Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Gesellschaft
Rechts-
extremismus
Rechtspopulismus
Musikszene
Politische Konzepte
FAQs
Rechtsextreme Mythen
Aussteiger
Schule
Ideologie
NPD-Verbot
Frauen
Internationale Netzwerke
Rezepte
Zivilgesellschaft
Medien
Jugendkultur
Fußball und Rassismus
DVU
Antisemitismus
Schwerpunkt Opfer und Täter
NPD
Was heißt Rechts-
extremismus?
Situation in Deutschland
Dem Extremismus begegnen
Initiativen gegen Rechts-
extremismus
Glossar
Literatur
Kommentierte Linklisten
Weitere bpb-Angebote
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design
Suche
Dossier bpb.de

Die NPD

Die NPD-Verbotsdebatte


 2 / 4 
weiter
Joachim Wolf
Die erste Debatte über ein NPD- Verbot und das Verbots-Verfahren 2000-2003

Verlauf des ersten Verbotsverfahrens
Im Dezember 2000 unterstützen SPD, CDU, Grüne und PDS den Antrag auf ein Verbot der NPD. Die grüne Bundestagsabgeordnete Annelie Buntenbach begründete den Schritt damals: "Die AntragstellerInnen sind mehrheitlich der Auffassung, dass das von den Verfassungsschutzbehörden gesammelte Material für den Nachweis ausreiche, die NPD sei mit der NSDAP 'wesensverwandt' und sei nach 'ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger' auf 'aktiv-kämpferische, aggressive' Weise darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Die FDP lehnte ein Verbotsverfahren geschlossen ab. Der Antrag der Bundesregierung auf ein NPD-Verbot ging am 30. Januar 2001 beim Bundesverfassungsgericht ein. Am 30. März 2001 folgten die Anträge von Bundestag und Bundesrat. Einen Tag zuvor, am 29. März, hatte Bundesinnenminister Otto Schily bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2000 noch einmal die besondere Aggressivität der NPD in ihrem Kampf gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgehoben. Der Bericht beweise laut Schily, dass die NPD ihren "Kampf um die Straße" fortgesetzt habe.

Zahlreiche NPD-Mitglieder, darunter auch Funktionäre, seien im Jahr 2000 in rechtsextremistische Straftaten verwickelt gewesen. Außerdem bekenne sich die Partei offen zu ihrer Zusammenarbeit mit gewaltbereiten Neonazis. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bilde die NPD somit auch weiterhin eine Basis für eine organisierte Unterwanderung des demokratischen Rechtsstaates, für Antisemitismus und Rassismus, so Schily. Anfang Oktober 2001 entschieden die Verfassungsrichter, dass die drei Verbotsanträge "weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet" seien. Damit nahmen die Anträge die erste Hürde. Ende des Jahres setzte das Gericht für Februar 2002 fünf Verhandlungstermine an. Für diese Termine wurden 14 "Auskunftspersonen" eingeladen– überwiegend Funktionsträger der NPD. Am 22. Januar 2002 sagte das Verfassungsgericht die Februar-Termine allerdings wieder ab. Der Grund: Einer der 14 geladenen NPD-Funktionäre hatte sich als V-Mann entpuppt. In der Folgezeit mussten die drei Antragsteller Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung die Existenz von weiteren V- Leuten in der NPD zugeben.

Ende Februar 2003 legte das Verfassungsgericht den 18. März als Termin für die Bekanntgabe zum Verfahrensfortgang fest. An diesem Tag verkündete das Gericht dann, dass drei der sieben beteiligten Richter die Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt haben. Damit war das erste Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert.

Die neue Debatte über ein NPD- Verbot 2005 und 2006

Auslöser für die neue Debatte
Wie bei der ersten Debatte gab es auch für die aktuelle Diskussion mehrere Auslöser. Im sächsischen Landtag sorgte die NPD gezielt für öffentlichkeitswirksame Provokationen. Zu einem Eklat kam es im Januar 2005, als NPD-Abgeordnete sich zunächst einer Gedenkminute für die Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft entzogen und dann in einer aktuellen Stunde die Alliierten als "Massenmörder" bezichtigten und als Verantwortliche für einen "Bomben-Holocaust", der nicht im Zusammenhang mit der Machtergreifung Hitlers und dem von den Nationalsozialisten entfesselten Zweiten Weltkrieg zu sehen sei. Doch eine solche Leugnung oder Rechtfertigung der Verbrechen des Naziregimes gilt als Volksverhetzung und ist nach § 130 StGB strafbar, so dass daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Eineinhalb Jahre später flammte die NPD-Verbotsdebatte erneut auf, als während der Landtagswahlkämpfe in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im September 2006 Wahlhelfer demokratischer Parteien von Rechtsextremisten bedroht und zusammengeschlagen wurden Außerdem störten Rechtsextreme gezielt und massiv Wahlveranstaltungen der demokratischen Parteien. Bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern zog die NPD schließlich mit 7,3 % in den Schweriner Landtag ein und in Berlin ist die Partei seitdem in vier Bezirksverordnetenversammlungen vertreten.

Verlauf der Debatte: Der Eklat im Sächsischen Landtag
Nach dem Eklat im sächsischen Landtag Ende Januar 2005 betonte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans- Jürgen Papier, dass die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2003 "keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge" darstelle. Außerdem stellte Papier ausdrücklich fest, dass das Verfassungsgericht in dem gescheiterten Verfahren "keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD getroffen" habe. Papiers Stellvertreter Winfried Hassemer unterstütze diese Haltung. Allerdings wies er auch darauf hin, dass die Antragsteller bei einem erneuten Anlauf dafür sorgen müssten, dass kurz vor und während eines Verfahrens Spitzel aus den Führungsgremien der NPD abgezogen oder zumindest abgeschaltet werden. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD, kündigte an, ein neues Verfahren zu prüfen. Der DGB- Bundesvorstand sprach sich für ein NPD- Verbot aus: "Die NPD hat sich mit ihrem Auftreten im Sächsischen Landtag zum 60. Jahrestag der Zerstörung Dresdens wieder einmal als parlamentarischer 'Brückenkopf' des menschenverachtenden Rechtsextremismus erwiesen. Ihre politischen Ziele sind eindeutig antidemokratisch und rassistisch. Der DGB fordert daher die Politik auf, eindeutig ein Verbot rechtsextremer Parteien anzustreben." Gleichzeitig rief der Gewerkschaftsbund aber auch "alle Demokraten in den Parlamenten und in der Gesellschaft“ dazu auf, "sich mit rechtextremen Gedankengut und Verhaltensweisen offensiv politisch auseinandersetzen". Auch der CDU- Generalsekretär Volker Kauder sprach sich für einen neuen Anlauf des NPD- Verbots aus. Er forderte die Bundesregierung allerdings dazu auf, dafür zu sorgen, "daß ein solcher Antrag Erfolg hat".


08. November 2006

 2 / 4  weiter


 
Druck-Version
Artikel versenden
Redaktion
Links ins Internet

mut-gegen-rechte-gewalt.de

Bundesamt für Verfassungsschutz: Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten

jugendschutz.net: Rechtsextremismus im Internet

lehrer-online.de: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit

EXIT-Deutschland

Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home