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Die europäische Währungspolitik mit der gemeinsamen Währung "Euro" ist ein Herzstück der europäischen Integration. Die Währungspolitik basiert auf klaren Grundsätzen und wird von der Europäischen Zentralbank ausgeführt.

Eine gemeinsame Währung ist mehr als eine technische Angelegenheit. Alle Staaten, die sich an einem solchen Vorhaben beteiligen, geben wirtschaftliche Steuerungsmöglichkeiten, die in einer Auf- oder Abwertung der eigenen Währung bestehen, aber auch politische Souveränität auf. Pläne für eine gemeinsame Währung gab es schon seit Beginn der europäischen Integration. Bedeutung erlangten diese Überlegungen jedoch erst im Zusammenhang mit der Neuordnung Europas, speziell der deutschen Vereinigung, und der damit einhergehenden Festigung der europäischen Integration.

Seit 1999 ist der Euro die gemeinsame Währung von ursprünglich elf und derzeit 17 Staaten der Europäischen Union. Darüber hinaus ist er auch gesetzliches Zahlungsmittel in einigen Staaten, die nicht der Währungsunion angehören, den Euro aber einseitig übernommen haben: Andorra, San Marino, Vatikanstaat, Kosovo und Montenegro. In den ersten Jahren war der Euro nur eine Buchwährung, während die Geldscheine und –münzen der Mitgliedstaaten weiter galten, aber über einen festgelegten Wert in Bezug auf den Euro fest miteinander verbunden waren. Seit dem 1. Januar 2002 gibt es die Währung auch "zum Anfassen". Sie ist in den Euro-Staaten ausschließliches Zahlungsmittel. Wer noch Bestände der alten Währung findet, kann die bei der jeweiligen Zentralbank gegen Euro eintauschen.

Geld ist gewissermaßen das Blut im Kreislauf der Wirtschaft. Es ist von großer Bedeutung, dass die Währung "gesund" ist, d.h. nicht von Inflation zerfressen wird. Über die Geldwertstabilität wacht die Europäische Zentralbank (EZB), deren Zentralbankrat jeweils ein Vertreter aller Mitgliedstaaten der Währungsunion angehört. An der Spitze der EZB steht ein Präsident, der in seiner Arbeit von einem Vizepräsidenten und vier Beisitzern unterstützt wird. Präsident der EZB ist der Franzose Jean-Claude Trichet, der 2003 auf den Niederländer Wim Duisenberg folgte. Seit 2006 ist auch der Deutsche Jürgen Stark, zuvor Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Mitglied des Direktoriums. Die Amtszeit aller Direktoriumsmitglieder beträgt acht Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. So soll die Unabhängigkeit der Direktoriumsmitglieder verstärkt werden, die weder mit der Verlockung, noch einmal nominiert zu werden, noch mit der Drohung, nicht wiedergewählt zu werden, beeindruckt werden können. Da die Amtszeiten der Mitglieder des Gründungsdirektoriums gestaffelt waren, sie also zu unterschiedlichen Zeiten ausscheiden, ist sichergestellt, dass das Direktorium nicht auf einmal ausgewechselt wird, sondern dass die Kontinuität gegeben ist.

Die wichtigste Aufgabe der EZB ist die Sicherung der Währungsstabilität. Angestrebt wird eine jährliche Inflationsrate von knapp zwei Prozent, die einerseits der Wirtschaft genügend Geld zur Verfügung stellt, aber andererseits verhindert, dass das Geld schnell an Wert verliert. Das wichtigste Steuerungsinstrument der EZB ist die Festlegung der Zinssätze, zu denen die Geschäftsbanken sich refinanzieren können.

Der Euro ist die Währung der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Großbritannien und Dänemark – sind verpflichtet, das gemeinsame Geld einzuführen. Allerdings müssen sie vorher Kriterien erfüllen, die im Stabilitätspakt der Währungsunion festgelegt sind, in der Finanzkrise 2008/2009 aber auch von den Mitgliedstaaten verletzt wurden. Von den im Jahre 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten haben Malta, Zypern, Slowenien, die Slowakei und Estland die Euro-Einführung bereits vollzogen.





 
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