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Organisation der EU

EU braucht einen Verfassungsvertrag

Drei Fragen an Eckart von Klaeden
 
Eckart von Klaeden
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Eckart von Klaeden, Foto: CDU
Mit dem Scheitern der Verfassungsreferen-den in einigen europäischen Ländern steht auch die Organisation der EU wieder zur Debatte. Angesichts eines möglichen Beitritts der Türkei zur EU: Wie sollte sich die EU reformieren?

Eine Reform der EU ist erforderlich, hängt aber nicht allein mit einem möglichen Beitritt der Türkei zusammen. Grundsätzlich muss die EU handlungsfähiger, effizienter und transparenter werden. Diese Ziele sollten mit dem Europäischen Verfassungsvertrag erreicht werden: Auf diesem Weg sollten die Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten besser abgestimmt, Bürokratie und Überregulierung abgebaut, die nationalen Parlamente stärker beteiligt, die europäischen Institutionen gestärkt werden. Nach unserer Überzeugung braucht die Europäische Union einen Verfassungsvertrag. Ein Verfassungsvertrag ist aber auch Voraussetzung für eine Erweiterung über Rumänien und Bulgarien hinaus, denn die im Augenblick gültige Grundlage – der Vertrag von Nizza – regelt die Stimmgewichtung in der EU nur für 27 Staaten. Weitere Länder können somit nicht aufgenommen werden, so lange der Vertrag von Nizza noch Gültigkeit besitzt. Eine Änderung dieses Vertrags, schon gar nicht als Ersatz für einen Europäischen Verfassungsvertrag, wird von niemandem angestrebt.

Zur Person
Eckart von Klaeden
Geb. 1965, studierte Rechtswissenschaften und ist seit November 2005 Außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Darüber hinaus muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass nicht nur die EU, sondern auch die Türkei selbst noch etliche Reformen angehen muss. Das Tempo der Verhandlungen hängt von den individuellen Leistungen der einzelnen Kandidatenländer ab. Der Europäische Rat hat auf seiner Sitzung am 15./16. Juni 2006 die Türkei aufgerufen, den Reformprozess zu intensivieren und ihn in vollem Umfang wirksam durchzuführen. Die Reformen müssen unumkehrbar und dauerhaft sowie die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllt sein. Dazu gehört auch die Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen. Es ist nicht akzeptabel und sinnwidrig, dass die Türkei sich weigert, den EU-Mitgliedsstaat Zypern anzuerkennen.

In einigen Bereichen zeigt die EU noch erhebliche Strukturschwächen, zum Beispiel in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Wie würde ein Türkeibeitritt die Handlungsfähigkeit der EU beeinflussen?

Die Türkei wird der EU selbst nach optimistischen Schätzungen allenfalls frühestens in zehn Jahren beitreten. Eine Voraussetzung für den Beitritt ist, dass die EU mit der Verabschiedung eines modernen Regelwerks ihre Strukturschwächen überwunden und sich aufnahmefähig gemacht hat. Ob in der EU oder an die EU gebunden: Die Türkei kann z.B. durch militärische Beteiligung im Rahmen der ESVP wichtige Beiträge zur Handlungsfähigkeit der EU leisten.

Glauben Sie, dass nach einer Aufnahme der Türkei auch andere Länder beispielsweise des Nahen Ostens oder Nordafrikas in die EU aufge-nommen werden könnten?

Gemäß dem Europäischen Verfassungsvertrag steht die Union "allen europäischen Staaten offen, die ihre Werte achten und sich verpflichten, sie gemeinsam zu fördern" (Art. I-1, Abs. 2). Mit der Nachbarschaftspolitik und dem Barcelona-Prozess gibt es umfassende Instrumentarien, die Beziehungen zu den Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas gewinnbringend und zum Nutzen für alle Seiten zu gestalten.


23. Juni 2006


 
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