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Arbeit, Migration und Integration

Die Erwerbsintegration von Migranten, Arbeitsmarktinitiativen und Regelungen zur Arbeitsmigration

Carolin Reißlandt
Für die soziale Integration von Migrantinnen und Migranten besitzen die Bereiche Ausbildung und Arbeit eine Schlüsselstellung. Das Gelingen oder Misslingen der Integration in diesen Kernbereichen beeinflusst die Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund und damit ihre Lebensperspektiven insgesamt.

Die Erwerbsverhältnisse von Einwanderern in Deutschland, ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt und speziell ihre hohen Arbeitslosigkeitsrisiken
Apotheker der Apotheke am Südstern, Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
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Apotheker der Apotheke am Südstern, Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller
haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Zu den seit den 1950er-Jahren angeworbenen, beruflich meist niedrig qualifizierten Arbeitsmigranten hinzugekommen sind deren hier geborene Nachkommen, Spätaussiedler und Flüchtlinge, sodass die Bevölkerung mit Migrationshintergrund inzwischen ebenso vielfältig ist wie ihre Erwerbsverhältnisse heterogen sind. Sie sind unter anderem beeinflusst vom wirtschaftlichen Strukturwandel, von der beruflichen Qualifikationsstruktur und von der arbeitsmarktbezogenen Migrationspolitik vergangener Jahrzehnte. Diese bestimmt, ob bzw. welche Migranten idealerweise als Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben werden und welche Aufenthalts- und Erwerbsperspektiven sich ihnen bieten. Die Erwerbs- und Lebensverhältnisse von Zuwanderern sowie gesetzliche Regelungen der Arbeitsmigration stehen in den folgenden Beiträgen im Mittelpunkt.

Der erste Beitrag ist ein Auszug aus dem Datenreport 2006 des Statistischen Bundesamtes, der Daten zur Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit von Migrantinnen und Migranten vorstellt. Im zweiten Text werden Initiativen der arbeitsmarktbezogenen Migrationspolitik der amtierenden Bundesregierung von CDU/CSU und SPD behandelt. Dazu zählen eine zur Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern tätige Arbeitsgruppe im Rahmen der Entwicklung des sog. Nationalen Integrationsplans, die Unterstützung einer "Charta der Vielfalt" durch die Integrationsbeauftragte sowie arbeitsrechtliche Vorgaben des im Sommer 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Erleichterungen der sog. Elitenmigration wurden im Zuge der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes im Juli 2007 eingeführt, mit denen man die Anwerbung von Hochqualifizierten für den Arbeitsmarkt fördern möchte.

Der dritte Beitrag beleuchtet grundlegende Neuerungen bei den Vorschriften zur Arbeitsmigration, welche mit dem das Zuwanderungsgesetz Anfang 2005 in Kraft traten. Darin sind für Nicht-EU-Angehörige (sog. Drittstaatler) einige Verbesserungen enthalten: Erleichtert wurde etwa die Zuwanderung und Beschäftigung von hoch Qualifizierten und Selbstständigen. Bürgerinnen und Bürger aus den bis 2003 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten haben schon seit vielen Jahren erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie wurden mit dem in Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes eingeführten Freizügigkeitsgesetz/EU, welches die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern regelt, Deutschen nahezu gleichgestellt. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unionsbürgerinnen und -bürger aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten wird aufgrund von Übergangsvorschriften spätestens 2011 eingeführt.

Ein vierter Text richtet den Blick zurück auf die arbeitsmarktbezogene Migrationspolitik seit den 1950er- und 60er-Jahren, die mit der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (sog. Gastarbeiter) begann. Nach dem 1973 erlassenen "Anwerbestopp" für ausländische Arbeitskräfte steuerten befristete Zuwanderungs- und Beschäftigungsregelungen die Arbeitsmigration von Nicht-EU-Ausländern. In diesem Zusammenhang waren bis Ende 2004 die sog. Anwerbestoppausnahmeverordnung und die nur zeitweise geltende Green-Card-Verordnung bedeutsam.


15. Mai 2007


 
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