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Demografischer Wandel in Deutschland

Bevölkerungsentwicklung: Soziale Auswirkungen

Die Verschiebung der Alterstruktur wirft in vielen Bereichen die Frage nach der Gerechtigkeit der gesellschaftlichen Lastenverteilung auf: nicht nur zwischen den Generationen, sondern auch zwischen den sich gegensätzlich entwickelnden Regionen. Der demografische Wandel spaltet Gewinner und Verlierer.

Soziale Auswirkungen der demographischen Entwicklung


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Auszug aus:
Soziale Auswirkungen der demographischen Entwicklung, Informationen zur politischen Bildung (Heft 282)
Birg, Herwig
Inhalt
Einleitung
Ansätze für die Politik
Sozialversicherungssysteme unter Druck
Problemlösung durch Zuwanderung?
Veränderungen in der Siedlungsstruktur
Einleitung
Jeder Lebenslauf läßt sich in drei grundlegende Phasen untergliedern: In der Kindes- und Jugendphase ist der noch in der Entwicklung stehende junge Mensch auf die Unterstützung durch die ökonomisch aktiven Mitglieder seiner Elterngeneration angewiesen. Wenn er selbst die Phase der ökonomischen Selbständigkeit erreicht und zum Mitglied der nachfolgenden, neuen Elterngeneration wird, wechselt sein Status vom Leistungsempfänger zum Leistungserbringer: Zum einen unterstützt er die jetzt älteren Mitglieder der Generation seiner Eltern, zum anderen die jungen Nachkommen seiner eigenen Generation. In der dritten Phase kehrt er als älterer Mensch wieder in den Status des Empfängers von Unterstützungsleistungen zurück, die nun von den in die mittlere Phase nachgerückten Nachkommen seiner eigenen Generation erwirtschaftet werden müssen.
Jeder Mensch ist also im Verlauf seines Lebens zunächst Empfänger, dann Unterstützer und schließlich wieder Empfänger der Leistungen von anderen und an andere Generationen. Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass immer mehr Menschen nicht nur mit Mitgliedern der Generationen ihrer Eltern und Großeltern, sondern auch mit den Urgroßeltern zusammenleben.
Die Verflechtung der Generationen durch Leistungen und Gegenleistungen wird in Deutschland als Generationenvertrag bezeichnet, wobei dieser Vertrag nicht in schriftlicher Form vorliegt. Die wesentliche Voraussetzung für seine Wirksamkeit ist die Bereitschaft zur Anerkennung der wechselseitigen Verpflichtungen durch die beteiligten Generationen. Dabei ist wichtig, dass am Generationenvertrag immer drei Generationen unmittelbar beteiligt sind, nicht nur zwei. Denn jeder Mensch empfängt zweimal in seinem Leben die Unterstützung durch andere Generationen, denen zwei Gegenleistungen an die Generationen seiner Eltern und seiner Nachkommen gegenüberstehen.
Dieser Sachverhalt wird mit dem Begriff "Drei-Generationen-Vertrag" richtig bezeichnet, während der Ausdruck "Zwei-Generationen-Vertrag" dem Irrtum Vorschub leistet, dass die mittlere Generation durch ihre Einzahlungen zum Beispiel in die gesetzliche Rentenversicherung schon die Leistungen für ihre eigene Versorgung im Alter erbracht hätte. Die mittlere Generation gibt mit diesen Einzahlungen nur die von ihr in der Kindes- und Jugendphase empfangenen Leistungen an ihre Elterngeneration zurück. Ihre eigene Versorgung im Alter wird erst von der Generation ihrer Nachkommen erwirtschaftet. Die Funktionsfähigkeit des Generationenvertrages bzw. die Sicherheit der Versorgung im Alter hängt daher entscheidend vom Größenverhältnis der aufeinander folgenden Generationen ab, die Versorgungsleistungen empfangen und erbringen. Dieses Größenverhältnis wird entscheidend von der Geburtenrate bestimmt.


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Die Verwendung dieser Karikatur ist honorarpflichtig.

Bei einer niedrigen Geburtenrate ist zwar die Belastung durch Leistungen an die Jüngeren niedrig, aber die Belastung durch die Leistung an die Älteren ist dann um so höher, weil diese Leistungen durch eine mittlere Generation erbracht werden müssen, die infolge der niedrigen Geburtenrate relativ wenige Mitglieder hat. Die Belastung der mittleren Generation pro Kopf ihrer Mitglieder lässt sich durch den Jugendquotienten (Zahl der unter 15-Jährigen auf 100 Menschen von 15 bis 65 Jahren) und den Altenquotienten (Zahl der 65-Jährigen auf 100 Menschen von 15 bis 65 Jahren) angeben. Die Summe aus Jugend- und Altenquotient wird mit dem Begriff Unterstützungsquotient bezeichnet.
Deutschland hatte im Jahr 2000 einen Altenquotient von 23, das heißt auf eine Gruppe von 100 Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren entfielen 23 Menschen im Alter von 65 und mehr. Bei einer Geburtenzahl von zwei Kindern pro Frau betrüge der Altenquotient bis 2050 36,8 und bei drei pro Frau 21,3.
Bei Konstanz der Kinderzahl auf dem gegenwärtigen Niveau von 1,4 je Frau und konstanter Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung würde der Altenquotient (ohne Einwanderungen Jüngerer) auf 57,3 steigen, sich also mehr als verdoppeln.




Auszug aus:
Soziale Auswirkungen der demographischen Entwicklung, Informationen zur politischen Bildung (Heft 282)



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Links ins Internet

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Dokumentation

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