Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index
Suche

Themen
Hintergrund aktuell
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen


Hintergrund aktuell (02.03.2006)

Datenschutz und Bürgerrechte

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstagmorgen können Handy- und Computerdaten künftig leichter beschlagnahmt werden. Auf eigenen Geräten gespeicherte Daten werden demnach nicht vom strengen Fernmeldegesetz geschützt, sondern nur durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Im Visier der Fahnder: Handy- und Computerdaten Foto: Witold Cizmowski
Der Zweite Senat gab in seiner Urteilsbegründung der Klage einer Heidelberger Richterin statt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren ihr Computer samt E-Mails sowie die Verbindungsnachweise ihres Handys beschlagnahmt worden, da sie unter dem fälschlichen Verdacht stand, Ermittlungsergebnisse an die Presse gegeben zu haben. Im Gegensatz zur Klägerin sah das Gericht nicht das Fernmeldegeheimnis verletzt (Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetztes), das für die Beschlagnahmung von Daten den Verdacht auf eine schwere Straftat voraussetzt. Nach einer Übertragung gespeicherte Verbindungsdaten fallen lediglich unter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es garantiert den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, selbst darüber zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten sie offenbaren möchten und wie sie verwendet werden dürfen. Allerdings erlaubt es Fahndern den Zugriff auf Daten schon beim Verdacht auf leichte Straftaten.

Das Urteil widerspricht damit der EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die bei jeder Benutzung von Handy, Telefon und Internet anfallen. Ihr zufolge müssen Telekommunikationsanbieter diese Verkehrsdaten ihrer Kunden mindestens sechs Monate lang speichern und für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung halten - auch ohne einen anfänglichen Verdacht auf eine Straftat, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung fordert. Die Richtlinie ist mit Unterstützung der Deutschen Bundesregierung im Dezember letzten Jahres vom EU-Parlament und erst Ende Februar diesen Jahres vom Rat der EU verabschiedet worden. Die Bundesregierung bereitet derzeit eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor, will dabei aber auf die Bedenken von Datenschützern eingehen.



Mehr zum Thema


Alexander Roßnagel
Datenschutz im 21. Jahrhundert
Informationelle Selbstbestimmung wird im 21. Jahrhundert nur gewahrt werden können, wenn ihr Schutzprogramm modifiziert wird. Notwendig ist eine objektivierte Ordnung der allgegenwärtigen Datenverarbeitung und -kommunikation bei professioneller Kontrolle.

Patrick Goltzsch
Anonymität im Internet
Anonyme Netze, Remailer, Proxyserver - es gibt Mittel, um die eigene Identität im Internet zu verschleiern. In Deutschland setzen sich Datenschützer ganz offiziell für die Entwicklung anonymer Dienste ein.

Konrad Becker u.a.
Überwachung
Mit der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien sind der Überwachung ungeahnte neue Möglichkeiten eröffnet worden.
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home
08. Februar 2012
Druck-Version
Artikel versenden
Mehr Wissen
Stichworte aus den Lexika der bpb

Datenschutz

Grundrechte

Bundesverfassungsgericht

Polizei

EU - Europäische Union