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Die friedliche Revolution
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Opfer-Täter-Gesprächskreise nach dem Ende der DDR |
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| Katharina Gajdukowa |
Die Begegnung von Opfern und Tätern birgt die Chance der Bearbeitung politischer Traumatisierungen. Ein Vergleich mit internationalen Opfer-Täter-Begegnungsprojekten zeigt, dass für persönliche und gesellschaftliche Heilungsprozesse die Arbeit an kollektiven Identitäten nötig ist.
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| Blick auf Personenakten, in denen ein Schiessbefehl für einen Grenzsoldaten entdeckt wurde. Foto: AP |
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 |  | Einleitung
Spätestens seit der Arbeit der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission gibt es die Vorstellung, dass sich Gesellschaften auf ähnliche Weise "heilen" lassen wie Individuen.[1] Das Herausfinden und Benennen der Wahrheit soll zu Verzeihung und Versöhnung führen. Versöhnung hat dabei mehrere Dimensionen: die Versöhnung mit sich selbst, mit anderen Menschen und zwischen Gruppen. In der christlichen Religion resultiert Versöhnung aus der Vergebung durch Gott. In säkularen Gesellschaften sprechen wir von der politischen Dimension dieses Prozesses, wie ihn Hannah Arendt formuliert hat: "Gäbe es nicht eine Mitwelt, die unsere Schuld vergibt, wie wir unseren Schuldigern vergeben, könnten auch wir uns kein Vergehen und keine Verfehlung verzeihen, weil uns, eingeschlossen in uns selber, die Person mangeln würde, die mehr ist als das Unrecht, das sie beging."[2]
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Für die politische Dimension der Versöhnung nach dem Ende der DDR beschreibt der Theologe Ralf Wüstenberg die Einsicht in die Akten der Staatssicherheit als symbolische Handlung und Heilritual.[3] Damit verbindet er eine Veränderung in der Gesellschaft, die sich über die Anerkennung des Einzelschicksals vollzieht. Die betroffene Person, welche die Akten einsieht, erlebt, dass ihr Anliegen von der Gesellschaft ernst genommen wird, indem diese die juristischen und räumlichen Möglichkeiten dafür schafft. Diese Integrationserfahrung bietet den Rahmen für die Konfrontation mit der Aktenwahrheit und der Auseinandersetzung mit den eigenen Erinnerungen. Damit soll das Loslassen und Reinigen von belastenden Erfahrungen erleichtert werden. Die Gesellschaft nimmt die Geschichte von Individuen in ihr soziales Gedächtnis auf und verändert sich. Die Vorstellung der Reinigung der Gesellschaft spiegelt sich in dem Begriff der "Lustration"[4] wider, der die "Säuberung" der Gesellschaft durch die Überprüfung ehemaliger Parteikader und mit dem Geheimdienst verstrickter Personen meint, wie er z.B. im deutschen Stasi-Unterlagen-Gesetz geregelt ist.
Reichen Akteneinsichts- und Überprüfungsverfahren aus, damit sich eine Gesellschaft nach staatlich angeordneten Menschenrechtsverletzungen selbst "heilen" kann? Wie können neue Diktaturen verhindert werden? Um uns dieser Frage anzunähern, sollen Forschungsergebnisse aus der Untersuchung von Opfer-Täter-Gesprächskreisen nach dem Ende der DDR mit Prozessen persönlicher und gesellschaftlicher Heilung verglichen werden, wie sie in internationalen Opfer-Täter-Begegnungsprojekten praktiziert werden. Mein Vergleichskriterium ist der Transfer von Interaktionsprozessen in Täter-Opfer-Begegnungen auf die gesellschaftliche Ebene.[5]
Politische Traumatisierung
Die Politische Traumatisierung betrifft in unterschiedlicher Weise Opfer und Täter politisch motivierter Gewalt. Diese wird dazu genutzt, politische Macht zu erlangen oder zu erhalten bzw. oppositionelle Kräfte zu schwächen. Die Traumatisierung besteht in dem psychischen und mentalen Fortleben der Extremerfahrung, die als Konfliktsituation nicht beendet werden kann. Unbearbeitete (intrapersonale und interpersonale) Konflikte werden innerhalb von Familien und anderen Formen des Zusammenlebens unbewusst an die nächsten Generationen weitergeben und brechen wieder auf.[6] Die Generationsgrenzen verschwimmen, und die Nachkommen tragen an den Traumatisierungen ihrer Vorfahren.[7] Die transgenerative Weitergabe politischer Traumata betrifft Opfer wie Täter und ihre Nachkommen gleichermaßen: Die einen quälen sich mit belastenden Erinnerungen, die anderen mit dem belastenden Gewissen. Wir unterscheiden die psychosoziale Traumatisierung von Opfern und die moralische Traumatisierung von Tätern. Politisch sind ihre Auswirkungen deshalb, weil es sich um kollektive Prägungen handelt, die sich in gesellschaftlichen Konflikten immer wieder neu aktualisieren können und somit nicht mehr das Problem von Einzelnen sind.
Die Begriffe "Opfer" und "Täter" sind Hilfskonstruktionen, weil eindeutige Zuschreibungen oft nicht möglich sind. In den meisten Konflikten sind die Beteiligten beides - passives Opfer und aktiver Täter. Gleichzeitig gibt es Opfer, die sich bewusst als Täter im Konflikt verstehen.[8] Täter wiederum sind oft in anderen Beziehungen Opfer. Beide Seiten sind in die strukturelle Gewalt[9] involviert gewesen. Die jeweiligen generationellen Prägungen führen dazu, dass sich Schicksalsgemeinschaften bilden. Beide Seiten der Schicksalsgemeinschaft hängen zusammen und durchlaufen dieselbe zeitgeschichtliche Situation.
Der Umgang mit Schuld und Traumatisierungen ist notwendig, um sich von den innerhalb der Schicksalsgemeinschaft festgefahrenen Täter- bzw. Opferrollen zu lösen. Einer konstruktiven Konfliktbearbeitung liegt ein psycho- und sozialdynamisches Verständnis zugrunde: Konflikte kehren immer wieder, solange sie nicht ausgetragen oder bearbeitet werden. Die Politische Traumatisierung der Opfer und der Täter betrifft in erster Linie die Störung sozialer Beziehungen. Auf der Opferseite geht diese Störung über die bekannte Posttraumatische Belastungsstörung hinaus: Das Vertrauen inBeziehungen ist grundlegend erschüttert. Das Gefühl des hilflosen Ausgeliefertseins setzt sich in alltäglichen Beziehungen fort und äußert sich in Abgrenzungsschwierigkeiten, Impulsivität sowie Problemen im Umgang mit Ärger und Wut. "Ein Teil dieser Symptome wird in der Diagnose derandauernden Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung zusammengefasst."[10]
Die Täterschaft wird häufig erst nach dem Wechsel des politischen und rechtlichen Systems zum Thema. Taten, die im alten System legitimiert waren oder aus politischen Gründen nicht strafverfolgt wurden, gelten plötzlich als verwerflich.[11] Die moralische Traumatisierung der Täter ist dadurch gekennzeichnet, dass das eigene Gewissen nach außen delegiert wird: "Die werden es schon wissen."[12] Für jede Situation lässt sich immer jemand finden, der Verantwortung trägt oder tragen sollte. Die Politische Psychologie ortet beispielsweise in der Ausbildung von Folterern eine Traumatisierung, die das Foltern und Töten ermöglichen soll. Diese Form der Traumatisierung soll mit einbezogen werden, da es in der DDR regelmäßig zu Tötungen an der innerdeutschen Grenze kam und vor allem in den achtziger Jahren psychische Folterungen zum Machtmittel wurden. "Zersetzung" als Unterdrückungsstrategie war ein besonderes Merkmal der Staatssicherheit, z.B. durch "die Zerstörung des Privatlebens durch demonstrative Tag- und Nachtbeobachtungen, ständige telefonische Anrufe, Annoncenkampagnen, heimliche Hauseinbrüche und das Verstellen von Gegenständen, Beschädigung privaten Eigentums, Vortäuschung außerehelicher Kontakte, verdeckt organisierte Entfremdung der Kinder von den Eltern"[13]. Eine andere Form der Täterschaft ist die Mittäterschaft im politischen Kontext. Die Willkür der eigenen Moral[14] zeigt sich an Aussagen wie "Wir konnten nichts tun" und "Wie hättest Du denn gehandelt?". Mittäterschaft meint die Erfahrung der eigenen moralischen Beeinflussbarkeit und Gleichgültigkeit. Sie erscheint oftmals diffus und versteckt sich hinter der Kollektivschuld: Wenn alle "irgendwie" schuld sind, ist keiner "richtig" schuld.
Die politische Dimension dieser Mitschuld und damit moralischen Traumatisierung wird deutlicher, wenn man sich mit dem Phänomen der Staatskriminalität beschäftigt. Staatskriminalität ist die Bezeichnung für systemimmanente Kriminalität, die der Herrschaftssicherung diktatorischer Systeme dient. Damit werden systematische Menschen- und Bürgerrechtsrechtsverletzungen durch politische Willkür legitimiert, die nicht als Straftaten verfolgt werden - selbst wenn es innerhalb der Gesetzlichkeit möglich wäre. Zu nennen sind Menschenrechtsverletzungen wie Mord, Entführung und Zwangsadoption. Zur Staatskriminalität zählen alle Formen der politischen Verfolgung. Dies betrifft auch Akteure, die in öffentlichen Behörden angestellt sind und ihre Funktion gebrauchen, um Entscheidungen über andere zu treffen, welche wiederum nach dem Machtwechsel als politische Verfolgung, als Verletzung von Menschenrechten gelten.
Die Täter- und Mittäterschaft von Staatskriminalität kann bisher kaum angeklagt und verurteilt werden. Die ethisch-zivilgesellschaftliche[15] Ausrichtung der Systemumbrüche in Ostmitteleuropa hatte die Ablehnung von Tribunalen zur Folge, die das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 7, Abs. 1) umgehen würden: "Gemäß dem Prinzip des Rechtsstaats darf man keinesfalls die rückwirkende Kraft eines Gesetzes akzeptieren, die Kollektivschuld, die Aberkennung des Rechtes, sich zu verteidigen, die Nichtbefolgung von Vorschriften; daher ist das Prinzip der Unschuldsannahme unantastbar."[16]
Die Tribunaldiskussion[17] nach dem Ende der DDR führte dazu, dass zumindest die Todesschüsse an der Mauer laut Bundesverfassungsgericht als derart unerträgliches Unrecht gelten, dass es gerechtfertigt erscheinen lasse, das Rückwirkungsverbot zu umgehen. Die Todesschüsse werden sowohl als Verstöße gegen die Menschenrechte als auch gegen DDR-Recht verstanden.[18] Andere Staaten haben einen überraschend einfachen Ausweg aus dem Dilemma des Rückwirkungsverbotes gefunden: 1994 in Tschechien und 1997 in Polen wurde die generelle Nichtverjährbarkeit von Staatskriminalität, Straftaten von öffentlichen Funktionsträgern, in der Verfassung wie im Strafrecht eingeführt: "Jeder, der eine wichtige politische Funktion übernimmt, tut dies mit dem vollen Wissen und Willen ganzer Verantwortlichkeit."[19] "Diese Regelungen sollen den Amtsträgern vor Augen führen, dass Menschenrechtsverletzungen, die im Amt begangen werden, nicht ungeahndet bleiben werden."[20] Polen und Tschechien haben mit diesem weltweit einmaligen Schritt gezeigt, dass es möglich ist, den bestmöglichen staatlichen Schutz vor staatsgestützten Menschenrechtsverletzungen in Verfassung und Strafrecht festzuschreiben. Diese Regelung ist eine nicht zu unterschätzende Rahmenbedingung für das Heilen von Gesellschaften und sollte daher über die Europäische Verfassung in die nationalen Gesetzgebungen einfließen.
1 Vgl. zu den bisher weltweit stattgefundenen Kommissionen Priscilla B. Hayner, Unspeakable Truths: Facing the Challenge of Truth Commissions, New York u.a. 2001.
2 Hannah Arendt, Vita activa oder Vom tätigen Leben, Stuttgart 1960, S. 238.
3 Vgl. Ralf Wüstenberg, Die politische Dimension der Versöhnung. Eine theologische Studie zum Umgang mit Schuld nach den Systemumbrüchen in Südafrika und Deutschland, Gütersloh 2004, hier: S. 647 - 651.
4 Der Begriff geht auf ein römisches Reinigungsritual zurück. In griechischen Dramen wird mit "Katharsis" operiert, welche die Läuterung des Seelen- oder Gefühlslebens meint.
5 Das Forschungsprojekt wurde durch die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefördert und ist jetzt interdisziplinär an das Zentrum für Konfliktforschung der Philipps-Universität Marburg angebunden. Die Promotionsarbeit wird 2005/06 erscheinen.
6 Vgl. Gesine Schwan, Politik und Schuld. Die zerstörerische Macht des Schweigens, Frankfurt/M. 1997.
7 Vgl. Marianne Leuzinger-Bohlebener, Transgenerative Weitergabe von Traumatisierungen, in: dies./Ralf Zwiebel, Trauma, Beziehung und soziale Realität, Tübingen 2003, hier: S. 120 - 122.
8 Prominentestes Beispiel in Ostmitteleuropa ist Václav Havel, der bei seiner Inhaftierung 1988 ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen hatte: Václav Havel, Versuch, in der Wahrheit zu leben, Reinbek 1990.
9 Strukturelle Gewalt meint alle Formen der politischen Repression, die als Legitimierung der kulturellen und personalen Gewalt auftreten. Vgl. die Gewaltdefinition von Johan Galtung, Friede mit friedlichen Mitteln, Opladen 1998.
10 Doris Denis, Opfer staatlicher Gewalt durch die Staatssicherheit der DDR, in: Manfred Zielke/Rolf Meermann/Winfried Hackhausen (Hrsg.), Das Ende der Geborgenheit? Die Bedeutung von traumatischen Erfahrungen in verschiedenen Lebens- und Ereignisbereichen, Lengerich 2003, S. 344.
11 Vgl. Bernhard Giesen/Christoph Schneider (Hrsg.), Tätertrauma, Konstanz 2004.
12 Peter Boppel, Traumatisierungsvorgänge bei der Folterausbildung, in: Birgit Möller/Antonio Morten/Freihart Regner (Hrsg.), Politische Traumatisierung: Verfolgung, Folter, Erzwungene Migration (Forced Migration) und Möglichkeiten therapeutischer Hilfe, in: Zeitschrift für Politische Psychologie, (1999) 1/2, S. 26.
13 Sandra Pingel-Schliemann, Zersetzen. Strategie einer Diktatur, Berlin 2002, S. 358.
14 Vgl. B. Giesen/Ch. Schneider (Anm. 11), S. 23.
15 Zur Zivilgesellschaftsdiskussion vgl. Elke Fein/Sven Matzke, Zivilgesellschaft, Konzept und Bedeutung für die Transformationen in Osteuropa, in: Osteuropa-Institut der FU Berlin, Arbeitsbereich Politik und Gesellschaft, (1997) 7.
16 Aleksander Smolar, Die Vergangenheitsbewältigung in Polen, in: Europäische Rundschau, 22 (1994) 4, S. 99.
17 Vgl. stellvertretend Petra Bock, Von der Tribunal-Idee zur Enquete-Kommission, in: Deutschland Archiv, (1995) 11, S. 1171 - 1183, und Wolfgang Ullmann/Reinhard Dobrinski, Forum zur Aufklärung und Erneuerung (Hrsg.), Tribunale zur politisch-moralischen Beurteilung von SED-Staatskriminalität, Berlin 1998.
18 Vgl. z.B. Albin Eser/Jörg Arnold/Helmut Kreicker (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht, Freiburg 2001.
19 Lumír Crha/Jirí Pipek, Tschechische Republik, in: ebd., S. 299.
20 Eva Weigend/Andrzej Zoll, Polen, in: ebd., S. 227.
23. März 2009 |
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Chronik der Mauer
1961 bis 1990: Die Chronik zeichnet die gesamte Geschichte der Mauer nach, in Text, Bild, Film, Ton, Dokumenten und Interviews mit Zeitzeugen. |
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Herbst ´89 in der DDR
Kaum ein Ereignis in der deutschen Nachkriegsgeschichte hat so viele Emotionen ausgelöst wie der "Mauerfall" am 9. November 1989 in Berlin. |
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Schriftenreihe (Bd. 720) |
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Das doppelte Deutschland
Geteiltes Deutschland: auf der einen Seite eine Demokratie, auf der anderen eine sozialistische Diktatur. Und trotzdem bestand ein gesamtdeutsches Bewusstsein. Man beobachtete wechselseitig politische Entscheidungen und gesellschaftliche Prozesse. Aber wie nahm man sich gegenseitig wahr? |
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Schriftenreihe (Bd. 482) |
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Teilung und Integration
Für die politische Bildung ist die deutsch-deutsche Thematik nach wie vor aktuell. Anhand von Fallstudien werden aus fachwissenschaftlicher und didaktischer Sicht Themen wie Herrschaft und Legitimation, Umgang mit der NS-Vergangenheit und Jugend bearbeitet. |
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Dossier |
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Geschichte und Erinnerung
Wird die DDR-Diktatur verharmlost? Und warum begann die intensive Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit erst so spät? Die Deutung von Geschichte ist oft umstritten - und nicht selten ein Politikum. |
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