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Dossier Urheberrecht
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Adventure TRIPS |
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Die Globalisierung geistiger Eigentumsrechte im Nord-Süd-Konflikt |
| Corinna Heineke |
Urheberrecht ist auch Entwicklungs- und Außenpolitik. Am deutlichsten wird das am TRIPS-Abkommen über internationale Mindest-Standards beim geistigen Eigentum.
Adventure TRIPS – eine Art Abenteuerreise für die Entwicklungsländer hat die Unterzeichnung des Abkommens über handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte (TRIPS) allemal in Gang gesetzt. Als es am 1. Januar 1995 in Kraft trat, war den meisten Regierungen des Südens zwar klar, dass sie fundamentale Änderungen ihrer Gesetzgebungen zu geistigen Eigentumsrechten vollziehen müssten. Doch dass das TRIPS-Abkommen den Auslöser für eine Flut an Regulierungen sowie wesentlich stärkere Eigentumsschutzstandards vor allem im Bereich der Medikamentenherstellung und der Ernährung bedeuten würde, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
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Zur Person |
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Corinna Heineke Corinna Heineke ist Politikwissenschaftlerin und promoviert an der Universität Kassel im Fachgebiet Globalisierung und Politik. Ihre Forschungsschwerpunkte bestehen in der politischen Ökonomie traditionellen Wissens und genetischer Ressourcen und der Globalisierung geistiger Eigentumsrechte.
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 |  | Das Grundprinzip geistiger Eigentumsrechte geht auf das 14. Jahrhundert zurück. Regierungen und Königshäuser verliehen ein zeitlich befristetes Monopol auf die Vermarktung einer Erfindung oder eines gewerblichen Modells. Sie wollten mit dieser Vergabe von exklusiven Nutzungsrechten einen Anreiz für den Import handwerklicher und technischer Innovationen schaffen und legten damit den Grundstein für das heutige Patent. Die in litterae patentes (offenen Briefen) niedergeschriebenen Privilegien beinhalteten aber z. B. auch Steuerfreiheit, Zuteilung von Land oder zinsfreie Kredite.
Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wurde – zunächst in Großbritannien – als Gegenleistung für die exklusiven Rechte des Erfinders eine Offenlegung des Herstellungsprozesses eingefordert. Diese müsse eine Expertin aus demselben technischen Gebiet befähigen, die Erfindung nachzubauen. Dass geistige Monopolrechte die technische Innovation fördern und der Allgemeinheit Informationen über die Herstellung neuer Verfahren und Erzeugnisse zur Verfügung stellen, sind zwei Annahmen, die noch heute dazu herangezogen werden, den Ausschluss Dritter von der Nutzung patentgeschützter Produkte zu rechtfertigen.
Innovation wird als zentrale Grundlage wirtschaftlichen Wachstums wahrgenommen und ist somit auch Teil des Entwicklungsparadigmas: Entwicklung – eine wesentliche Zielvorstellung der Länder des Südens und internationaler Organisationen – folgte zunächst dem linearen Industrialisierungsmodell der OECD-Länder. Die der traditionellen Entwicklungstheorie zugrunde liegende Annahme war, dass durch Industrialisierung und internationalen Handel auch der gesellschaftliche Wohlstand wachsen würde. Doch die Ungleichheiten zwischen Nord und Süd nahmen seit der großen Dekolonisierungswelle nach dem Zweiten Weltkrieg zu: Einkommensunterschiede zwischen armen und reichen Ländern haben sich in den letzten vierzig Jahren verdoppelt, so dass die 20 reichsten Länder heute ein Durchschnittseinkommen haben, das 37-mal so hoch ist wie das Durchschnittseinkommen in den 20 ärmsten Ländern.
Obwohl der offizielle Entwicklungsdiskurs zumindest seit dem 1987 veröffentlichten Brundtland-Report "Our Common Future" auch ökologische und soziale Ziele integriert hat, liegt der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte noch immer das neoklassische Wohlstandsmodell zugrunde. Die Argumentation verläuft entlang der Linie, dass geistiges Eigentum als Anreiz für jegliche kreative Tätigkeit des rationalen homo oeconomicus notwendig sei, dass dieser nur investiere, wenn seine Investitionen durch Monopolrechte refinanzierbar würden und dass Investitionen in wissensbasierte Industrien Wachstum brächten, welches wiederum mehr Beschäftigung und damit Wohlstand produziere.
Aus dieser Perspektive wird geistiges Eigentum als Entwicklungsmotor für die Länder der so genannten Dritten Welt konstruiert. Gleichzeitig wird aber auf der Basis der marginalisierten Position der Entwicklungsländer argumentiert, dass ein Technologietransfer aus den zunehmend wissensbasierten Industrien der OECD-Länder nur möglich ist, wenn die exklusiven Nutzungsrechte innovativer Unternehmen auch ausreichend geschützt würden. Ein geringer Eigentumsschutz gilt so als Handelshemmnis. Die Einbindung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte in das multilaterale Handelsregime der WTO war ein wichtiger Schritt, mit dem die Globalisierung geistiger Eigentumsrechte auf den Weg gebracht wurde. Ihre diskursive Entwicklung wird in diesem Beitrag nachvollzogen.
Das Eindringen geistiger Eigentumsrechte in alle Bereiche kollektiv produzierten Wissens (Wissensallmende) ist darüber hinaus eingebettet in den Diskurs um die Informations- und Wissensgesellschaft. Demnach haben Information und Wissen in den letzten 30 bis 40 Jahren neben den Produktionsfaktoren der Industriegesellschaft – Boden, Kapital und Arbeit – als eigene Produktionsfaktoren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Jessop zeigt jedoch, dass diese Sichtweise Produktionsfaktoren naturalisiert und unterschlägt, wie sie gesellschaftlich zustande gekommen sind und in den ökonomischen Prozess einfließen. Wie auch andere Beiträge in diesem Band darlegen, muss Wissen laut Jessop erst zur Ware gemacht werden, denn Wissen ist ein nicht-rivalisierendes und damit öffentliches Gut, das heißt seine Nutzung führt nicht dazu, dass andere Nutzerinnen es gar nicht oder in geringerem Maße nutzen können.
Geistige Eigentumsrechte stellen sich so als rechtliches Instrument dar, mit dem durch die Einführung von Lizenzgebühren für die Nutzung patent- oder urheberrechtsgeschützter Produkte ein öffentliches Gut in eine Ware transformiert wird. Unter den Bedingungen der Globalisierung, in deren Zuge immer neue Märkte erschlossen werden, tragen diese Monopolrechte dazu bei, die Gewinnerwirtschaftung aus einem ansonsten schwer eingrenzbaren Gut möglich zu machen.
Demgegenüber war die Sicherung der Grundbedürfnisse in den Ländern des Südens vor allem deshalb möglich, weil Wissen geteilt und kollektiv weiterentwickelt wurde. So wurde beispielsweise Saatgut in ländlichen Gemeinden frei getauscht und immer wieder an die lokalen klimatischen und ökologischen Bedingungen angepasst. Zusammen mit einer auf Mischanbau basierten Landwirtschaft konnte das Risiko von Schädlingsbefall und Ernteausfall somit begrenzt werden. Durch den Nachbau aus der eigenen Ernte fielen keine Kosten für Saatgut an. Ebenso nutzen geschätzte 80 Prozent der ländlichen Bevölkerung in der Dritten Welt traditionelle Heilmittel.
Auch das dafür notwendige Wissen über Fundstellen von Medizinalpflanzen, ihre Zubereitung und Anwendung wurde von Generation zu Generation weitergegeben und weiterentwickelt. Das Aufeinandertreffen eines nicht-exklusiven und eines auf exklusiver Verwertung basierenden Wissensmodells wird besonders in zahlreichen Fällen so genannter Biopiraterie deutlich, deren Auswirkungen ich im Abschnitt "Dschungeltour inklusive" besprechen möchte. Transnationale Unternehmen eignen sich hier kollektiv entwickelte Nutzpflanzen aus Entwicklungsländern an und lassen diese eigentumsrechtlich schützen.
Die kollektive Nutzung von Kulturpflanzen und die Notwendigkeit, die grundlegende Gesundheitsversorgung von armen Bevölkerungsschichten zu sichern, führten in vielen Entwicklungsländern dazu, dass biologisches Material sowie Medikamente bis zur Verabschiedung des TRIPS-Abkommens von der Patentierbarkeit ausgenommen waren. Und auch in vielen OECD-Ländern werden entsprechend der steigenden Zahlungskraft der Konsumenten z. B. pharmazeutische und chemische Substanzen erst seit den sechziger und siebziger Jahren patentiert. So können Pharmaka in der Bundesrepublik und in Frankreich erst seit 1967, in Italien seit 1979 und in Spanien erst seit 1992 patentiert werden.
Wenn also selbst aus der Perspektive einer klassischen Industrialisierungspolitik die Vorteile eines westlich geprägten geistigen Eigentumsregimes zumindest fraglich sind, stellt sich die Frage, warum Entwicklungsländer dem TRIPS-Abkommen zustimmten. Der vorliegende Beitrag wird daher zunächst die historische Herausbildung eines internationalen Regimes zum Schutz handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte nachvollziehen. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere die Verhandlungsungleichgewichte der Uruguay-Runde, der siebten Handelsrunde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), eine Rolle.
Im Anschluss werde ich einige Auswirkungen der Konsolidierung geistiger Eigentumsrechte auf die Länder des Südens hinsichtlich der Versorgung mit wichtigen Medikamenten sowie der Ernährungssicherheit diskutieren. Schließlich werden diese Implikationen des TRIPS-Abkommens in einen größeren Rahmen neuerer Entwicklungen eingebettet, die sich insbesondere in der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vollziehen.
18. Oktober 2006 |
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Wissen und Eigentum
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