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Wer tut was in Europa?

Europäisches Parlament


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Eckart D. Stratenschulte
Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union ist das Europäische Parlament für die Gesetzgebung verantwortlich. Es kann daher zwar keine Regelungen alleine erlassen, aber ohne das Parlament kann fast nichts beschlossen werden.

Fahnen der Mitgliedsländer vor dem EU-Parlament in Straßburg.
Fahnen der Mitgliedsländer vor dem EU-Parlament in Straßburg. Foto: EP 2007

Dem Rat gegenüber steht das Europäische Parlament als weitestgehend gleichberechtigter Gesetzgeber und Vertreter der "Union der Bürger". Das Parlament wird in allen Mitgliedstaaten direkt gewählt. Die nächste Wahl findet im Juni 2014 statt.

Die Abgeordneten werden auf nationalen Parteilisten gewählt. In Deutschland hat man also beispielsweise die Wahl zwischen der Liste der CDU, der CSU (nur in Bayern), der SPD, der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen oder der Partei Die Linke. Auch kleinere Parteien nehmen an den Europawahlen teil. In Deutschland gilt für die Europawahl, genauso wie bei der Wahl zum Deutschen Bundestag, die Fünf-Prozent-Hürde.

Das bedeutet, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten muss, um im Europäischen Parlament repräsentiert zu sein. Wenn eine Partei nur in einigen Bundesländern oder wie die CSU nur in einem antritt, muss sie dort so viele Stimmen gewinnen, dass dies fünf Prozent auf Bundesebene entspricht.

Verschiedene Wahlsysteme

Allerdings ist das Wahlsystem in den EU-Staaten nicht einheitlich. Zwar wählen alle Staaten nach dem Verhältniswahlrecht, also auch diejenigen, die wie Großbritannien ihr nationales Parlament durch die Mehrheitswahl bestimmen. Auch ist einheitlich geregelt, dass alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebensjahr wählen dürfen.

Schon beim passiven Wahlrecht gibt es jedoch Unterschiede. Während man in Deutschland mit 18 Jahren Europaparlamentarier werden kann, muss man in Österreich mindestens 19 sein, in Großbritannien 21, in Frankreich 23 und in Italien sogar 25. Andere Staaten haben keine Zugangshürde oder die Messlatte für die Parteien liegt beispielsweise nur bei vier Prozent. In Österreich kann man Einfluss auf die Listenzusammensetzung nehmen, indem man einem Kandidaten eine Vorzugsstimme gibt.

Fraktionen und Vorsitz im Parlament

Im Europäischen Parlament schließen sich die Abgeordneten zu politischen Fraktionen zusammen. Hier gibt es beispielsweise die "Fraktion der Europäischen Volkspartei" als Bündnis der Konservativen (mit CDU und CSU), die Fraktion der "Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament" (mit SPD), die "Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa" (mit FDP), die "Fraktion der Grünen /Freie Europäische Allianz" (mit Bündnis 90/Die Grünen) und die "Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke" mit der Partei Die Linke. Anderen Fraktionen gehört bislang kein deutscher Abgeordneter an.

Das Parlament wird von einem Präsidenten geleitet, der jeweils für 2 1/2 Jahre gewählt wird. Bis zur Neuwahl des Europäischen Parlaments im Juni 2009 war dies der deutsche CDU-Abgeordnete Hans-Gert Pöttering, jetzt hat der Pole Jerzy Buzek das Amt inne. Bei der Wahl des Parlamentspräsidenten wird darauf geachtet, dass sich sowohl die verschiedenen "politischen Familien" als auch die Herkunftsländer abwechseln. Es ist also nicht üblich, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit diese Position auf Dauer mit ein und demselben Vertreter besetzt, wie wir das in nationalen Parlamenten vorfinden.


20. Oktober 2010

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