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Hintergrund aktuell (13.12.2007)
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EU-Reformvertrag unterzeichnetEuropas Staats- und Regierungschefs haben am Donnerstag in Lissabon den
neuen EU-Reformvertrag unterzeichnet. Am 1. Januar 2009 soll der Vertrag in
Kraft treten. Zuvor müssen ihn die 27 Mitgliedsstaaten allerdings
ratifizieren.
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Der EU-Vertrag wurde im Hieronymuskloster in Lissabon unterzeichnet. Foto: AP
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Einen Vertrag für die Zukunft, für ein modernes, effizienteres und
demokratischeres Europa, so lobte EU-Ratspräsident José Socrates nach der
feierlichen Unterzeichnung den EU-Reformvertrag. Über zwei Jahre zähe
Verhandlungen liegen hinter den Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union. 2005 hatten Franzosen und Niederländer die ursprünglich geplante
EU-Verfassung per Volksentscheid zu Fall gebracht. Erst im Sommer dieses
Jahres vereinbarten die europäischen Staatsoberhäupter einen neuen
EU-Grundlagenvertrag, der nun als "Vertrag von Lissabon" in die europäische
Geschichte eingeht. Der Vertrag übernimmt wesentliche Reformvorhaben des
Verfassungsentwurfes, verzichtet aber auf einen ideellen Rahmen. Gestrichen
wurde alles, was an einen Nationalstaat erinnert: die gemeinsame Hymne, die
Fahne und EU-Symbole. Auch das Wort Verfassung taucht in den Verträgen
nicht mehr auf.
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Vertragsunterzeichnung als
entscheidende Wegmarke zu mehr Handlungsfähigkeit in der EU: "Dies ist ein
wichtiger Tag für Europa." Europa habe dadurch mehr Möglichkeiten, seine
Rolle in der internationalen Gemeinschaft zu stärken, so Merkel. Ein auf
zweieinhalb Jahre gewählter EU-Präsident soll mehr Kontinuität in die
europäische Politik bringen. Die Außenpolitik wird zukünftig durch eine Art
EU-Außenminister koordiniert, der allerdings nicht so heißen wird. Des
Weiteren werden die Rechte des europäischen Parlaments gestärkt, das künftig
bei Haushaltsfragen, der Justizzusammenarbeit und der inneren Sicherheit
mehr mitreden kann. Erheblich eingeschränkt wird das Veto-Recht eines
Landes, das nur noch in Ausnahmefällen bestehen bleibt. Auch das lang
diskutierte Abstimmungsprinzip der doppelten Mehrheit im Ministerrat wird
kommen. Allerdings erst Ende 2014. Beschlüsse können dann gefällt werden,
wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die 65 Prozent der
EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen. Bis 2017 gilt aber eine Übergangsfrist.
Demnach kann jeder Staat verlangen, das Abstimmungen nach dem bisherigen
Verfahren wiederholt werden.
Bis der Vertragsentwurf rechtskräftig wird, müssen ihn allerdings noch alle
27 Mitgliedsstaaten ratifizieren. In den meisten Ländern geschieht dies in
den nationalen Parlamenten. Einzig Irland schreibt laut Verfassung ein
Referendum vor. Während Frankreich auf eine Volksabstimmung verzichten will,
sind die Niederlande und Dänemark in dieser Frage noch unentschlossen. Nach
dem Willen der Staats- und Regierungschefs soll die Ratifizierung bis Anfang
2009 vollzogen sein.
Bereits am Mittwoch hatten die Europaparlamentarier die europäische
Grundrechtecharta ratifiziert. Sie ist nicht Bestandteil des neuen
Vertrages, wird aber durch einen Querverweis für rechtsgültig erklärt. Die
EU-Charta ergänzt die nationalen Rechte im europäischen Raum. So kann
beispielsweise jeder EU-Bürger innerhalb der EU eine Arbeit suchen oder
öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Diese Rechte können
notfalls auch beim Europäischen Gerichtshof eingefordert werden. Einzig
Großbritannien und Polen erwirkten während der Verhandlungen eine
Ausnahmeregelung – für beide gilt die Grundrechtecharta zunächst nicht. Die
Briten befürchten eine zu starke Beschneidung der eigenen Gesetzgebung,
sollte künftig jeder Bürger über ein europäisches Gericht Arbeitsrechte
einklagen können.
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euro|topics - Magazin
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Der Weg zum EU-Reformvertrag
Der EU-Reformvertrag soll Mitte Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet werden. Er muss anschließend in allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, dann erst kann er in Kraft treten. Doch wer stimmt darüber ab: Die nationalen Parlamente oder das Volk? |
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Andreas Maurer
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Am Beispiel der Verhandlungen zur Revision des EU-Verfassungsvertrages wird gezeigt, unter welchen innen- und außenpolitisch bestimmten Rahmenbedingungen die deutsche EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 die Vorsitzfunktionen ausgeübt hat. |
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10. Februar 2012
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