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Europawahl 2009

Wahlfinanzierung

Birgit Oldopp
Nicht nur das Wahlsystem zum EP ist heterogen, auch die Finanzierung der Wahlkämpfe unterscheidet sich in den einzelnen Mitgliedsländern. Woher stammen die jeweiligen Gelder, mit denen die Europawahlkämpfe finanziert werden?

Bild: Europäisches Parlament
Europawahlen werden im Wesentlichen über Spenden, Mitgliedsbeiträge und staatliche Fördergelder finanziert. Bild: Europäisches Parlament
Die Wahlen zum Europäischen Parlament werden nicht aus dem europäischen Haushalt bezahlt. Ihre Finanzierung wird von den Mitgliedsstaaten der EU geregelt. Und in den 27 Mitgliedsstaaten der EU gelten höchst unterschiedliche Gesetze für die Wahlkämpfer.

Zur Person
Birgit Oldopp Dr. rer. pol. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Helmut Schmidt Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

In einigen Ländern werden die Europawahlen ausschließlich privat finanziert, d.h. über Spenden und Mitgliedsbeiträge. In anderen gibt es öffentliche Mittel. Einige Staaten haben Ausgabenlimits eingeführt, viele verzichten darauf. Die Annahme bestimmter Spenden ist hier untersagt und dort freigegeben. Eine Rechenschaftslegung ist Usus, wobei die zu veröffentlichenden Informationen und der Veröffentlichungszeitraum höchst unterschiedlich gehandhabt werden. Die Sanktionen bei Verstößen gegen Parteien- oder Wahlkampffinanzierungsgesetze variieren von lax bis "schmerzhaft".

Modelle der Finanzierung

Nimmt man als Ordnungskriterium die direkte staatliche Subventionierung der Europawahlen, lassen sich zwei Grundtypen herauskristallisieren. Einmal die Ländergruppe, in der die Europawahlen nicht als förderungswürdiges Ereignis eingestuft werden (Gruppe 1), zum anderen die Ländergruppe, in der Europawahlen mit staatlichen Geldern unterstützt werden (Gruppe 2).

Gruppe 1: Zu den Mitgliedsstaaten der EU, in der die Europawahl keine direkte staatliche Förderung nach sich zieht, gehören: Schweden, Belgien, Finnland, Dänemark, Litauen, die Niederlande, Österreich, Bulgarien, Estland, Ungarn, Malta, Lettland, Slowakei, das Vereinigte Königreich und Zypern.

Gruppe 2: Eine direkte staatliche Finanzierung der Europawahlen kennen Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Deutschland, Rumänien, Slowenien, Spanien und die Tschechische Republik. Die Fördermittel werden gezahlt, wenn eine Qualifizierungshürde bei der Europawahl, das heißt ein definierter Stimmenanteil, genommen wird.

Die erste Gruppe muss wiederum in zwei Untergruppen unterteilt werden, nämlich in Länder, die komplett auf die staatliche Subventionierung verzichten, hierzu zählen Malta und Lettland. Die zweite Untergruppe bilden Mitgliedsstaaten, die eine direkte staatliche Finanzierung eingeführt haben, diese aber ohne Bezug zur Europawahl (alle übrigen Staaten der Gruppe 1).

Wahlerfolg als Subventionskriterium

Dort wo Subventionen fließen, dienen allein nationale Wahlerfolge als Ausschüttungskriterium. Die zugeteilten Gelder, deren Höhe von Land zu Land erheblich variiert, unterliegen je nach Mitgliedsstaat entweder einer Zweckbindung oder sind zur freien Verfügung. Im Vereinigten Königreich dürfen die staatlichen Gelder ebenso wenig zu Wahlkampfzwecken eingesetzt werden wie in den Niederlanden. In beiden Ländern sind die Subventionszahlungen zudem sehr niedrig.

Die zypriotische Regelung schweigt sich über die Verwendung der Gelder aus und in Estland findet sich explizit ein Verweis auf die Aufgabe der Parteien als Financier von Wahlen. In dieser Gruppe finden sich sowohl Länder, in der die Europawahl ausschließlich privat finanziert wird, als auch Länder, in denen staatliche Gelder, die allein auf einem nationalen Wahlerfolg beruhen, zur Finanzierung von Europawahlen eingesetzt werden können.

Keine Vollfinanzierung von Wahlen

Auch in der zweiten Gruppe sind die Unterschiede immens. Generell gilt, dass die Subventionen für die Europawahlen als Teil- und nicht als Vollfinanzierung gedacht sind. In der Tschechischen Republik ist eine Wahlkampfkostenerstattung für Parteien vorgesehen, die bei einer Europawahl ein Prozent der Stimmen erzielt haben. Hier wird pro Stimme ein Euro gezahlt.

In Luxemburg erhalten Listen, die fünf Prozent der Stimmen bei einer Europawahl erringen, eine postalische Werbesendung an alle Wähler finanziert. Zusätzlich werden abhängig vom erreichten Prozentsatz gestaffelte Geldbeträge gezahlt, wobei der Höchstsatz von 74.500 Euro bei 25 Prozent der Stimmen gezahlt wird. Für jeden gewählten Kandidaten gibt es einen Bonus von 12.500 Euro. In diesen beiden vorgestellten Ländern, wie in den meisten anderen dieser Gruppe auch, ist die öffentliche Subventionierung ausschließlich an die Europawahl gekoppelt bzw. es gibt einen finanziellen Extratopf für Europawahlen.

Wahlkampfkostenerstattung in Deutschland

In Deutschland ist die Europawahl kein eigenständiger Komplex, sondern in die nationale Parteienfinanzierung eingebunden. Der Türöffner zur staatlichen Teilfinanzierung ist auch hier der Wahlerfolg. Werden 0,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erreicht, kann eine Partei Gelder beantragen. Dennoch ist der Erfolg einer Partei bei Wahlen lediglich einer von mehreren Bausteinen bei der Ermittlung der Höhe der staatlichen Mittel.

Es gibt ein Stimmenkonto, auf dem alle für die Partei abgegebenen Stimmen der Bundestags-, Europa- und der 16 Landtagswahlen erfasst werden. Die ersten vier Millionen Stimmen werden mit 0,85 Euro vergütet, weitere Stimmen mit 0,70 Euro. SPD, CDU, Grüne und CSU haben bereits mit der Bundestagswahl von 2002 die höhere Subventionierung abgeschöpft. Mit der höheren Bezuschussung der ersten vier Millionen Stimmen sollen die kleineren Parteien gestärkt werden.

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) von natürlichen Personen, also Bürgern, werden mit 0,38 Euro pro eingenommenen Euro aufgestockt. Dies allerdings nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einer Höhe von 3.300 Euro. Zuwendungen können über dem Betrag liegen, d.h. eine Spendenhöchstgrenze gibt es nicht, aber sie lösen keine staatlichen Zuschüsse aus.

Spenden von juristischen Personen, also beispielsweise von Firmen, sind zulässig. Sie werden aber nicht mit staatlichen Geldern ergänzt. Die Verwurzelung der Parteien in der Bevölkerung ist das erklärte Ziel der deutschen Parteienfinanzierung.

Die Höchstförderung der Parteien liegt bei 133 Millionen Euro im Jahr (absolute Obergrenze). Dieser Betrag wird auf die anspruchsberechtigten Parteien verteilt. Allerdings liegen die Ansprüche der Parteien regelmäßig über der absoluten Obergrenze, d.h. dass die Zahlungen gekappt werden müssen. Die Parteien müssen sich nicht anstrengen, um die absolute Obergrenze zu erreichen. Sie ist so bemessen, dass sie leicht erreicht werden kann.

Letzter Baustein der öffentlichen Finanzierung der Parteien ist die relative Obergrenze, das heißt die staatliche Förderung darf die jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen. Die maximale Staatsquote ist bei 50 Prozent erreicht. In Deutschland werden Europawahlkämpfe aus dem regulären Parteihaushalt bezahlt.

Spenden, Mitgliedsbeiträge und Fördergelder

Europawahlen werden also im Wesentlichen über drei Komponenten finanziert: Spenden, Mitgliedsbeiträge und staatliche Fördergelder. Die Zulässigkeit der Komponenten und ihre Bedeutung für die Etats sind von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat verschieden. Großspenden von Unternehmen und Individuen machen in Bulgarien und Lettland einen erheblichen Anteil an den Einnahmen aus. In Großbritannien stützt sich die Konservative Partei überwiegend auf Unternehmensspenden, während für die Labour Partei die Beiträge der Gewerkschaften von besonderer Bedeutung sind.

In Deutschland macht die staatliche Teilfinanzierung ca. ein Drittel an den Parteieinnahmen aus, in einigen osteuropäischen Staaten ist der Staat der Hauptfinancier und in Spanien oder Portugal liegt die Staatsquote nahezu bei 100 Prozent. Die Einkünfte über Mitgliedsbeiträge sind insbesondere in den osteuropäischen Ländern zu vernachlässigen.

Ausblick

Das Europäische Parlament hat bereits heute die nationalen Parlamente in vielen Politikfeldern als maßgebliche Gesetzgeber abgelöst. Niederländische, deutsche oder bulgarische Abgeordnete treffen im Europaparlament europaweit gültige Entscheidungen. Dennoch gibt es keine einheitlichen Standards bei der Wahlkampffinanzierung der Bewerber zum Europäischen Parlament.

Betrachten wir ein vergleichbares Großprojekt – die Wahlen zum US-Kongress. Die Kandidaten für den US-Kongress unterliegen demselben Wahlkampffinanzierungsgesetz. Die Beantwortung der Fragen, welche Spenden angenommen werden dürfen oder welche Informationen veröffentlicht werden müssen, ist für alle Wahlbewerber gleich.

Eine starke unabhängige Bundesbehörde, die Federal Election Commission, überwacht die Einhaltung des Bundesgesetzes und verhängt bei Fehlverhalten durchaus schmerzhafte finanzielle Sanktionen. Das europäische Ziel sollte eine einheitliche Wahlkampffinanzierung der Kandidaten zum Europäischen Parlament sein, mit einer gut ausgestatteten verantwortlichen europäischen Kontrollbehörde.

Creative Commons License

Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/3.0/de.



07. April 2009

Redaktion
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