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Fakten zur Bundestagswahl |  |
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Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl.
Wer wird gewählt?
Die 598 Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages.
Wann wird gewählt?
Am 27. September 2009 von 8 bis 18 Uhr.
Seit wann wird der Bundestag gewählt?
Der 1. Deutsche Bundestag wurde am 14. August 1949 gewählt.
Wie oft wird gewählt?
In der Regel finden die Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre statt. Dieser Rhythmus ändert sich nur, wenn es zu vorzeitigen Neuwahlen kommt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben. Das Recht seine Stimme abgeben zu dürfen, nennt man auch aktives Wahlrecht. In Einzelfällen kann Personen das Wahlrecht aber auch entzogen werden. Auch Deusche, die im Ausland leben, können ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Voraussetzung ist, dass sie nach dem 23. Mai 1949 mindestens einmal für drei Monate in Deutschland gelebt haben.
Was ist ein Mandat?
Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten im Bundestag erhalten also einen Auftrag ( = ein Mandat) von den Wählern.
Was ist ein Wahlkreis?
Für die Wahl zum Bundestag ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem dieser Wahlkreise leben durchschnittlich 250.000 Menschen. Damit soll sicher gestellt werden, dass jede Stimme gleich viel zählt, denn in jedem Wahlkreis wird ja nur ein Direktkandidat (oder Wahlkreiskandidat) gewählt.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmen: Eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels vergeben. Auf der rechten Hälfte des Stimmzettels vergibt man die Zweitstimme. Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf also nur ein Kreuz gemacht werden, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.
Was ist die Erststimme?
Auf der linken Hälfte des Stimmzettels wird die Erststimme vergeben. Mit ihr entscheiden sich die Wähler für einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt einen Sitz im Bundestag. Es genügt also die relative Stimmenmehrheit. Entfallen auf zwei oder mehr Kandidaten exakt gleich viele Stimmen, dann entscheidet das Los.
Was ist die Zweitstimme?
Auf der rechten Hälfte des Stimmzettels wird die Zweitstimme vergeben. Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler oder die Wählerin für die Landesliste einer Partei, die im eigenen Bundesland zur Wahl steht. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Bundestag einziehen sollen. Auf dem Stimmzettel sind unter dem Parteinamen aber nur die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt.
Was ist ein Direktkandidat / Wahlkreiskandidat?
In jedem Wahlkreis stellen sich Frauen und Männer zur Wahl, die diesen Wahlkreis im Bundestag vertreten wollen. Diese Kandidaten können einer Partei angehören, müssen es aber nicht. Gewählt werden sie mit der Erststimme. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt und zieht automatisch in den Bundestag ein: Er oder sie erhält also ein Direktmandat - einen direkten Auftrag der Wähler. Erringen mindestens drei Kandidaten einer Partei ein Direktmandat, dann ist diese Partei auch dann im Bundestag vertreten, wenn sie bei den Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
Was sind Landeslisten?
Die zur Bundestagswahl antretenden Parteien stellen in den einzelnen Bundesländern so genannte Landeslisten auf. Auf diesen Listen stehen der Reihenfolge nach die Namen der Kandidaten, die für die Partei in den Bundestag einziehen sollen. Dabei erhalten die Kandidaten oben als erste einen Sitz im Bundestag. Wenn von einer Partei in einem Bundesland also drei Direktkandidaten einen Wahlkreis gewonnen haben, die Partei aber insgesamt zehn Mandate im Bundestag gewinnt, kann sie sieben weitere Kandidaten von der Landesliste in den Bundestag entsenden. Diese Sitze erhalten die oberen sieben Kandidaten auf der Liste.
Was passiert mit meiner Stimme?
Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt. Wenn der Kandidat, den ich gewählt habe, die meisten Stimmen der Wähler in meinem Wahlkreis gewinnen konnte, zieht er direkt in den Bundestag ein. Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Die Parteien erhalten entsprechend ihrem Anteil an Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Diese Sitze werden zunächst an die Direktkandidaten vergeben. Sind dann noch Sitze übrig, werden diese mit den Kandidaten der Parteilisten entsprechend ihres Listenplatzes besetzt.
Welche Parteien sind im Bundestag vertreten?
Bei der Verteilung der Sitze im Bundestag werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen gewinnen konnten. Diese Regelung nennt man auch Sperrklausel. Häufiger wird sie aber als Fünf-Prozent-Hürde bezeichnet. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Für Parteien nationaler Minderheiten und Parteien, deren Direktkandidaten in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, gilt die Sperrklausel nicht. Parteien nationaler Minderheiten haben bei Bundestagswahlen in den vergangenen Jahrzehnten aber keine Rolle mehr gespielt.
Was sind Überhangmandate?
Alle gewählten Direktkandidaten erhalten einen Sitz im Bundestag. Daher kann es vorkommen, dass in einem Bundesland mehr Direktkandidaten einer Partei einen Sitz gewinnen als der Partei anhand ihres Zweitstimmenergebnisses überhaupt zustehen. In solchen Fällen entstehen so genannte Überhangmandate. Somit kann sich die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöhen. Ein Beispiel: Aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses entfallen auf Partei X in einem Bundesland insgesamt zehn Mandate. Nun haben in diesem Bundesland aber zwölf Kandidaten der Partei ein Direktmandat gewonnen. Somit erhält die Partei zwei zusätzliche Sitze im Bundestag - so genannte Überhangmandate.
Was ist die Briefwahl?
Wer am 27. September 2009 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem 27. September seine Stimme abgeben und per Brief an die zuständige Stelle schicken. Wie die Briefwahl genau funktioniert, erklärt der Bundeswahlleiter auf seiner Internetseite.
15. Juli 2009 |  |
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Meinungsforschung im Unterricht |
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Wahlen 2009
Superwahljahr 2009: Eine gute Gelegenheit, das Thema Wahlen im Unterricht zu behandeln. Die bpb bietet neue Unterrichtsreihen zum Thema "Europawahl" und "Bundestagswahl" an. Im Zentrum stehen die Durchführung einer Jugendbefragung und die Erstellung einer Wahlprognose für den eigenen Wahlkreis. Allgemeine Informationen zum Thema bietet das Kapitel "Wahlen in der Demokratie". |
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wahlen.bpb.de |
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Bundestagswahl 2009
Am 27. September 2009 konnten mehr als 62 Millionen Deutsche ihre Stimme bei der Wahl zum Deutschen Bundestag abgeben. Ob Online-Dossiers, Bücher oder Materialien für die Schule: Auf wahlen.bpb.de finden Sie alle Angebote der bpb zum Thema. |
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Parlamentarismus
Vor der Wahl zum 17. Bundestag am 27. September 2009 wird unter anderem die neue Qualität des Parteienwettbewerbs analysiert. Zudem wird versucht, eine Bilanz der Großen Koalition zu ziehen. |
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