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Die juristische Debatte
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Religionsfreiheit oder Neutralitätsgebot?
Hans Michael Heinig
Im Streit um das Kopftuch steht ein Grundrecht gegen sich selbst: Die Religionsfreiheit der Lehrenden gegen die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, nicht zwangsweise mit einer Religion konfrontiert zu werden. Dazu kommt noch das Gebot der religiösen Neutralität des Staates. 2003 verwies das Bundesverfassungsgericht die endgültige Regelung wieder an die Landesgesetzgeber. Mehrere Bundesländer haben seitdem neue Gesetze erlassen – weitere Klagen sind programmiert. Was geben Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht den Ländern konkret vor? Hans-Michael Heinig, Experte für Staatskirchenrecht an der Universität Heidelberg, lässt die bisherigen Urteilssprüche Revue passieren, erläutert die verfassungsrechtlichen Argumente Für und Wider und zeigt die Konfliktpotenziale der neuen Gesetze auf. |
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 Unsere Rechtsordnung bedeutet großen inneren Pluralismus

"Oder muss man nicht sagen: Auch die kopftuchtragende Lehrerin ist in erster Linie ein Mensch. Und solange sie nicht zu indoktrinieren versucht, ist das religiöse Symbol zu tolerieren, so wie etwa in England, wo es kopftuchbewehrte Polizistinnen gibt."
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 Eine Lehrerin muss Neutralität des Staates repräsentieren

"Die Lehrerin nimmt ein öffentliches Amt wahr, und sie muss damit für die
weltanschauliche Neutralität des Staates einstehen. Zweitens: Das Kopftuch ist innerhalb des Islam immer stärker zum Symbol für politischen Islamismus ... ge- worden."
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