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Klimapolitik
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Der Emissionshandel |
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| Marcel Braun |
Einführung
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Ab 2012 soll auch der Flugverkehr in den Emissionshandel einbezogen werden. Foto: AP
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Auf Grund der zunehmend spürbaren Folgen des anthropogenen Klimawandels ist dieser in den letzten Jahrzehnten immer stärker in den Fokus der Politik gerückt. Als wesentliche Ursachen des Klimawandels gelten das Verbrennen fossiler Brennstoffe und die daraus resultierenden Emissionen von Kohlendioxid (CO2) sowie der Ausstoß weiterer Treibhausgase. Um den Klimawandel zu bekämpfen, ist das vorwiegende Ziel der Politik daher, die vom Menschen verursachte Freisetzung von Treibhausgasen zu reduzieren. Als eines der zentralen politischen Instrumente zur Senkung von Treibhausgasemissionen hat sich mittlerweile der Emissionshandel etabliert. Der Handel von Emissionsrechten ist einerseits als eines von drei flexiblen Mechanismen wesentlicher Baustein zum Erreichen der im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarten internationalen Reduktionsziele, auf der anderen Seite haben sowohl die Europäische Union als auch eine Reihe weiterer Länder Emissionshandelssysteme zur Reduktion klimaschädlicher Gase implementiert.
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Zur Person |
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Marcel Braun geb. 1973; Studium der Soziologie, Ethnologie und Pädagogik, M.A.; promoviert derzeit zur Entstehung des Europäischen Emissionshandelssystems in der Forschungsgruppe "Energie, Verkehrs- und Klimapolitik" am Wuppertal Institut. Sein Arbeitsschwerpunkt: Emissionshandel.
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 |  | Funktionsweise des Emissionshandels
Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches klimapolitisches Instrument, das zum Ziel hat, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten zu reduzieren. Dazu wird zunächst entweder durch den Staat oder durch eine andere Körperschaft eine Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen festgelegt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums und innerhalb eines bestimmten Territoriums ausgestoßen werden darf. Die festgelegte Gesamtmenge wird den in einem Emissionshandelssystem erfassten Emittenten in Form von Emissionsberechtigungen zugeteilt. Die Anzahl der ausgegebenen Emissionsberechtigungen bemisst sich dabei an den historischen Emissionen des Emittenten – bezogen auf ein bestimmtes Basisjahr – abzüglich einer bestimmten Reduktionsverpflichtung. Die Emissionsberechtigungen können gratis zugeteilt oder versteigert werden.
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Der Austausch von Emissionszertifikaten im Emissionshandel (schematische Darstellung). Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
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Ein Emissionsrecht berechtigt zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid (CO2) bzw. einer Tonne CO2-Äquivalente innerhalb der zeitlich festgelegten Verpflichtungsperiode. Am Ende der Verpflichtungsperiode muss jeder Emittent nachweisen, dass die Höhe der eigenen Emissionen durch die Menge an Emissionsberechtigungen gedeckt ist, ansonsten sind Strafzahlungen zu leisten. Innerhalb des Emissionshandelssystems haben Emittenten, die mehr emittieren als ihnen Emissionsrechte zur Verfügung stehen, jedoch die Möglichkeit, fehlende Rechte von anderen Marktteilnehmern zu erwerben, sollten diese weniger emittiert haben und ihre überschüssigen Zertifikate am Markt verkaufen. Daneben haben Emittenten, deren Emissionen unterhalb der festgelegten Obergrenze liegen, neben dem Verkauf der überschüssigen Emissionsberechtigungen auch die Möglichkeit, diese als Guthaben für die nächste Verpflichtungsperiode aufzubewahren.
Emissionshandelshandelssysteme auf der internationalen und europäischen Ebene
Praktische Anwendung findet der Emissionshandel auf verschiedenen Ebenen. Auf der einen Seite existiert der Emissionsrechtehandel zwischen Staaten, wie im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbart. Auf der anderen Seite besteht eine Reihe von Emissionshandelssystemen, in denen Emissionsberechtigungen zwischen Unternehmen gehandelt werden, wie etwa innerhalb der Europäischen Union.
Der internationale Emissionshandel im Rahmen des Kyoto-Protokolls
Auf der internationalen Ebene ist der Emissionshandel als eines von drei flexiblen Instrumenten innerhalb des Kyoto-Protokolls – neben Joint Implementation (JI) und dem Clean Development Mechanism (CDM) – verankert, welches 1997 im Rahmen der internationalen Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verabschiedet wurde. Im Kyoto-Protokoll haben sich 38 Industriestaaten verpflichtet, bis 2012 den Ausstoß von sechs Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Fluorkohlenwasserstoffe, Perfluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid) um insgesamt 5,2 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Der zwischenstaatliche Emissionshandel ist in Artikel 17 des Kyoto-Protokolls geregelt, und teilnehmen können all die in der Anlage B des Protokolls genannten Industriestaaten.
Bis 2001 wurden die Modalitäten, Regeln und Richtlinien für den Emissionshandel im Rahmen des Kyoto-Protokolls ausgearbeitet und schließlich in den so genannten Marrakesh Accords festgehalten. Zwar startete der zwischenstaatliche Emissionshandel bereits am 1. Januar 2008, noch kann seine tatsächliche Bedeutung jedoch nicht bewertet werden.
10. Juli 2008 |
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