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Migration und Integration in Deutschland

Flucht und Asylmigration

Jan Schneider
Seit vielen Jahren hat Deutschland als vorübergehender oder dauerhafter Zufluchtsort von Flüchtlingen aus der ganzen Welt eine bedeutende Stellung innerhalb Europas. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Gruppen von Flüchtlingen, die sich hauptsächlich nach der Rechtsgrundlage ihrer Aufnahme unterscheiden.

Asylmigration

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" schrieben 1948 die
Schleuser
Schleuser. © Bundesbildstelle
Väter und Mütter des Grundgesetzes in den Artikel 16 der Verfassung. Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Terrorherrschaft sollte Deutschland künftig all denen eine Zuflucht bieten, die irgendwo auf der Welt wegen ihrer politischen Auffassung um ihre Gesundheit oder ihr Leben zu fürchten hatten. Jeder konnte sich auf dieses Grundrecht berufen. Im Rahmen der dafür nötigen Einzelfallprüfung erhielten Asylsuchende und ihre Familienangehörigen mindestens so lange ein sicheres Aufenthaltsrecht, bis über ihren Antrag entschieden war. Unter dem Eindruck steigender Zahlen von Asylsuchenden in den 1980er- und 1990er-Jahren wurde zunächst das Asylverfahren gestrafft. 1993 kam es dann zu einer deutlichen Einschränkung des Asylgrundrechts. Seitdem ist auch die Zahl der Anträge stetig zurückgegangen. Jedoch bilden Asylbewerber und Asylberechtigte weiterhin eine zentrale Kategorie von Flüchtlingen in Deutschland.

"Konventionsflüchtlinge"

Eine zweite Gruppe erhält als so genannte Konventionsflüchtlinge Aufnahme. Die von Deutschland sowie mehr als 140 weiteren Staaten unterzeichnete Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 bzw. Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967) garantiert ihnen Schutz vor Abschiebung. Es sind Zugewanderte, die in ihrem Heimatstaat auf Grund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht, aber nicht nach dem Grundgesetz asylberechtigt sind.

"De-facto-Flüchtlinge"

Viele Flüchtlinge werden in Deutschland nur geduldet oder erhalten ein beschränktes Aufenthaltsrecht ? weil sie kein Asylverfahren nach § 16 des Grundgesetzes betrieben haben bzw. ihr Asylantrag abgelehnt wurde, gleichzeitig aber die Abschiebung ins Herkunftsland nicht durchgeführt werden konnte. Ein Abschiebungshindernis kann z.B. aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichem Gründen vorliegen, aber auch weil Ausweispapiere fehlen oder das Herkunftslandes die Flüchtlinge nicht einreisen lässt. Meist erhielten diese Personen keinen festen Aufenthaltstitel, sondern nur eine kurzfristige Duldung. Seit Ende 2006 können langjährig Geduldete unter engen Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht für sich und ihre Familienangehörigen beantragen.

Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und heimatlose Ausländer

Als weitere Gruppe können aufgrund von Kriegen, Bürgerkriegen oder humanitären Aktionen aufgenommene Flüchtlinge unterschieden werden. Insbesondere für Flüchtlinge der Kriege in Ex-Jugoslawien wurde ein vorübergehendes Aufnahmeverfahren geschaffen. Dagegen erhalten Kontingentflüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen auf der Grundlage eines besonderen Gesetzes aufgenommen werden, ein dauerhaftes Bleiberecht.

Juden aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Seit 1990 werden jüdische Flüchtlinge aus der Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten wegen der dortigen Pogrome und antisemitischen Übergriffe relativ unbürokratisch aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte nach einem ähnlichen Verfahren wie bei Kontingentflüchtlingen. Daher wird häufig auch von "jüdischen Kontingentflüchtlingen" gesprochen. Obwohl im Laufe der 1990er-Jahre die antisemitische Bedrohung in der GUS tendenziell zurückgegangen ist, wurde das privilegierte Aufnahmeverfahren zunächst beibehalten. Mit dem Zuwanderungsgesetz von 2004 wurde ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Zuständigkeit für die Aufnahme den Bundesländern übertrug. Daraufhin beschloss die Innenministerkonferenz, die jüdische Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion deutlich zu begrenzen. Zwischen Politik und jüdischen Verbandsvertretern entwickelt sich daraufhin ein Disput um die Kriterien der Aufnahme. Insbesondere wurden Voraussetzungen wie deutsche Sprachkenntnisse, eigene Sicherung des Lebensunterhaltes und Kontakt zu einer deutschen jüdischen Gemeinde festgelegt. Zur Steuerung wurde im Jahr 2006 ein Punktesystem eingeführt und die Zuständigkeit dem BAMF sowie einem neu geschaffenen "Beirat Jüdische Zuwanderung? übertragen.

"Illegale" Zuwanderer

Die so genannten Papierlosen ("sans papiers") passen nicht in das skizzierte Kategoriensystem der verschiedenen Flüchtlingsgruppen. Ohne Aufenthaltsstatus bzw. behördliche Meldung und ohne die Möglichkeit eines geregelten Verfahrens leben schätzungsweise mehrere Hunderttausend Zuwanderer im Untergrund ? entweder weil sie unerlaubt eine deutsche Grenze passiert, ihr Visum "überzogen", oder sich durch "Untertauchen" einer drohenden Ausreisepflicht bzw. Abschiebung entzogen haben. Da sie keinerlei Anspruch auf sozialstaatliche Leistungen haben, stehen sie häufig in prekären und unangemeldeten Beschäftigungsverhältnissen. Die meisten Vorschläge der Politik zielen bisher auf restriktive Maßnahmen wie Strafandrohungen und verstärkte Grenzkontrollen. Sie haben jedoch bisher zu keiner Lösung des "Problemkomplex Illegale" geführt.


15. März 2005


 
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Links ins Internet

www.migration-info.de: Informationen zur Flüchtlings- und Asylpolitik

BMI: Flucht und Asyl

BMI: Rückkehr von Flüchtlingen

BAMF: Asyl und Asylrecht

Organisation Pro Asyl

Amnesty International

Flüchtlingsräte in Deutschland

Zentralrat der Juden in Deutschland

Forced Migration Review: Zeitschrift zur Flüchtlingsforschung
PDF-Dokumente

Integrationsbeauftragte: Die Bleiberechtsregelung

BAMF:
Migrationsbericht 2005, S. 73 ff.

BMI: Illegal aufhältige Migranten in Deutschland

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