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Aussiedler

Rechtsgrundlagen


Inhalt

Aufnahme- und Einbürgerungsverfahren

Schriftliches Aufnahmeverfahren des Bundesverwaltungsamtes

Grundgesetz und Bundesvertriebenengesetz

Das Wohnortzuweisungsgesetz

Aufnahme- und Einbürgerungsverfahren

Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Nachkommen haben die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ("Statusdeutsche"). Mit der bescheinigten Spätaussiedlereigenschaft nach dem BVFG (bzw. ihrer Eigenschaft als direkte Angehörige eines Spätaussiedlers nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz) wird ihnen bei der Einreise in die Bundesrepublik automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 ist dafür kein gesondertes Einbürgerungsverfahren mehr notwendig. Auch die direkten Angehörigen von Spätaussiedlern (Ehegatten und Nachkömmlinge) sind einwanderungsberechtigt, wenn ihre Aufnahme bereits im Herkunftsland mit beantragt wurde. Ein späterer Familiennachzug richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz (Familiennachzug zu Deutschen).


 
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Redaktion
Angebote der bpb

IzpB: Aussiedler

Stefan Aust und Stephan Burgdorff: Die Flucht
Links ins Internet

Aussiedlerbeauftragter
Dr. Christoph Bergner

Bundesverwaltungsamt

www.migration-info.de: Informationen zur Aussiedlermigration
PDF-Dokumente

BAMF: Migrationsbericht 2005, S. 39-45

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