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Europäische Politik spielt sich auf drei Ebenen ab: Auf Ebene der Bürger der Mitgliedsstaaten, der von ihnen gewählten Parlamente und Regierungen sowie auf der Ebene der Europäischen Institutionen. Zwischen diesen drei Ebenen existiert ein komplexes Funktionsgeflecht, welches dem speziellen Charakter der Europäischen Union als einer Organisation "sui generis", also ganz eigener Art, entspricht.

Die Bürger der Mitgliedsstaaten wählen seit 1979 alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Zudem bestimmen sie in demokratischen Wahlen ihre Volksvertreter in den nationalen Parlamenten. Diese wiederum bestimmen demokratisch legitimierte Regierungen, welche im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Rat die Mitgliedsländer vertreten. So sind die Bürger der Europäischen Union zweimal demokratisch vertreten, einmal unmittelbar und einmal mittelbar.

Die zentralen Organe der Europäischen Union sind der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und - seit dem Vertrag von Lissabon - auch der Europäische Rat. In diesem Geflecht werden die Rechtssetzungsakte der Gemeinschaft vollzogen. Die Institutionen vertreten jeweils eine der Ebenen der europäischen Politik.

Das Parlament vertritt die Bürger der Union, der Rat der Europäischen Union und der Europäische Rat die Staatschefs- und Regierungen der Mitgliedsländer und die Kommission die Ebene der europäischen Institutionen. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wählt das Europäische Parlament auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs den Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat muss bei seinem Vorschlag auch das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigen.

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat) wird häufig mit dem Europäischen Rat, dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, verwechselt. Bei letzterem handelt es sich um Gipfelkonferenzen, auf denen die Vertreter der Mitgliedsstaaten die Leitlinien der europäischen Politik festlegen und die grundlegenden Verträge der Gemeinschaft verhandeln und beschließen.

Weitere zentrale Institutionen der EU sind der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank, der Europäische Rechnungshof, die Europäische Investitionsbank, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Der Rechnungshof und der Gerichtshof sollen ein einheitliches europäisches Recht garantieren, die Rechte der Bürger und der Organe schützen und für die sachgerechte Verwendung der Gemeinschaftsmittel sorgen. Im Ausschuss der Regionen sind seit 1994 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften vereinigt und werden bei Maßnahmen, die deren Verwaltungsaufgaben betreffen, angehört.

Im Wirtschafts- und Sozialausschuss hingegen ist die organisierte Bürgergesellschaft vertreten. Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Verbraucherverbände und die Verbände der Agrarwirtschaft geben hier Stellungnahmen zu Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik ab. Die Europäische Zentralbank zeichnet für die europäische Währungspolitik verantwortlich.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden auch die Rechte der nationalen Parlamente in der EU gestärkt. Diese können durch die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage am Gesetzgebungsprozess der EU mitwirken, wenn sie ihre Kompetenzen durch die Union verletzt sehen. Durch die Subsidiaritätsrüge kann ein Drittel der nationalen Parlamente die Kommission zwingen, einen Gesetzentwurf zu überprüfen. Eine Subsidiaritätsklage kann ein nationales Parlament beim Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn die EU Rechtsakte erlässt, die nach Ansicht der Kläger auch auf nationaler oder regionaler Ebene umgesetzt werden können.





 
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