind hierbei noch nicht eingerechnet. Vor allem sind in dieser Todesbilanz noch nicht die Hinrichtungen von tausenden Soldaten, die von Militär- und Standgerichten angeordnet wurden, erfaßt. Historiker gehen von weit über 30.000 Todesurteilen deutscher Gerichte aus. Aus den Gefängnissen und Zuchthäusern wurden zusätzlich 15.000 bis 20.000 Justizhäftlinge "zur Vernichtung durch Arbeit" in die Konzentrationslager überstellt. Die Todesstrafe wurde keineswegs nur gegen Schwerkriminelle verhängt, sondern im Gegenteil ganz überwiegend wegen regimefeindlicher Taten und sogar wegen regimefeindlicher Äußerungen.
Nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges versuchten die Alliierten auch mit juristischen Mitteln, das NS-Unrecht aufzuarbeiten und Verantwortliche vor Gericht zu stellen. Nach dem Hauptkriegsverbrecherprozeß wurden in Nürnberg Nachfolgeprozesse gegen Berufsgruppen geführt, die sich in besonderer Weise an der NS-Diktatur beteiligt hatten. Das Fazit des amerikanischen Militärgerichtshofs im sogenannten Juristenprozeß, der vom 4. Januar bis 4. Dezember 1947 dauerte und sich mit den Juristen des Dritten Reiches beschäftigte, lautet: "Die Angeklagten sind solch unermeßlicher Verbrechen beschuldigt, daß bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewußten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts und unter der Autorität des Justizministeriums mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."
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Quellentext
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Freislers Rechtsverständnis
"Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen: das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."
Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs.
Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik 5/1994, S. 169
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Links ins Internet |
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Kurzinformation zum "Volksgerichtshof" mit weiterführenden Links
Kurzbiografie von Roland Freisler, von 1942-1945 Präsident des Volksgerichtshofs
Sammlung von Original-Dokumenten über die Rechtsprechung während der NS-Zeit |
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