Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Geschichte
Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
Kurzüberblick
Das Grundgesetz
seit 1949
Deutsche Einheit
Veränderungen
Das BVerfG
Karlsruher "Politik"
Europäische Integration
Der Weg zum Grundgesetz
Verfassungs-
geschichte
Grafiken
Quiz
Zeitleiste
Weitere bpb-Angebote
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design
Suche
Dossier bpb.de

Das Grundgesetz seit 1949

Das Grundgesetz im Wandel der Zeit


 3 / 3 
weiter
Christoph Gusy
Das Grundgesetz und Europa

Die vielleicht wichtigsten Änderungen des Grundgesetzes fanden außerhalb seines Textes statt. Die bescheidene Formulierung, wonach der Bund "Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen" kann (Art. 24 Abs. 1), hat eine ungeahnte Karriere gemacht. In den fünfziger Jahren hätte niemand gedacht, welch rasanten Aufschwung Europa nehmen würde. Seit 1992 hat die EU ihren eigenen Platz im Grundgesetz (Art. 23). Wichtiger ist: Europarecht geht deutschem Recht vor, solange es nicht gegen die unantastbaren Grundsätze der Art. 1 und 20 GG verstößt.

Immer mehr Beobachtern will es erscheinen, als habe der alte deutsche Föderalismus ein zusätzliches Stockwerk nach oben bekommen: Ihnen erscheint das Grundgesetz als Verfassung eines deutschen Teilstaats der EU. Solche Formulierungen mögen überzeichnen. Doch ist so das Grundgesetz einerseits offen für Internationalisierung und – in Maßen – "Globalisierung", andererseits hinreichend modern, um diesen Prozess nicht bloß passiv hinzunehmen, sondern aktiv mitzugestalten. Zugleich passt es sich europäischen Entwicklungen an – auch ohne förmliche Verfassungsänderungen.

Für die Zukunft gewappnet?

Hat sich das Grundgesetz bewährt? Als die DDR zusammengebrochen war, beriet dort ein Runder Tisch über Verfassungsfragen. Heraus kam ein Entwurf, der zwar als Alternative zum Grundgesetz geplant war, sich aber inhaltlich von diesem eher in Marginalien unterschied.

Welche bessere Bestätigung könnte es für eine Verfassung geben, die – in den Ruinen der Nachkriegszeit entstanden - den wirtschaftlichen, politischen und demokratischen Wiederaufbau, die deutsche Einigung und die europäische Integration mitgestaltet und überstanden hat und immer noch den Anspruch erheben kann, auch für die Zukunft gestaltend zu wirken?

Gewiss: Es hat auch Fehlentwicklungen gegeben. Und jene Leistungen sind keineswegs allein dem Grundgesetz zuzuschreiben. Sie sind mindestens auch Folgen einer glückhaften wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einer politischen Kultur, welcher existenzielle Grundkonflikte bislang erspart blieben.

Insgesamt sind zumindest wichtige Voraussetzungen gelegt, um auf seiner Grundlage auch die Konflikte der Zukunft angehen zu können: Globalisierung, Migration, Multikulturalität, demographischer Wandel u.a.

Das offene Grundgesetz

Die Verfassung der USA gilt seit über 200 Jahren. Ihr Text umfasst 10 Druckseiten, lässt also Vieles offen, ist aber auch erst 27mal ergänzt worden. Eine erstaunliche Stabilität, welche dazu geführt hat, dass der maßgebliche politische Wandel von der Rechtsprechung vorgenommen wurde.

Das Grundgesetz ist diesen Weg nicht gegangen. Es ist deutlich länger (58 Druckseiten), regelt also auch viel mehr Einzelheiten und ist viel häufiger geändert worden. Dies geschah jeweils durch Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. So soll das Grundgesetz einerseits den politischen Grundkonsens bewahren, andererseits diesem gegenüber aber auch offen sein, um die Notwendigkeiten politischer Stabilität und friedlichen Wandels zu vereinen.

Das ist ein anderer Weg als derjenige der amerikanischen Verfassung. Beide haben ihre Vorzüge und ihre Nachteile. Aber für beide gilt: Nur was sich ändert, kann bleiben; und nur was bleibt, kann sich ändern ….


01. September 2008

 3 / 3  weiter


 
Druck-Version
Artikel versenden
Redaktion
Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home