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Sophie Scholl und Die Weiße Rose

Justiz im Dritten Reich


Politische Strafjustiz vor und nach 1945 (Auszug)
Heribert Ostendorf
Inhalt

Perversion des Rechts

Todesurteile

Ausschaltung der Justitz

Eingriffe in die Justitz

Eingriffe in die Justitz

Darüber hinaus wurde unmittelbar und mittelbar in die Justiz eingegriffen. Mittelbar geschah dies mit einer "linientreuen" Personalpolitik, mit öffentlicher Justizschelte und sogenannten Richterbriefen, in denen noch nicht NS-treue Richter auf "Vordermann" gebracht werden sollten. Unmittelbar korrigierte Hitler Strafurteile, die ihm allzu milde erschienen. So ließ er am 25. Oktober 1941 an den vorübergehend als Justizminister amtierenden Staatssekretär Franz Schlegelberger seinen "Wunsch" übermitteln, daß die Verurteilung des Juden Luftglass zu zweieinhalb Jahren Gefängnis in die Todesstrafe umgewandelt werde. Grundlage des Urteils war das "Hamstern" von Eiern. Die Kenntnisse Hitlers beruhten auf einer Pressenotiz. Auf Anweisung Schlegelbergers wurde Luftglass durch die Gestapo exekutiert. Überhaupt hatte die Strafverfolgung einen doppelten Boden. Die Gestapo griff immer zu, wenn Freisprüche oder Entlassungen aus der Untersuchungs- beziehungsweise Strafhaft nicht gefielen. Juden wurden regelmäßig nach der Entlassung aus der Haft der Gestapo übergeben, was als Vermerk in den Gerichtsakten festgehalten wurde. So konnte es sogar geschehen, daß Strafverteidiger – scheinbar paradox – auf hohe Freiheitsstrafen durch die Justiz drängten, um so den Mandanten vor der Gestapo, das heißt dem Konzentrationslager oder der sofortigen Hinrichtung zu bewahren.

 

Quellentext
Späte Rehabilitierung

Ein junger Mann hatte aufbegehren wollen, hatte seinen Mund geöffnet und protestiert. Doch da er Dienst in der nationalsozialistischen Wehrmacht tat und ihn ein Vorgesetzter hörte, wurde er wegen Wehrkraftzersetzung verurteilt. Fast 50 Jahre lang galt der inzwischen längst pensionierte Herr als vorbestraft, nun ist das Urteil gegen ihn aufgehoben worden. Pauschal, weil die Militärjustiz im Nationalsozialismus einem menschenverachtenden Regime untergeordnet war. Haben wir einen Grund, auf diese Aufhebung stolz zu sein?

Nein. Für die Bundesrepublik Deutschland, die mit viel Hilfe aus dem westlichen Ausland gegründet und als demokratischer Staat etabliert wurde, ist es beschämend, daß sie beinahe ein halbes Jahrhundert brauchte, um den Urteilen einer in weiten Teilen gleichgeschalteten Justiz ihre Legitimation abzusprechen. Und wichtige Impulse dazu mußten auch noch aus den neuen, also aus den in der Demokratie weniger erfahrenen Bundesländern kommen. Ohne diesen politischen Druck hätten die letzten Überlebenden ihre späte Rehabilitierung nicht mehr erleben dürfen. Das Gesetz über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte vom 28. Mai 1998 setzt einer unerträglichen Peinlichkeit endlich ein Ende. [...]

In den neuen Bundesländern war niemandem klarzumachen, warum DDR-Kriegsdienstverweigerer vom Westen freigekauft und als Dissidenten hofiert wurden, diejenigen aber weiter mit dem Makel des Verurteilten in der Bundesrepublik zu leben hatten, die den menschenverachtenden und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Nazis nicht hatten mitmachen wollen. Ich befürchte, daß sich bis zuletzt eine Lobby von ehemaligen Wehrmachtssoldaten durchsetzen konnte, die eine Rehabilitierung der Deserteure stets als Kritik am eigenen Verhalten fehlinterpretiert und deshalb bekämpft hatte.

Dabei war es [...] nie um eine Verunglimpfung der Soldaten gegangen; im Gegenteil: Gerade die pauschale Aufhebung der Urteile trägt dem Umstand Rechnung, daß sich heute niemand anmaßen kann, über die jeweils individuelle Entscheidung in der damaligen Ausnahmesituation zu urteilen. Dennoch mußten diejenigen, die "Nein" zum Unrechts-Krieg sagten, bis heute mit der von den Nazis propagierten und bedauerlicherweise bis heute transportierten Diffamierung als "Feigling" leben. Darüber, daß es im Nationalsozialismus fast immer unglaublichen Mut kostete, sich zu widersetzen, ist wenig geredet worden. [...]

Karin Schubert, "Ein Ende jahrzehntelanger Peinlichkeit, in: Neue Justiz 8/1998, S. 403.


Quelle: Heribert Ostendorf: Politische Strafjustiz vor und nach 1945. In: Informationen zur politischen Bildung, Heft 248: Kriminalität und Strafrecht.


 
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Politische Justiz entscheidet in Abhängigkeit von politischen Einflüssen. Sie wird von diktatorischen Regimen benutzt oder stellt sich selbst in den Dienst politischer Interessen.
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