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Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung. Medien informieren, kontrollieren, kritisieren - setzen aber auch eigene Themen und beeinflussen die öffentliche Meinung.

Für die Teilnahme an Wahlen und an der politischen Meinungsbildung ist ein Mindestmaß an Information über politische Vorgänge erforderlich. Begründete Entscheidungen können von den Bürgerinnen und Bürgern nur auf der Basis einer möglichst unvoreingenommenen Information getroffen werden.

In einer modernen Demokratie übernehmen diese Informationsfunktion neben den Publikationen der Parteien und Verbände insbesondere die Massenmedien. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Die Pressefreiheit schützt die Medien vor einem Eingriff der staatlichen Gewalt und die Straffreiheit von Meinungsäußerungen. Auf diese Weise dienen die Medien als Mittler zwischen der Politik und den Bürgern – als "Transmissionsriemen" bei der Willensbildung.

Oft werden die Massenmedien ihrer Bedeutung aber auch ihres Einflusses wegen als "Vierte Gewalt" (neben der Legislative, der Exekutive und der Judikative des klassischen Systems der Gewaltenteilung) bezeichnet. Dabei schwingt in dieser Bezeichnung einerseits ein Unbehagen darüber mit, dass Journalisten und Medien ihre Einflussmöglichkeiten missbrauchen könnten. Andererseits hebt dieser Begriff die wichtige Kontrollfunktion hervor, die Massenmedien bei der Aufdeckung von Missständen und Amtsmissbrauch haben.

Neben Kritik und Kontrolle verstehen sich Medien auch als Anwalt der öffentlichen Meinung gegenüber dem Staat. Durch bewusste Themensetzung und Filterung der Informationsfülle können Medien aber auch eine aktivierende und mobilisierende Instanz für die Bürger übernehmen. Das Herstellen von Öffentlichkeit spielt dabei eine wichtige Rolle, da die dadurch geschaffene Transparenz des Staatswesens ein wichtiger Bestandteil einer liberalen Demokratie ist.

Zwar sind die meisten der mehr als 300 überregionalen und regionalen Abonnementzeitungen in Deutschland in privater Hand, bei den Rundfunk- und Fernsehsendern aber existiert seit der Liberalisierung des Rundfunkmarktes Mitte der 1980er Jahre das sogenannte duale Rundfunksystem: ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten, meist werbefinanzierten Sendern.

Den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (z.B. ARD, ZDF und Deutschlandradio) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Laut Bundesverfassungsgericht sollen sie die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen und Unterhaltung gewährleisten. Um diese Aufgabe unabhängig vom Staat und wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen zu können, werden sie durch Gebühren der Rundfunkteilnehmer, also der Hörer und Zuschauer, finanziert. Diese werden durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogen. Die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildet der von allen Bundesländern unterzeichnete Rundfunkstaatsvertrag.

Die große Bedeutung, die den Medien zukommt, erfordert seitens der Bundesregierungen eine bewusste Medienpolitik. Diese beinhaltet sowohl ordnende Elemente (Grundlagen und Rahmenbestimmungen), Elemente der Ressourcenbeschaffung (technisch und personell) als auch eine aktive Programmpolitik. Bei letzterem werden die Struktur der kommunizierten Medieninhalte und der Anteil an Information geregelt, nicht aber deren Inhalt. Auf der Bundesebene ist hierfür im engeren Sinne der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig. Auf der Länderebene sorgen zum Beispiel die Landesrundfunkanstalten für eine Ausgestaltung der Medienpolitik in den öffentlich-rechtlichen Medien.


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