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Dossier bpb.de

Deutsche Migrationsgeschichte seit 1871

Zwangswanderungen nach dem Zweiten Weltkrieg

Prof. Dr. Jochen Oltmer
Inhalt
Repatriierung der "Displaced Persons"
Deutsche Flüchtlinge und Vertriebene
Repatriierung der "Displaced Persons"

Die überlebenden Opfer der nationalsozialistischen Arbeits-, Konzentrations- und Vernichtungslager stellten nach Kriegsende das Gros der zehn bis zwölf Millionen "Displaced Persons" (DPs). Sie entstammten rund 20 Nationalitäten mit über 35 verschiedenen Sprachen. Sie unterstanden der direkten Obhut der vier alliierten Besatzungsmächte und den von ihnen zugelassenen internationalen Hilfsorganisationen. Ursprünglich war das Ziel der Militärregierungen und Hilfsorganisationen, die DPs so rasch wie möglich zu sammeln und in ihre jeweiligen Heimatländer zurückzubringen.

Das gelang allein in den ersten vier Monaten nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 bei über fünf Millionen DPs. Die Mehrzahl der DPs schloss sich freiwillig den zahllosen, für sie zusammengestellten alliierten Transporten an. Entsprechend einer Vereinbarung zwischen den Westalliierten und der UdSSR wurden dabei DPs sowjetischer Staatsbürgerschaft auch zwangsweise repatriiert. Das geschah, obgleich die westalliierten Behörden wussten, dass DPs in der UdSSR als angebliche "Kollaborateure" mit Lagerhaft, Repressionen bzw. "Umerziehungsmaßnahmen", Offiziere vielfach auch mit der Todesstrafe zu rechnen hatten. Deshalb wählten nicht wenige von ihnen anstelle der Deportation den Freitod.

Ende 1945 gab es in den drei Westzonen noch etwa 1,7 Millionen DPs. 1946 lag die Zahl der Repatriierten nur noch bei etwa 500.000. Die Auswanderungsprogramme der im Juni 1947 gegründeten "International Refugee Organization" (IRO) gaben einer großen Zahl von DPs eine neue Perspektive. Nur ein kleiner Teil von ihnen blieb in Deutschland zurück. Dabei handelte es sich zumeist um Menschen, die als zu alt, zu krank oder nicht arbeitsfähig galten. Als die Westalliierten 1950 die Verantwortung für die DPs an die Bundesregierung übergaben, dürften sich noch rund 150.000 von ihnen im Bundesgebiet aufgehalten haben. Etwa ein Drittel davon lebte immer noch in Lagern.

Mit dem "Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer" vom 25. April 1951 wurde in der Bundesrepublik ein spezieller, im Vergleich zum internationalen Flüchtlingsrecht großzügiger Rechtsstatus für die DPs geschaffen. Er glich zwar in weiten Bereichen der rechtlichen Position der Bundesbürger. Aber er führte nicht zu einer vollständigen Gleichstellung mit deutschen Flüchtlingen und Vertriebenen. Entschädigungsansprüche regelte das Gesetz nicht. Das führte angesichts der restriktiven Wiedergutmachungspraxis deutscher Verwaltungen und Gerichte dazu, dass viele "heimatlose Ausländer" keine Entschädigung für das erhielten, was sie während der nationalsozialistischen Diktatur erlitten hatten.

Migranten und Deutsche in der Nachkriegszeit

In der unmittelbaren Nachkriegszeit war das Verhältnis der deutschen Bevölkerung zu den DPs von Abwehrhaltungen, Vorurteilen, Verachtung, aber auch Neid geprägt: Einerseits wirkte dabei die diskriminierende nationalsozialistische Rede von den "Untermenschen" aus dem Osten weiter. Hinzu kamen verallgemeinerte und Schrecken verbreitende Nachrichten über gewalttätige Ausschreitungen und Plünderungen befreiter Zwangsarbeiter. Andererseits galten DPs weithin als in der Obhut der Alliierten stehende Privilegierte, die der deutschen Polizeihoheit entzogen waren und zudem die Chance zur überseeischen Auswanderung hatten. Diese blieb den Deutschen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, anfangs versagt. Nur selten ist in der deutschen Nachkriegsgesellschaft in den DPs mehr gesehen worden als ein Besatzungsproblem ? ihr Schicksal als Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft wurde weithin verdrängt und verschwiegen.

Unter den Migranten der unmittelbaren Nachkriegszeit in Deutschland bildeten die DPs nur eine unter mehreren großen Gruppen: Im Gebiet der späteren vier Besatzungszonen waren rund zehn Millionen Menschen vor den gezielten alliierten Flächenbombardements auf deutsche Städte in ländlich geprägte Regionen geflohen oder evakuiert worden. Die "Evakuierten" konnten nicht selten erst nach Jahren ihre notdürftigen Quartiere verlassen und in ihre Heimatorte zurückkehren. Noch 1947 gab es in den vier Besatzungszonen ca. vier Millionen Evakuierte. In der Bundesrepublik wurde ihre Rückführung vor allem als Aufgabe der Kommunen und Länder behandelt und ausschließlich als ein Problem der Wohnraumversorgung in den Städten eingeschätzt.


15. März 2005


 
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