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Dossier: Deutsche Demokratie

Bundespräsident, Regierung und Verwaltung

Vom Bundespräsidenten über die Verwaltungsbeamten bis hin zur Bundeswehr: Sie alle sind dazu da, die Aufgaben des Staates auszuführen. Und es sind viele Bürgerinnen und Bürger, die im Dienste des Staates arbeiten: Im Jahre 2004 waren 59 von 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im öffentlichen Dienst beschäftigt.

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Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er repräsentiert die Einheit des Staates. Über diese repräsentative Rolle hinaus weist ihm das Grundgesetz nur geringe Kompetenzen zu.

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Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministern. Sie soll den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik umsetzen.

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Landesregierungen

In Hessen anders als in Rheinland-Pfalz: Die Regierungsbildung und die Kompetenzen des Regierungschefs und der Minister sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.

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Verwaltung: Organisation und Grundsätze

2004 waren 59 von 1000 Einwohnern im öffentlichen Dienst beschäftigt, 1913 waren es nur 10 von 1000. Die Personalvermehrung ist eine Folge der Ausweitung der Staatsaufgaben und Staatstätigkeiten.

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Verwaltung des Bundes

Staatsaufgaben wie Verteidigung und auswärtige Beziehungen sind allein Sache des Bundes. Auch Bundesrechnungshof und Bundespresseamt gehören zur Verwaltung des Bundes.


 

Alljährlich lädt das Bundeskanleramt in Berlin zum "Tag der offenen Tür". Bürgerinnen und Bürgern können dann hinter die Kulissen der Politik blicken. Foto: AP

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Verwaltung der Länder

Ob im Bereich Bildung, Kultur oder Sicherheit: Die Verwaltung fällt überwiegend in die Zuständigkeit der Länder.

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Gemeinden

In den Gemeinden kommt der Einzelne am unmittelbarsten mit öffentlichen Angelegenheiten in Berührung. Zugleich hat der Bürger hier am ehesten Möglichkeiten, mitzuwirken.

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Bundeswehr

Als die BRD gegründet wurde, besaß sie keine Streitkräfte. Die Alliierten wollten Deutschland für lange Zeit entwaffnen. Der Ost-West-Konflikt ließ dann aber einen deutschen Verteidigungs- beitrag notwendig erscheinen.
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