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NPD-Verbot

Falsche Hoffnung NPD-Verbot


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Ein ausführlich begründeter CONTRA-Diskussionsbeitrag von Dierk Borstel
Dierk Borstel
Es gibt für mich keine Zweifel: die NPD ist strikt antidemokratisch, bekämpft das demokratische System und seine Grundwerte systematisch. Ihr Programm ist rassistisch, völkisch und antisemitisch. Viele ihrer Mitglieder kooperieren eng mit rechtsextremen Strukturen, die sich offen zur Anwendung von politisch motivierter Gewalt bekennen.

Zur Person
Dierk Borstel
Diplompolitologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Politische Theorie der Universität Greifswald. Er setzt dort ein Forschungsprojekt Forschungsprojekt zum Rechtsextremismus im ländlichen Raum von Mecklenburg Vorpommern um. Seit 1997 ist er Mitarbeiter des Zentrum Demokratische Kultur in Berlin und war im Frühsommer 2006 Mitbegründer des "Verbundnetz für Demokratie und Toleranz" der Verbundnetz Gas AG in Kooperation mit dem ZDK.

Die zentrale Voraussetzung zur Einleitung eines Parteiverbots ist die Begründung, dass die zu verbietende Partei in aktiv kämpferischer Weise das demokratische Staatsfundament nicht nur aushebeln will sondern sich auch schon an die Arbeit gemacht hat. Auch dieses lässt sich möglicherweise mit der NPD verbinden. Eine politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung ist somit unbedingt notwendig. Muss die Partei aber deshalb verboten werden? Hilft ein Verbot der NPD tatsächlich in der Auseinandersetzung mit den rechtsextremen Phänomenen in Deutschland? Oder weckt die Verbotsdebatte lediglich falsche Hoffnungen und wirkt sie so vielleicht sogar kontraproduktiv? Es gilt die Argumente für ein pro und contra zu sichten, zu bewerten und zu gewichten.

Sichtung der Argumente

Viele Befürworter eines Verbotsantrags begründen ihre Ansicht mit dem Argument, es sei unerträglich, wenn rechtsextreme Parteien Zugang zu staatlichen Geldern wie Wahlkampfkostenrückerstattungen, Spendenbegünstigungen oder sogar Aufbauhilfen für ihre politische "Bildung" durch parteinahe Stiftungen bekämen. Moralisch ist dem nicht zu widersprechen. In den Genuss von Wahlkampfkostenrückerstattungen oder Stiftungszuschüsse kommen nur erfolgreiche Parteien, die in der Regel mindestens 1% der Stimmen bekommen. Über den Erfolg entscheidet in der Demokratie der Souverän: der Bürger. Wählt dieser rechtsextreme Parteien, stehen diesen aus Gründen der Chancengleichheit unter den Parteien die Zuschüsse auch zu. Ein einfaches Mittel den Geldfluss zu unterbinden ist die Wahl einer demokratischen Partei oder eine Überarbeitung der Parteifinanzierungen im Allgemeinen. Letzteres scheitert derzeitig am Unwillen der demokratischen Parteien. Das Wahlergebnis des Souveräns kann dabei nicht einfach angezweifelt werden, nur weil die finanziellen Folgen nicht gefallen. Überhaupt ist immer zu bedenken, dass ein Parteiverbot ein zunächst undemokratisches Mittel ist, welches erst anzuwenden ist, wenn die Demokratie tatsächlich in Gefahr ist und wesentliche sonstige Mittel der Auseinandersetzung ausgeschöpft sind. Weder in Sachsen noch in Mecklenburg Vorpommern beeinträchtigen die NPD Fraktionen das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie an sich jedoch in ernsthafter Form.


08. November 2006

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