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Als die Europäischen Gemeinschaften gegründet wurden, war eine gemeinsame Außenpolitik nicht vorgesehen. Dies blieb vielmehr eine nationale Angelegenheit. Mittlerweile hat die EU eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt.

Das auswärtige Handeln der Europäischen Union ist durch den Vertrag von Lissabon neu strukturiert worden. Das bezieht sich vor allem auf die Außenpolitik im engeren Sinne, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU.

Diese wird von der Hohen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik geleitet. Bei dieser europäischen Außenministerin, Catherin Ashton aus Großbritannien, laufen verschiedene Funktionen zusammen. Sie ist zum einen die Vertreterin des Rates der Europäischen Union für die Außenpolitik, also die Repräsentantin der Mitgliedstaaten. Deshalb führt sie auch den Vorsitz im Rat der Außenminister, in dem – anders als in den anderen Fachministerräten – der Vorsitz nicht alle sechs Monate wechselt. Zum anderen ist die Hohe Vertreterin auch Mitglied und sogar Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Durch diese Dreifach-Hut-Lösung möchte man erreichen, dass die verschiedenen Institutionen, die sich mit Außenpolitik beschäftigen, enger verzahnt werden und die EU so einheitlicher auftreten kann.

Die grundlegende Ausrichtung der EU-Außenpolitik wird vom Europäischen Rat beschlossen, das sind die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Die Umsetzung der Vorgaben in Beschlüsse erfolgt durch den Rat der Europäischen Union, also in der Regel durch die Außenminister (unter Vorsitz des Hohen Vertreters) oder durch die Verteidigungsminister. Der Rat wird vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), dem die Direktoren der Außenministerien der EU angehören, unterstützt. Dem PSK obliegt bislang auch die Kontrolle über die militärischen und zivil-militärischen Missionen der EU. Hierfür steht ihm der Militärausschuss der Europäischen Union zu Seite. Inwieweit die Kontrolle über die Missionen in Zukunft auch auf die Hohe Vertreterin übergehen wird, ist noch nicht klar.

Der Rat beauftragt die Hohe Vertreterin, die Beschlüsse umzusetzen. Hierfür steht ihr ein Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) zur Verfügung, der zurzeit aufgebaut wird und aus Mitarbeitern der Europäischen Kommission, des Generalsekretariats des Rates sowie aus Diplomaten aus den Mitgliedstaaten bestehen soll. Zum EAD sollen auch die Vertretungen der Europäischen Kommission in aller Welt gehören und so zu EU-Botschaften werden.

Die Europäische Kommission, der die Hohe Vertreterin angehört, unterbreitet ebenfalls Vorschläge zur Außenpolitik und führt im Übrigen das auswärtige Handeln in anderen Bereichen (Entwicklungspolitik, Humanitäre Hilfe und Nachbarschaftspolitik) durch. Die Hohe Vertreterin koordiniert das Auftreten der Europäischen Kommission durch regelmäßige Absprachen mit ihren Kollegen, die für die anderen genannten Bereiche zuständig sind.

Das Europäische Parlament hat in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kein Mitentscheidungsrecht, es muss jedoch angehört werden. Die Hohe Vertreterin ist verpflichtet, die Auffassung des Parlaments gebührend zu berücksichtigen.





 
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