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Freie Rede, freie Kunst?

Jugendschutz, keine Bevormundung

Hans-Joachim Otto
Einige Computerspieler berufen sich auf ein nicht juristisches, aber ethisches "Recht auf Gewalt": Bürger dürfen sich mit Gewaltdarstellungen unterhalten, wenn sie das wollen. Sehen Sie ein solches Recht bei Computerspielen, und wenn ja, mit welchen Pflichten und Grenzen geht es einher?

Hans-Joachim Otto
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Foto: Hans-Joachim Otto
Die Ausgangsbasis muss immer sein, dass erwachsene Menschen grundsätzlich für sich selbst entscheiden können, welche Medien sie sehen oder konsumieren und welche nicht. Staatlicher Handlungsbedarf ergibt sich erst dort, wo Gefahren für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen bestehen.

Bei den Diskussionen im Bereich der Medien geht es daher ganz überwiegend um Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor für sie ungeeigneten oder gar gefährdenden Inhalten. Die schwierige Aufgabe des Staates ist es, diese jugendgefährdenden Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten, ohne dabei z.B. Erwachsene zu beeinträchtigen oder zu bevormunden. Einige der Vorschläge zur Verschärfung des Jugendschutzes schießen dabei deutlich über das Ziel hinaus, denn sie bringen keine effektive Verbesserung des Jugendschutzes, bevormunden allerdings erwachsene Bürger - ich denke dabei zum Beispiel an die Ausweitung von Verboten.

Zur Person
Hans-Joachim Otto
Hans-Joachim Otto ist Mitglied des Bundestages und Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages. Zudem sitzt er der FDP-Kommission für Internet und Medien vor und ist Mitglied des Bundesvorstandes der FDP.

Im übrigen darf nicht vergessen werden, daß Gewalt - ob es uns nun gefällt oder nicht - seit jeher ein Teil der menschlichen Gesellschaft ist. Insofern ist es natürlich, daß Medien sich auch mit Gewalt auseinandersetzen. Dieses Recht auf Auseinandersetzung mit Gewalt endet in Deutschland allerdings bei der Verherrlichung, die bereits jetzt verboten ist (§ 131 Strafgesetzbuch). Das gilt auch für Computerspiele. Ich denke, daß dieser Kompromiss zwischen medialer Auseinandersetzung mit Gewalt sowie Selbstbestimmung der Menschen einerseits und Vermeidung von Gewaltverherrlichung (Strafrecht) und Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung (Jugendmedienschutz) grundsätzlich tragfähig ist und sehe auf der gesetzlichen Ebene keinen Handlungsbedarf.

Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgt das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst. Gilt das auch für Computerspiele? Warum, warum nicht?

Selbstverständlich sind Computerspiele den sogenannten"Kommunikationsfreiheiten" des Artikels 5 unseres Grundgesetzes (GG) zuzuordnen. Es handelt sich bei Computerspielen - je nachdem wie sie verbreitet werden, z.B. über Trägermedien wie DVDs oder online und je nach juristischer Interpretation - um Rundfunk oder Presse, Meinung oder eben Kunst.

Wie auch immer sie eingeordnet werden, alle genannten Rechtsgüter sind nach Art. 5 GG geschützt und können deshalb nicht ohne weiteres eingeschränkt werden. Die kürzlich vom Hans-Bredow-Institut veröffentlichte Studie zum Jugendmedienschutz bei Computerspielen erklärt unter anderem auch, wie, warum und unter welchen Voraussetzungen Computerspiele juristisch einzuordnen sind. Wer sich also für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Art. 5 GG für Computerspiele interessiert, dem sei die Lektüre dieser Studie empfohlen.

Schaden schärfere Jugendmedienschutzgesetze für Computerspiele der deutschen Kulturlandschaft? Umgekehrt: Wie könnte eine Kulturförderung für Computerspiele aussehen?

Ich stimme dem Deutschen Kulturrat zu, wenn er sagt, daß die Kunstfreiheit grundsätzlich auch für Computerspiele gilt. Die Entwicklung von Spielen erfordert ein hohes Maß an kreativer Arbeit. Auch aus diesem Grund sollte die weitere Entwicklung im Bereich der Computerspiele nicht durch übertriebene Verbote oder ineffektive Jugendschutzmaßnahmen abgewürgt werden.

Das Prinzip der "Co-Regulierung" bzw. der "regulierten Selbstkontrolle" hat sich in der Vergangenheit bewährt, um alle berechtigten Interessen an einen Tisch zu bekommen und sinnvolle Jugendschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat in den letzten Jahren gute Arbeit gemacht. Darüber hinaus geht es der Computerspiel-Branche finanziell durchaus gut. Schon aus diesem Grund ist eine staatliche Subventionierung überhaupt nicht notwendig.

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07. August 2007


 
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